Hallo,
meine Frau hat ein Gewerbe als Kleinunternehmer. Der Umsatz wird im Jahr max. 2000 € betragen. Sie macht das als Hausfrau und Mutter als so eine Art Nebengewerbe als Gartenhilfe für einige Leute nach Bedarf. Da immer viel Grünschnitt anfällt soll für das Gewerbe ein ordentlicher PKW-Anhänger angeschafft werden. Preis ca. 2.500,-- brutto.
Wir haben folgende Fragen:
1. Kann die Anhängerrechnung als Ausgabe mit einem mal als Betriebsausgabe angegeben werden? Oder muss das Teil abgeschrieben werden?
2. Kann die 1% Regelung für die pauschale private Nutzung angewandt werden?
3. Jetzt kann es ja sein, dass der Gewinn nicht ausreicht, um die Abschreibung und andere kleine Betriebsausgaben zu decken. Und das über Jahre. Wird das Finanzamt diesen Verlust aktzeptieren?
Bis auf kleine Gerätschaften ist der PKW-Anhänger die einzige große (und laufende) Betriebsausgabe. Alle anderen Kosten (PKW als Zugmaschine, Büro, usw.) werden von uns nicht geltend gemacht.
Vielen Dank