Hallo,
nun habe ich mich mit den Einschränkungen des Programmes abgefunden, jetzt habe ich aber eine spezielle Frage. Da die Firmen ab dem Jahr 2005 keine Leasingverträge an Existensgründer ausgeben, habe ich mit ihnen den Umweg über Mietkauf ausgehandelt. Wie werden diese in einer Einahmen/Überschußrechnung verbucht und wie sind sie steuerlich zu behandeln.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus