Anlagevermögen Abschreibung

  • Mal eine kurze Frage an fixe Buchhaltungsexperten:


    Wenn ich z. B. ein nichtselbständig nutzbares Zubehör für den Computer neu kaufe (z. B. Tastatur) muss ich diesen Gegenstand doch mit zum Computer aktivieren. Was passiert aber dann mit der Laufzeit?
    Beispiel: Kauf eines Computers im Jahr 2012, Kauf von neuer Maus und Tastatur im Jahr 2014. Beginnt dann die Abschreibungsdauer wieder von vorne oder bleibt es bei der ursprünglichen Laufzeit und es erhöht sich nur der Restwert?


    Danke!


    Bobo

  • Du buchst das als "Einkauf von Anlagegütern" und wählst dann bei "Anlagegut zuordnen" deinen Computer aus. Damit wird der Wert des Anlagegutes erhöht und dann schaust Du Dir mal über Stammdaten -> Anlagevermögen deinen Computer an und läßt Dir das Anlagenstammblatt anzeigen. Dort ist die Abschreibung aufgelistet.


    Zitat

    Beginnt dann die Abschreibungsdauer wieder von vorne


    Dann dürftest Du Dir aber keine Maus einen Monat vor Abschreibungsende kaufen. ;)

  • Moin Heiko,


    Dann dürftest Du Dir aber keine Maus einen Monat vor Abschreibungsende kaufen.

    8| eine Maus ins AV zu buchen ...


    mhm...wenn die hin ist, dann eben eine Reparatur/Instandhaltung/Wartung Hard- und Software oder Büromaterial oder so was in der Richtung... erhöht ja nicht so wirklich den Wert des Anlagevermögens... :whistling:




    Viele Grüße
    Maulwurf