Nachträglich gezahlte MWSt-Beträge verbuchen

  • Hallo,


    ich fotografiere und mache technische Dokus.
    Habe ein Einzelunternehmen angemeldet und bin MWSt-pflichtig.


    Seit Sommer 2013 arbeite ich zusätzlich als freier Handelsvertreter für einen Hausgerätehersteller.


    Von diesem habe ich für meine Tätigkeit in 2013 Provisionsabrechnung bekommen, die jedoch keine MWSt beinhaltet haben.
    Dies wurde erst Anfang 2014 umgestellt.


    Für die Abrechnungen ab Sommer 2013 habe ich jetzt die MWSt-Beträge für die bisher ohne MWSt ausgezahlten Provisionen nachträglich erhalten.
    Wie bekomme ich jetzt diese nachträglich erhaltenen MWSt-Zahlungen in meine "Mein-Büro"-Software.


    Ich hatte diese MWSt-Zahlungen bisher unter "erhaltene Umsatzsteuererstattungen" verbucht. Aber damit sind wohl nur die Rückzahlungen vom Finanzamt gemeint.


    Wie bekomme ich diese nächträglich gezahlten MWSt-Einnahmen in meine Buchführung?

    • Offizieller Beitrag

    Wie ist das gelaufen: Umsatzsteuererklärungen 2013 und USTVA 2013 wurden schon abgegeben?

  • Die Umsatzsteuererklärung 2013 ist schon raus.


    Umsatzsteuervoranmeldung für das erste Quartal ist ebenfalls gemacht worden. Bis März 2014 gab es keine MWSt-Zahlung.
    Die erste MWSt-Zahlung kam Anfang April 2014.
    Die Voranmeldungen für das 2te und 3te Quartal will ich jetzt machen

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du von Anfang an umsatzsteuerpflichtig warst, hättest Du m.E. die USt aus den zugeflossenen Beträgen herausrechnen, sprich immer mit USt buchen, müssen.


    Was hat das FA zur USt 2013 gesagt? Ggf. schnell noch eine berichtigte Jahreserklärung hinterherschicken.


    Und was heißt in diesem Zusammenhang:

    Ich hatte diese MWSt-Zahlungen bisher unter "erhaltene Umsatzsteuererstattungen" verbucht.

    Wäre da nicht ggf. noch eine Berichtigung der EÜE 2013 erforderlich?

  • Die MWSt ist in den ersten Prov.-Abrechnungen dieser Firma nicht enthalten gewesen.
    Da kann ich nichts herausrechnen.
    Mir war am Beginn dieser Tätigkeit auch nicht bewußt, dass die Provisionen mit MWSt berechnet werden.


    Diese Firma führt die MWst der an die Handelsvertreter (die nicht MWSt-pflichtig gemeldet sind) geleisteten Provisionen direkt an das Finanzamt ab.
    Die Abrechnungen dieser Firma sind auch sehr chaotisch. Ab Januar wurden zwar die MWSt auf den Abrechnungen aufgeführt - aber in gleicher Höhe in den Abrechnungen auch wieder zurückbehalten. Auf diesen Abrechnungen sind Verbrauchsmaterial-lieferungen enthalten, die Brutto - ohne ausgewiesene MWSt aufgeführt werden. Aber dafür habe ich einen Weg gefunden.


    Wie schon geschrieben - ich habe ab April MWSt-Zahlungen (auch rückwirkend) erhalten. Und diese Beträge möchte ich 1:1 - Betrag für Betrag - in "Mein Büro" einbuchen. Ich weiß nur nicht wie ich dies machen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Datensicherung anlegen, die Du so nicht brauchst. Dann:
    Die einzelnen Abrechnungen legst Du als Rechnung an. Die damaligen Abrechnungs-Rechnungen werden vom Netto auf Brutto korrigiert und die Zahlungszuordnung gelöscht und erneut wie zuvor zugeordnet mit dem Ergebnis teilweise bezahlt. Anschliessend gehe über Verrechnungskonto und gleiche jede einzelne Rechnung zum 31.12.2013 mit der MWST als bezahlt aus. Die in 2014 nachträglich erhaltenen MWST für 2013 als nicht kategorisiert buchen. Jetzt stimmt die USTEKL 2013




    "Dein Finanzberater" miwe ist ja sehr nachsichtig mit einer möglichen korrigierten USTEK / EÜR. Das würde ich aber nur in Absprache mit Finanzamt evt sogar eines Steuerberater machen... damit Dir zukünftig nichts "blüht".


    Damit ist alles Mögliche getan worden.

    • Offizieller Beitrag

    Die MWSt ist in den ersten Prov.-Abrechnungen dieser Firma nicht enthalten gewesen. Da kann ich nichts herausrechnen.

    Natürlich kann man das herausrechnen. Und man muss es im Zweifel auch. Bei Umsatzsteuerpflicht spielt es grundsätzlich erst einmal keine Rolle, wie die Ausgangsrechnung/Gutschrift aussieht und ob überhaupt eine solche existiert. Was vereinnahmt wird, das ist zu versteuern. Richtig wichtig sind nur die Eingangsrechnungen, weil da ggf. ein Vorsteuerabzug dran scheitern kann.


    Mir war am Beginn dieser Tätigkeit auch nicht bewußt, dass die Provisionen mit MWSt berechnet werden.

    Na ja, das sollte sich ja aus den vertraglichen Regelungen ergeben. So kenne ich das zumindest. Was hast Du denn dem FA zum Fragebogen bei Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit dazu geschrieben/angekreuzt?


    "Dein Finanzberater" miwe ist ja sehr nachsichtig mit einer möglichen korrigierten USTEK / EÜR. Das würde ich aber nur in Absprache mit Finanzamt evt sogar eines Steuerberater machen... damit Dir zukünftig nichts "blüht".

    Nö, nicht nachsichtig. Die USt-Erklärung (und ggf. berichtigte EÜR) wirkt quasi wie eine Selbstanzeige und kann dadurch ggf. strafrechtlich mildernd sein. Das FA wird doch jetzt so oder so wach. Ich würde einen Fünfer auf eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung wetten. Und je nach Konstrukt dieser komischen Ausgabenbuchung dann ggf. noch anderes hinterher. Da ist das FA in der Regel intern sehr mitteilsam.


    Das mit dem Steuerberater möchte ich aber auch unterstreichen.

  • Datensicherung anlegen, die Du so nicht brauchst. Dann:
    Die einzelnen Abrechnungen legst Du als Rechnung an. Die damaligen Abrechnungs-Rechnungen werden vom Netto auf Brutto korrigiert und die Zahlungszuordnung gelöscht und erneut wie zuvor zugeordnet mit dem Ergebnis teilweise bezahlt. Anschliessend gehe über Verrechnungskonto und gleiche jede einzelne Rechnung zum 31.12.2013 mit der MWST als bezahlt aus. Die in 2014 nachträglich erhaltenen MWST für 2013 als nicht kategorisiert buchen. Jetzt stimmt die USTEKL 2013

    Prima, das hört sich logisch an. Ich werde es so abändern. Hoffe mal, dass sich keine weiteren Fallstricke ergeben.



    Natürlich kann man das herausrechnen.

    Ich meine, dass dies nicht funktionieren kann.
    Wenn ich aus 100,- EUR eine MWSt rausrechne bin ich netto bei 84,03 EUR / MWSt 15,97 EUR.
    Später erhalte ich dann die MWSt - 19,00 EUR. Dann 'paßt' garnichts mehr.


    Mir war bewußt, dass die überwiesene Provision der Nettobetrag ohne MWST ist.
    Mir wurde zugesichert, dass diese Firma die MWSt direkt an das Finanzamt abführt. Wird auch tatsächlich so gehandhabt. Insofern habe ich mir deswegen keine Sorgen gemacht.


    Ich werde es so anlegen wie von SAMM vorgeschlagen.



    Ich würde da sowieso direkt mit meinem zustaändigen Sachbearbeiter beim FA reden. Da kann man Mißverständnisse gleich ausräumen.

    Werde Kontakt mit dem FA aufnehmen. Ich hoffe mal, dass die Schläge nicht allzu heftig werden.


    Ich danke euch!

  • Wenn ich aus 100,- EUR eine MWSt rausrechne bin ich netto bei 84,03 EUR / MWSt 15,97 EUR.
    Später erhalte ich dann die MWSt - 19,00 EUR. Dann 'paßt' garnichts mehr.


    Doch, dass paßt, wenn du aus den 19,00 € ebenfalls die MwSt. rausrechnest. ;)


    100,00 € = 84,03 + 15,97 Steuer
    19,00 € = 15,97 + 3,03 Steuer


    119,00 € = 100,00 + 19,00 Steuer und genau das kommt auch bei den Einzelbuchungen in Summe heraus. ;) :thumbup:


    Werde Kontakt mit dem FA aufnehmen. Ich hoffe mal, dass die Schläge nicht allzu heftig werden.


    Wenn Du tatsächlich zuerst eine Netto-Abrechnung bekommen hast und die Firma den Steueranteil dann doch nicht abgeführt, sondern dir nachträglich ausgezahlt hat, könnte es auch sein, dass die Firma die Schläge vom FA bekommt. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ich meine, dass dies nicht funktionieren kann.
    Wenn ich aus 100,- EUR eine MWSt rausrechne bin ich netto bei 84,03 EUR / MWSt 15,97 EUR.

    richtig


    Später erhalte ich dann die MWSt - 19,00 EUR. Dann 'paßt' garnichts mehr.

    Doch das passt, denn aus diesem Betrag rechnet man dann ebenfalls die USt heraus. Und schwupps stimmt das Gesamtergebnis.


    Natürlich für USt beantragte Istversteuerung unterstellt. Bei Sollversteuerung sieht es eh ganz anders aus.



    Deshalb oben auch meine Frage:

    Was hast Du denn dem FA zum Fragebogen bei Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit dazu geschrieben/angekreuzt?


    Mir wurde zugesichert, dass diese Firma die MWSt direkt an das Finanzamt abführt. Wird auch tatsächlich so gehandhabt.

    ?(

  • Zitat von »FotoPro«
    Ich meine, dass dies nicht funktionieren kann.
    Wenn ich aus 100,- EUR eine MWSt rausrechne bin ich netto bei 84,03 EUR / MWSt 15,97 EUR.


    richtig

    Zitat von »FotoPro«
    Später erhalte ich dann die MWSt - 19,00 EUR. Dann 'paßt' garnichts mehr.


    Doch das passt, denn aus diesem Betrag rechnet man dann ebenfalls die USt heraus. Und schwupps stimmt das Gesamtergebnis.

    Das ginge natürlich auch. Ich setze die gezahlte Provision und die später gezahlte MWSt jeweils als "umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen" ein.


    Dann bräuchte ich keine ProFormaRechnung für die Provisionen machen - und die gezahlten Provisionen und die gezahlten MWSt-Beträge jeweils als Rechnungsteilzahlung eingeben - so, wie von SAMM vorgeschlagen.


    Jetzt habe ich zwei Wege - gibt es einen "Königsweg"?




    Natürlich für USt beantragte Istversteuerung unterstellt. Bei Sollversteuerung sieht es eh ganz anders aus.

    Ich hoffe mal, dass ich "istversteuert" werde. Ich weiß es aber nicht.

    Was hast Du denn dem FA zum Fragebogen bei Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit dazu geschrieben/angekreuzt?

    Ich bin mit meinem Mini-Unternehmen (reicht nicht zum Leben und ist zuviel zum Sterben) schon immer MWSt-pflichtig.
    Die Arbeit als Handelsvertreter habe ich als Erweiterung meines Aufgabenbereiches beim Gewerbeamt eintragen lassen.
    Kann mich nicht erinnern, dass ich vom Finanzamt irgendeinen Fragebogen nach dieser Erweiterung erhalten habe.

    • Offizieller Beitrag

    Kann mich nicht erinnern, dass ich vom Finanzamt irgendeinen Fragebogen nach dieser Erweiterung erhalten habe.

    Dann gelten noch die vor ewigen Zeiten auf dem entsprechenden Fragebogen gemachten Angaben. Vielleicht hat das FA aber in Abstimmung der EÜR/USt von Amts wegen Deinen Antrag (Umsatzsteuererklärung, die offensichtlich auf Istversteuerung basiert) als einen solchen auf Istversteuerung gewertet. Das könnte ein Anruf beim FA (Umsatzsteuer-Voranmeldungsstelle) klären.


    Deine obige Bemerkung hinsichtlich der ursprünglichen EÜR-Erfassung habe ich immer och nicht verstanden.


    Das von mir geschilderte Vorgehen hinsichtlich der Umsatzsteuer entspricht den umsatzsteuerlichen Vorschriften bei Istversteuerung und würde auch von jedem USt-Sonderprüfer so getätigt.

  • Deine obige Bemerkung hinsichtlich der ursprünglichen EÜR-Erfassung habe ich immer och nicht verstanden.

    Welche Bemerkung meinst du?



    Das von mir geschilderte Vorgehen hinsichtlich der Umsatzsteuer entspricht den umsatzsteuerlichen Vorschriften bei Istversteuerung und würde auch von jedem USt-Sonderprüfer so getätigt.

    Dann werde ich so, wie von dir geschildert, vorgehen.


    Danke dir!

    • Offizieller Beitrag

    Das war gemeint:

    Ich hatte diese MWSt-Zahlungen bisher unter "erhaltene Umsatzsteuererstattungen" verbucht. Aber damit sind wohl nur die Rückzahlungen vom Finanzamt gemeint.

    Wobei sich auch bei geänderter zutreffender Buchung wahrscheinlich keine andere Gewinnauswirkung im Rahmen einer EÜR i.S. § 4 Abs.3 EStG ergeben wird.

  • Das war gemeint:

    Zitat von »FotoPro«
    Ich hatte diese MWSt-Zahlungen bisher unter "erhaltene Umsatzsteuererstattungen" verbucht. Aber damit sind wohl nur die Rückzahlungen vom Finanzamt gemeint.


    Wobei sich auch bei geänderter zutreffender Buchung wahrscheinlich keine andere Gewinnauswirkung im Rahmen einer EÜR i.S. § 4 Abs.3 EStG ergeben wird.

    Wahrscheinlich ändert sich am Gewinn aus der EÜR nichts.


    Aber meine obige (falsche) Buchung der nachträglichen MWSt-Zahlung fließt nicht in die Umsatzsteuerberechnung ein. Diese Berechnung war total falsch. Das sieht mit der Vorgehensweise - wie von dir beschrieben - anders aus.



    Ich werde mich am Montag bei meinem Ansprechpartner im FA wegen der korrigierten Einkommensteuererklärung 2013 und der korrigierten USt.-Erklärung 2013 in Verbindung setzen. Ich war heute vormittag in der Sprechstunde beim FA - aber das Thema ist zu komplex für die Sprechstunde. Am Telefon habe ich meinen Ansprechpartner heute nicht erreicht


    Einen Steuerberater habe ich auch gefunden. Ich werde mich mit ihm absprechen - mal sehen ob er noch eingreifen muß. Er kennt sich mit den Provisionsabrechnungen dieser Firma (stellt die grünen Staubsauger her) aus.