Waren Privatentnahme nach Gewerbeabmeldung

  • Hi,


    sorry für die doofe Frage, habe mich das letzte halbe Jahr nicht mehr damit beschäftigt ;(


    Und zwar geht es um ein Einzelunternehmen mit Gewerbeabmeldung im Mai 2014. (Gründung abgebrochen wegen anderer Beschäftigung)
    Einkäufe hatten stattgefunden, aber noch keine Verkäufe.


    Sind nicht allzuviele und nicht zu hohe Beträge, daher wurden sie direkt in Privat übernommen.
    Daten wurden immer gepflegt in WISO Mein Büro bis zur Abmeldung, also auch alle Voranmeldungen etc.


    Nun wollte ich außerhalb von WISO meine normale Steuererklärung machen und habe dort natürlich auch die selbstständige Tätigkeit.



    - Muss ich aus WISO Mein Büro auch die EÜR und Umsatzsteuererklärung abgeben oder reicht meine normale Steuererklärung mit den Angaben der selbstständigen Tätigkeit? (eine Steuernummer, nur ich)


    - Wie gebe ich in WISO Mein Büro die Privatentnahme der Waren an die ich eingekauft hatte und für die ich Vorsteuer erhalten habe?
    i.d.R. müsste das was ich an das Finanzamt noch zu entrichten habe, die 19% für all die Waren sein?
    Laut WISO kann das nämlich noch nicht ganz stimmen denke ich. Die Privatentnahmen sind natürlich auch noch nicht angegeben.
    Waren wurde für 4261€ eingekauft, Gesamtbetriebsausgaben 6023€, erhaltene Vorsteuer 1085€. Lt. USt-Erklärung nur 417€ an das Finanzamt zu zahlen.



    - Wie sieht es denn mit Verpackungsmaterial, Druckerpapier, Drucker, Stempel usw. aus? Das geht ja sozusagen auch in Privat über. Muss dafür auch wieder 19% entrichtet werden?



    Danke und Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Moin,


    die steuerliche Abmeldung eines Unternehmens ist eine Liquidation. Das bedeutet, dass alle Werte des Unternehmens zu Geld gemacht werden.


    Hierbei muss die EÜR für das Wirtschaftsjahr (bspw. bis zum 31.5.14) vollständig gebucht werden und der daraus resultierende Gewinn (der vermutlich negativ sein wird, wenn Sie noch gar nicht so richtig angefangen haben) muss in die Einkommensteuererklärung eingesteuert werden.


    Da sie alle Daten in MB gepflegt haben, wie Sie sagen, wird es hier keine besonderen Probleme geben.


    Danach machen Sie eine Überleitungsrechnung, in der Verbindlichkeiten und Forderungen eingestellt werden. Das sind alle Aufwendungen und Erträge, die nach dem 31.5.14 geflossen sind. So wird beispielsweise auf der Erstattung aus der Umsatzsteuervoranmeldung Mai 2014 eine Forderung gegen das Finanzamt.


    Das Ergebnis aus der Überleitungsrechnung gehört auch noch in die Anlage EÜR der Einkommensteuererklärung, irgendwie auf die Seite 4, die Zeile heißt "Gewinn aus Wechsel der Gewinnermittlungsart".


    Dann erstellen Sie eine Aufgabebilanz, in der Sie alle Werte, die die Firma beinhaltet, liquidieren.


    Bspw. haben Sie noch einen betrieblich erworbenen Laptop, einen Drucker, 3 Pakete Papier, Verpackungsmaterial, ein Telefon und ein paar Visitenkarten mit Ihrem Unternehmensnamen. Laptop und Drucker werden entweder an Dritte verkauft, dann stellt der Veräußerungspreis den Gewinn dar, oder sie werden dem Unternehmen zum Zeitwert entnommen (wurde bei der Anschaffung Vorsteuer abgezogen, ist jede Entnahme umsatzsteuerpflichtig) und ins Privatvermögen überführt.


    Papier und andere Verbrauchsgüter, die sie privat entnehmen, sinken eher nicht unter den Anschaffungspreis, während die Visitenkarten und ähnliche Artikel tatsächlich auch in den Mülleimer wandern können, weil Sie sie weder privat nutzen wollen, noch veräußern können. Es kann beispielsweise sein, dass Sie eine 1.000er-Palette Karton mit Aufdruck Ihrer Firma gekauft haben, die Sie nie und nimmer privat verbrauchen können- vielleicht kriegen Sie die mit Verlust bei ebay von den Hacken, möglicherweise müssen Sie sie aber auch noch kostenpflichtig entsorgen (oder verschenken), alles ist möglich und wird wir es tatsächlich stattgefunden in Ihre Liquidation eingehen.


    Das sind also die Themen, mit denen Sie sich nun auseinandersetzen sollten - Kleinigkeit, oder? [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_biggrin.gif]



    sorry für die doofe Frage, habe mich das letzte halbe Jahr nicht mehr damit beschäftigt

    Die Frage ist nicht doof, ich bin nur erstaunt, dass das Finanzamt Ihnen bisher noch keinen Fragebogen zur Abmeldung geschickt hat, bzw. Sie zur Abgabe einer Aufgabebilanz aufgefordert hat. Oder haben sie? Wie viel Zeit bleibt denn so?


    Ja, und nun sag ich mal: viel Spaß. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_biggrin.gif]

    • Offizieller Beitrag

    ... Einkäufe hatten stattgefunden, aber noch keine Verkäufe.

    Dann würde ich mir aber eine gute Antwort auf eine etwaige ertragsteuerliche Rückfrage seitens des FAs bezüglich einer Überschusserzielungsabsicht überlegen. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Naja, die Gewinnerzielungsabsicht kann bei Gründung ja dagewesen sein. Als dann aber der blöde neue Arbeitgeber kam und 20 Mille netto pro Woche angeboten hat, hat man sich's anders überlegt. Mir ist wenig menschliches fremd, und dass man eine Gründung abbricht (so stellt es sich ja wohl dar), damit müssen auch Finanzämter fertig werden.

    • Offizieller Beitrag

    Es soll ja nur ein Hinweis sein, da sich der TE diesbezüglich bisher ja nocht genauer geäußert hat. Aber kein einziger Verkauf und komplett ins PV übernehmen. Da sollten schon konkrete Verkaufsbemühungen glaubhaft gemacht werden können. Zumindest wird da in solchen Fällen üblicherweise mal konkreter nachgefragt. Wenn nicht dann, wann sonst?

  • Hallo, leider ein bisschen spät die Rückmeldung, aber besser spät als nie.


    Gewinnerzielungsabsicht lag natürlich vor und wäre auch sicherlich nicht sehr gering gewesen - wohl eher sehr positiv, weshalb auch die Banken nicht zurückggewischen sind und unterstützt hätten. Bevor etwas verkauft werden kann, muss natürlich erstmal der Bestand etc. gefüllt werden. Wenn dann in der Gründung das Gewerbe doch beendet/abgebrochen wird, ist es doch selbstverständlich das keine großen Verkäufe vorliegen und man mit einem gewissen "Verlust" herausgeht. Wäre ja zu schön wenn man dann noch große Gewinne einfährt. Ich denke nicht das dies so selten auftritt das Personen zurückziehen und abbrechen bevor etwas "schief" geht oder weil sie doch einen anderen Weg einschlagen.
    Mit den entstandenen Kosten sowie der Einkäufe kann man unteranderem sofort sehen das hier nicht für private Zwecke o.ä. eingekauft wurde. (PS: nein, kein Gefängnis, zum Positiven ;) )


    Was mich natürlich auch gewundert hat, ist der Fragebogen zur Abmeldung vom Finanzamt. Auf Nachfrage von mir wurde mir vom Finanzamt mitgeteilt, dass dies nicht nötig sei und ich ja alles in der Steuerklärung für das Jahr angebe. Damit habe ich es belassen und bisher gab es auch noch keine weitere Nachricht seitens Finanzamt.


    Aber um das Ganze abzukürzen und da ich z.Z. nicht die Zeit habe, werde ich die kommende Woche um die Ecke zum Steuerberater gehen der dies erledigen soll. Die Kosten hierfür sind ja festgelegt und sollten bei den Summen sicherlich auch nicht sehr hoch ausfallen. Die Mischung aus dem Gewerbe + Privat etc. würde wohl zuviel Zeit in Anspruch nehmen und dazu könnten evtl. noch Fehler und Rückfragen entstehen.


    Danke und Grüße