Buchung Vorgründungskosten

  • Abend,


    mein Gewerbe beginnt am 01.01.2015, d.h. ich werde im Februar meine erste Umsatzsteuervoranmeldung mithilfe des Programms senden.
    Ausgaben hatte ich jetzt schon einige im Dezember. Habe diese im Laufe des Monats ganz normal gebucht.


    Muss ich jetzt trotzdem schon eine Umsatzsteuervoranmeldung im Januar für Dezember erstellen und diese dann bis zum 10.Januar senden oder wie mache ich das ganze korrekt mit MeinBüro?
    Habe hier vor mir noch die steuerliche Erfassung liegen. Sollte ich hier die Neugründung zum 01.11.2014 angeben? Muss ich dies dann auch auf der Gewerbeanmeldung ändern?


    Sollte vielleicht erwähnen, das ich noch keine Umsatzsteuer ID habe, da ich in Moment noch beim ausfüllen der steuerlichen Erfassnung bin...




    Benutze die Variante zwei für EÜR.


    Danke.

  • Mal abgesehen davon, das dieser Link nicht funktioniert, habe ich hier im Forum schon deine Antworten zu anderen Fragen gelesen, bezüglich der Gründungskosten...


    Gebucht sind die ganzen Ausgaben schon. Habe mit dem Programm mein privates Konto verknüpft, da ich noch kein Geschäftskonto hatte und so meine Ausgaben bzgl. Wareneinkauf etc gebucht.
    Als dann mein Geschäftskonto fertig eingerichtet war, habe ich dieses auch noch mit MeinBüro verknüft, da nun alle Ausgaben hierüber laufen.
    Das Verrechnungskonto verwende ich für meine Kreditkartenausgaben meines Geschäftskontos.


    Wie schon erwähnt habe ich alles schon ganz normal über die Online Banking Verknüfpungen gebucht. Wenn ich also meine erste Vorsteueranmeldung mache (Februar für Januar da Gewerbestart laut Gewerbeanmeldung 01.01.2015) dann übernimmt das Programm aber nur die Ausgaben aus Januar.


    Soll ich dann einfach im Januar schon eine Voranmeldung für Dezember abgeben? Ist das überhaupt möglich, da der Gewerbestart ja erst im Januar ist und ich auch noch keine Umsatzsteuernummer habe?

    • Offizieller Beitrag

    Du gibst deine UVA ganz normal so ab das am 10 Februar das Geld beim Finanzamt ist. Alles was Du vorher tätigst bringst du mit ins Geschäft.

    ?(


    Soll ich dann einfach im Januar schon eine Voranmeldung für Dezember abgeben? Ist das überhaupt möglich, da der Gewerbestart ja erst im Januar ist und ich auch noch keine Umsatzsteuernummer habe?

    Das ist grundsätzlich möglich und wurde, meiner Erinnerung nach, u.a. vom häschen in diversen Forumsbeiträgen detailliert erläutert. Natürlich solltest Du das FA insoweit vorab informieren, damit ein Entsprechendes Steuersignal gesetzt werden kann. Da eh Jahresende ist, würde ich das im Rahmen einer Jahreserklärung nebst EÜR erledigen. Aber auch dafür muss ein Steuersignal gesetzt sein. Also zum Telefonhörer greifen.

  • Alles klar, also rufe ich am Freitag im FA an und kläre das mal ab, wie es am besten passt. Kann dann quasi passieren, dass ich eine Umsatzsteuererklärung, eine Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. und eine EÜR abgeben muss, richtig?


    Vielen Dank für eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke mal eher, nur die Jahreserklärung und EÜR bis spätestens 31.05.2015. Und dann natürlich "normalen" laufenden UStVAs ab 01.01.2015.

  • Aber dann krieg ich ja die Vorsteuerbeträge die ich geleistet habe erst, wenn ich die Jahreserklärung gemacht habe oder? Dachte ich bekomme diese gleich, so wie es bei einer Umsatzsteuervoranmeldung ist.

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte, Du wolltest den Weg mit dem wenigsten Aufwand. ?(


    Du kannst es machen, so wie Du es möchtest und vorab mit dem FA absprichst.

  • So wie versprochen poste ich das Ergebnis vom Telefonat mit dem Finanzamt Bayern/Schweinfurt.


    Es läuft quasi wie hier schon erwähnt. Der Herr am Telefon hat mein Gewerbe auf den 01.12.2014 vorverlegt und hat gesagt, sobald ich meine neue Steuernummer etc. habe, soll ich für diesen einen Monat eine Umsatzsteuerjahreserklärung und eine Einnahmen Überschüssrechnung abgeben. Da es ca. zwei Wochen dauert, bis ich die Steuernummer habe, werde ich wahrscheinlich eine automatisierte Mahnung bekommen, da ich die Umsatzsteuervoranmeldung nicht abgeben kann.
    Hier soll ich dann unter der Telefonnummer anrufen, welche auf der Mahnung steht und soll meinen Fall hier nochmal schildern, dann dürfte das kein Problem sein.


    Grüße

  • Eine Frage ist mir jetzt aber trotzdem noch zu diesem Thema gekommen. Wenn der gute Herr beim Finanzamt mein Gewerbe nun um einen Monat vorverlegt hat...wie läuft das denn z.B. jetzt mit der Krankenkasse? Bitte jetzt keine Einschätzungen...nur Antworten die halbwegs sicher sind.


    Muss ich dann auch die Krankenkasse einen Monat vorbezahlen?
    Wie schauts mit ALG 1 aus? Müsste ich theoretisch dieses Geld für den einen Monat auch zurückzahlen?
    Muss ich das bei der Gewerbeanmeldung auch ändern lassen?


    Im Prinzip wäre das alles ganz schön doof, da ich schließlich auch keine Einnahmen produzieren konnte, wenn der Gewerbestart beim Finanzamt um einen Monat vorverlegt wurde, nur das ich die Vorgründungskosten geltend machen kann.


    Kennt sich jemand damit aus?

    • Offizieller Beitrag

    Das wirst Du bei den betreffenden Stellen Fragen müssen, wenn es hier nicht durch Zufalle jemand weiß. Hat ja mit der steuerlichen Ausgangsfrage hier im Forum nichts zu tun.

  • Bezüglich Arbeitslosengeld habe ich gerade dies gefunden:


    Wann ein Selbstständiger als arbeitslos gilt und bei vorhandener Anspruchsgrundlage auch Arbeitslosengeld beziehen kann, ist in § 138 Abs. 3 SGB III festgelegt. Demnach gilt derjenige Selbstständige als arbeitslos, dessen Tätigkeit weniger als 15 Stunden wöchentlich beträgt


    Ich denke dies trifft ganz gut auf mich zu, da ich im Prinzip noch gar nicht gearbeitet habe. Wenn überhaupt dann 1 Stunde pro Tag. Demnach war ich zurecht Arbeitslos und habe zurecht Geld bezogen. D.h. außerdem das ich dadurch durch das Arbeitsamt versichert war.


    Wenn jemand anderer Meinung ist, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.