Versorgungsfreibetrag

  • Bevor ich in den Ruhestand trat stimmte bei der Einkommensteuerberechnung stets die erechnete Steuerschuld / Steuererstattung.

    Seit 2011 bin ich nun im Ruhestand und sowohl in der Erklärung 2012 als auch jetzt in der Erklärung 2013 erscheint im Berechnungsprogramm eine Summe von 1586, obwohl im Formular der richtige Versorgungsfreibetrag einschl. Zuschlag zum Versorgungsfreibertag von 2964 steht. Liegt hier ein Programmfehler vor?

    Dies führt zwar stets zu einer Reduzierung der Steuerschuld berechnet aber die Höhe der Steuerlast nicht richtig.


    Mit freundlichen Grüssen


    Dick

    • Offizieller Beitrag

    sowohl in der Erklärung 2012 als auch jetzt in der Erklärung 2013 erscheint im Berechnungsprogramm eine Summe von 1586, obwohl im Formular der richtige Versorgungsfreibetrag einschl. Zuschlag zum Versorgungsfreibertag von 2964 steht.

    Ohne Screens vermag man da eigentlich gar nichts zu zu sagen. Ich wüsste allerdings auch nicht, in welchem "Formular" zur Einkommensteuererklärung der Versorgungsfreibetrag bzw. der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag stehen.


    Liegt hier ein Programmfehler vor?

    Glaube ich eher nicht, da mir bekannte Berechnungen insoweit zutreffend sind.

  • Das Programm ermittelt zum Abschluss der Erklärung eine Steuerberechnung (nur für eigene Unterlagen!nicht an das Finanzamt abgeben) Die Daten können nur aus dem Dateneingabeformular entnommen werden. Hier entstehen Diskrapanzen. Berechnet wird mit dem falschen Betrag in Höhe von 1586 €, Während im Eingabeformular Unter laufende Nummern der Lohnsteuebeechnung (unter Zeile 29) 2964 € eingetragen und auch so vom Finanzamt anerkannt wurden.

    • Offizieller Beitrag

    Die Eintragung in Ziffer 29 der Lohnsteuerbescheinigung ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags und bezieht sich auf die in Ziffer 8 der Lohnsteuerbescheinigung Daten. U.a. daraus wird der Versorgungsfreibetrag erst errechnet: § 19 Absatz 2 EStG