Mal eine kurze Frage an fixe Buchhaltungsexperten:
Wenn ich z. B. ein nichtselbständig nutzbares Zubehör für den Computer neu kaufe (z. B. Tastatur) muss ich diesen Gegenstand doch mit zum Computer aktivieren. Was passiert aber dann mit der Laufzeit?
Beispiel: Kauf eines Computers im Jahr 2012, Kauf von neuer Maus und Tastatur im Jahr 2014. Beginnt dann die Abschreibungsdauer wieder von vorne oder bleibt es bei der ursprünglichen Laufzeit und es erhöht sich nur der Restwert?
Danke!
Bobo