Keine Einkommensteuererklärung abgegeben, obwohl Erklärungspflicht bestand

  • Hallo Leute,


    ich hoffe, hier ist jemand, der mein Gedankenkarussell stoppen kann.


    Folgende Situation: Ich habe bisher noch nie eine Einkommenssteuererklärung gemacht, da stinknormale Angestellte mit Steuerklasse I ohne weitere Einkünfte und ohne großartige Sonderausgaben und Werbungskosten.


    Dieses Jahr hab ich mir aber vorgenommen, das Thema Steuern und Finanzen nicht mehr so lasch zu handhaben und mich etwas damit zu beschäftigen. Gesagt, getan ... ich habe mich also durch diverse Beiträge gelesen und ... blieb bereits nach kurzer Zeit verstört zurück. Denn 2013 wäre ich verpflichtet gewesen, eine Steuererklärung zu machen! Ich erhielt nämlich für 1,5 Monate Arbeitslosengeld und außerdem noch eine Abfindung von der vorherigen Firma. Vermutlich werden die meisten hier mit den Augen rollen, ob meiner Ignoranz. Aber ich habe tatsächlich nicht gewusst, dass dadurch eine Erklärungspflicht entsteht. (Hiermit erteile ich schon mal die Erlaubnis zum Teeren und Federn. :D )


    Okay ... bei freiwilliger Veranlagung hat man ja 4 Jahre Zeit, die Unterlagen einzureichen. Bei Verpflichtung hingegen war die Frist (ohne Steuerberater) am 31. Mai 2014 abgelaufen. Eine Aufforderung vom Finanzamt habe ich nicht erhalten. Höchstwahrscheinlich, weil es wohl noch nicht mal eine Steuernummer für mich gibt (ID und eTIN hab ich natürlich). Lt. WISO Software bekäme ich ca. 800 EUR zurück. Frage: Kann und soll/muss ich nun noch die Erklärung abgeben? Ich las, dass bei Verspätung eine empfindliche finanzielle Strafe zu erwarten ist.


    Bin da echt völlig ratlos. Kann mir jemand helfen, Licht ins Dunkel zu bringen?


    Vielen Dank im Voraus! <3

    • Offizieller Beitrag

    Kann und soll/muss ich nun noch die Erklärung abgeben?

    Ja.


    Ich las, dass bei Verspätung eine empfindliche finanzielle Strafe zu erwarten ist.

    Nettes und entschuldigendes Begleitschreiben fertigen und ganz ruhig bleiben. ;)

  • Zitat

    Nettes und entschuldigendes Begleitschreiben fertigen und ganz ruhig bleiben.


    Ehrlich? Das wär ja cool, wenn es so einfach ginge. Ich werde es dann mal so machen und hier Bescheid geben, was dabei rausgekommen ist.


    Vielen Dank auf jeden Fall für deine schnelle Rückmeldung und die beruhigenden Worte. :love:

    • Offizieller Beitrag

    Gerne geschehen. Kannst dann ja mal posten, wie das "Abenteuer" Einkommensteuererklärung für Dich ausgegangen ist. Da sitzen ganz normal Menschen wie Du und ich. Die reißen einem nicht gleich den Kopf ab.

  • Zitat

    Da sitzen ganz normal Menschen wie Du und ich. Die reißen einem nicht gleich den Kopf ab.


    Davon gehe ich aus. ABER sie sind, wie jeder Arbeitnehmer, in erster Linie ihrem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet. Und die Fristen und Regelungen sind ja nicht umsonst vorgegeben worden. Falls sich also jemand nicht darum schert (so wie ich - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht), kann es nicht deren Problem sein und sie könnten mir wegen des Verzugs eine hohe Gebühr (bis zu 10 % der festgesetzten Steuer ;( ) aufbrummen.


    Mal schauen ... durch deine Antwort bin ich nun etwas zuversichtlicher, dass sie eventuell barmherzig sein werden. :D

  • § 152 AO (Abgabeordnung): Verspätungszuschlag
    (1) Gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist abzusehen, wenn die Versäumnis entschuldbar erscheint. Das Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen steht dem eigenen Verschulden gleich.
    (2) Der Verspätungszuschlag darf 10 Prozent der festgesetzten Steuer oder des festgesetzten Messbetrags nicht übersteigen und höchstens 25 000 Euro betragen. Bei der Bemessung des Verspätungszuschlags sind neben seinem Zweck, den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Abgabe der
    Steuererklärung anzuhalten, die Dauer der Fristüberschreitung, die Höhe des sich aus der Steuerfestsetzung ergebenden Zahlungsanspruchs, die aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile, sowie das Verschulden und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen.
    (3) Der Verspätungszuschlag ist regelmäßig mit der Steuer oder dem Steuermessbetrag festzusetzen.
    (4) Bei Steuererklärungen für gesondert festzustellende Besteuerungsgrundlagen gelten die Absätze 1 bis 3 mit der Maßgabe, dass bei Anwendung des Absatzes 2 Satz 1 die steuerlichen Auswirkungen zu schätzen sind.
    (5) (weggefallen)


    1. Es ist eine "Kann-" und keine "Muss-"Vorschrift. Das Finanzamt kann den Zuschlag festsetzen oder aber eben nicht. Zudem hast du einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Finanzamt und daher keine Vorteile durch die verspätete Abgabe. Und wenn dann noch ein nettes Anschreiben der Erklärung beiliegt gibt es für den Finanzbeamten einen Grund weniger. Die meisten Finanzbeamte sind echt nette Menschen!

  • Danke auch dir, bse!


    Ich hatte all das schon gefunden und gelesen, aber wie gesagt, meine Aussage "ich hab von nix gewusst" ist doch recht armselig und mit über 50 Jahren sollte man meinen, ich kenne wenigstens die Gruudregeln der Steuerverpflichtungen. However, ich habe jetzt eigentlich alles soweit fertig gemacht, werde dann am Wochenende den Brief formulieren, das Package verschicken und der Dinge harren, die da kommen. Bin gespannt ...


    To be continued ... :D

  • Leute, ich bin grad am Boden zerstört: Statt der von der WISO ermittelten Erstattung von knapp 800 EUR für 2013 muss ich 2.900 EUR nachzahlen! :( Zwar hatte ich damit gerechnet, dass es vielleicht nicht die ganzen 800 EUR gibt, aber mit ener Nachzahlung ... schon gar nicht in dieser Höhe .... damit hatte ich nicht gerechnet. Ich bin auch viel zu aufgeregt, als dass ich jetzt den Bescheid in Ruhe durchgehen könnte, um zu schauen, wodurch es die Abweichung gibt. Aber ich werd es natürlich machen müssen, um zu schauen, ob sich ein Einspruch lohnt.


    Und das war jetzt erst 2013. 2014 haben sie noch gar nicht geschickt. Was, wenn da noch so eine Summe auf mich zukommt. Schon die 2.900 EUR hab ich eigentlich gar nicht ... :wein:

  • Prüf erstmal in Ruhe, an welchen Stellen die Differenzen zwischen dem Steuersparbuch 2014 und dem Steuerbescheid liegen, dann kannst Du vielleicht schon erkennen, ob und wo das FA möglicherweise einen Fehler gemacht hat oder auch Du bei der Eingabe.
    Kennst Du in Deinem näheren Verwandtenkreis jemanden, der sich etwas mit der Materie auskennt? Der könnte Dir auch ganz offiziell beim Einspruch helfen.
    2900 € erscheinen mir aber schon recht hoch, allerdings hängt das auch von der Höhe der Abfindung und des ALG1 ab ...


    Wenn Du 2014 ganzjährig gearbeitet hast (also kein ALG1) und auch keine Abfindung bekommen hast, dann dürfte da mit großer Sicherheit keine solche Nachzahlung kommen (wenn überhaupt, das kann hier aber keiner beurteilen).

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du das mit Bescheiddatenrückübermittlung versendet? Ansonsten mit Programmunterstützung abgleichen oder Steuerberechnung neben den bescheid legen und punkt für Punkt abgleichen. Vor allem mal in die erläuterungen zum Steuerbescheid schauen.


    Bei der Differenz und Deinen einleitenden Schilderungen tippe ich mal auf die Abfindung als eine mögliche (und wahrscheinliche) Ursache der hohen Differenz. Was hat der AG denn diesbezüglich in der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt? Hast Du evtl. eine ermäßigte Besteuerung beantragt (Fünftelregelung § 34f EStG - bei Arbeitslohn/Abfindung für mehrere Kalenderjahre) und dem wurde nicht gefolgt? Sollte sich auch aus der Steuerberchnung im Bescheid und den Erläuterungen zum Bescheid ergeben.

  • Danke dir für die schnelle Reaktion,entejens. :* Ich hab jetzt doch mal einen zusätzlichen Blick auf das Papier geworfen und ich denke, es ist die Abfindung. Darauf entfällt ein Großteil. Was mich aber fast noch am meisten wütend macht, ist, dass ich mir ja extra die Software gekauft hatte, um nicht selber Fehler zu machen beim Eintragen. Wie schon weiter oben erwähnt, bin ich totaler Laie. Da es aber so gut wie keine Besonderheiten bei mir zu berücksichtigen gibt (außer halt in 2013, aber da ja eigentlich auch nix soooooo Großartiges), dachte ich, da wird mir so ein Programm gute Dienste leisten und absolut ausreichend sein.


    Wie kann es sein, dass für das Steuersparbuch die Abfindung gar keine Rolle spielte???? Ich mein ... okay ... offenbar war ich unbeabsichtigt eine Steuerhinterzieherin und muss jetzt die zu wenig bezahlten Steuern löhnen. Aber trotzdem ... das ist echt super hart für mich. Kann sich, glaub ich, jeder hier vorstellen. Man denkt an eine Erstattung ... (nicht zuletzt wegen der guten Beurteilung des Steuerprogramme "die heutiges Softwares rechnen fast alle richtig") und dann kriegst du so einen Schlag ins Gesicht ... da werd ich lang dran zu knabbern haben ... :seufz:


    Bekannte oder Verwandte, die sich auskennen, hab ich leider nicht ....

  • Auch dir danke, miwe. :* War noch am Tippen und hatte gar nicht gesehen, dass ein neuer Beitrag da war.


    Zitat

    Was hat der AG denn diesbezüglich in der Lohnsteuerbescheinigung
    bescheinigt? Hast Du evtl. eine ermäßigte Besteuerung beantragt (Fünftelregelung § 34f EStG
    - bei Arbeitslohn/Abfindung für mehrere Kalenderjahre) und dem wurde
    nicht gefolgt? Sollte sich auch aus der Steuerberchnung im Bescheid und
    den Erläuterungen zum Bescheid ergeben.


    Ich hab die Abfindung so eingetragen, wie vom AG vorgegeben: Als Entschädigung / Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (in 3. enthalten) . Ich habe nix weiter dazu beantragt, weil mir das Programm dazu auch keine weiteren Anmerkungen gemacht hat.

    • Offizieller Beitrag

    Aus der Steuerfestzsetzung im Bescheid und den Erläuterungen sollte sich ergeben, ob eine ermäßigte Besteuerung der Abfindung durchgeführt worden ist oder nicht.


    Kann sein, dass sie einfach vergessen worden ist oder es sind Gründe genannt. Da bei einer Abfindung aber die ermäßigte Besteuerung bzw. Fünftelregelung nur greift, wenn es sich um "zusammengeballte" Einkünfte, also für mehrere Kalenderjahre handelt, sollte man dies auch mit entsprechendem Vertrag, Kündigungsschreiben, bzw. entsprechender Abrechnung und Begründung der Steuererklärung beifügen. Da weißt dich übrigens auch das Steuer-Sparbuch hin, wenn Du auf das kleine erklärende Fragezeichen der Programmhilfe klickst (neueste Version beispielhaft, war in früheren Versionen ebenso):



    Ansonsten einfach mal zum Telefon greifen und nachfragen. Wie oben schon mal erwähnt, die beißen wirklich nicht und sind auch bei freundlicher Nachfrage meist gerne behilflich. Bis dahin einfach ganz ruhig bleiben und ausschlafen.

  • Danke, miwe. Bei mir steht hinter dem Fragezeichen nur das, was auch schon seitlich in den Anmerkungen angegeben ist:


    Zitat

    Entschädigungen / Arbeitslohn ohne ermäßigte Besteuerung
    Hier sind die steuerpflichtigen Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre zu erfassen, die nicht ermäßigt besteuert wurden.


    Und nicht ermäßigt besteuert ist der volle Abfindungsbetrag, denn für den habe ich reichlich Steuern bezahlt in dem Monat, wo ich die Abfindung erhielt.


    Bei so einer dramatischen Veränderung des Steuerbetrages bei scheinbar verschiedenen Anrechnungsmöglichkeiten der Abfindung würde man doch zumindest einen Hinweis dazu erwarten. Ebenso fehlte am Ende (als es darum ging, die Steuererklärung zu versenden) der Rat, Kündigungsbestätigung, Arbeitsvertrag und dergleichen, dem Schreiben beizulegen. Wie es zum Beispiel beim Arbeitslosengeld der Fall war. In Wirklichkeit ist es doch so, dass die Software überhaupt nicht in der Lage ist, den korrekten Steuerbetrag zu ermitteln, wenn sie nicht weiß, nach welcher Methode die Abfindung zu behandeln ist. Und dazu kommt halt überhaupt keine Abfrage.


    Als ich mir den Bescheid heute Morgen nochmal ansah, kam ich zu folgender Erkenntnis:


    1. Es gibt keine weitere Erläuterung zu der Art der Berechnung.
    2. Unter dem Punkt "Berechnung der Steuer" finde ich 2 Zeilen


    - zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach

    • dem Grundtarif mit 23,5592 % aus (Gehalt in 2013 ./. Abfindung)
    • § 34 Abs. 1 EStG (Abfindungsbetrag)


    Wobei auf den Abfindungsbetrag halt tatsächlich der Betrag an Steuern entfällt, den ich 2013 bezahlt habe. Aber für das Gehalt, das ich in 2013 erhielt, habe ich wohl zu wenig Steuern bezahlt. Zumindest nach deren Rechnung ...


    Ich werd mich wohl am Wochenende nochmal damit beschäftigen. Bin zu eingespannt während der Woche und momentan schwirren mir auch noch zu viel Gedanken im Kopf rum ...


    Danke dir aber nochmals dafür, dass du hier mit deinen Tipps versuchst, mir zu helfen. Weiß ich sehr zu schätzen! <3

    • Offizieller Beitrag

    Danke, miwe. Bei mir steht hinter dem Fragezeichen nur das, was auch schon seitlich in den Anmerkungen angegeben ist:


    Entschädigungen / Arbeitslohn ohne ermäßigte Besteuerung
    Hier sind die steuerpflichtigen Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre zu erfassen, die nicht ermäßigt besteuert wurden.

    Sorry, da muss ich Dir widersprechen.


    Klickt man auf das Fragezeichen, erscheint das vorab erläuternde Hinweisfenster. Sobald Du in das Betragskästchen klickst, um den Betrag laut Lohnsteuerbescheinigung einzugeben, erscheint rechtsseitig im Programm der wortgleiche Hinweistext mit allen Information, die man benötigt.


  • miwe, ich schwöre dir, dass das bei mir nicht so angegeben ist. Sieh hier den Screenshot:


    [Blockierte Grafik: http://www.imgbox.de/users/public/thumbnails/2vUGm2IJbY_t.gif]



    Aber im Grunde geht es mir gar nicht darum, dass ich ggf. nicht auf jedes Fragezeichen geklickt habe. Bei einer so eklatanten Abweichung der Steuerberechnung kann doch etwas nicht stimmen. Wenn ich überlege, wie oft ich bestätigen musste, dass meine angegebene eTIN von der der Software ermittelten, abwich. Das will einfach nicht in meinen Kopf, dass hingegen deses wirkliche steuerrelevante Thema so lax behandelt wird. Nach was rechnet denn WISO? Immer das Günstigste? Es müssten doch unter normalen Umständen Abfragen stattfinden, wie der unter 19. eingegebene Betrag zu bewerten ist.


    Na ja ... ich musste ein extrem hohes Lehrgeld zahlen. Werd am Wochenende nochmal versuchen, etwas zu finden, was einen Einspruch gegen den Bescheid rechtfertigt und falls das nichts wird, nächte Woche mit der Bank wegen eines Kredits verhandeln ... :seufz:


    Danke, dass ich meinen Frust hier ablassen durfte ...

    • Offizieller Beitrag

    Mal ganz ehrlich. Du hättest heute schon zum Telefonhörer greifen und um Aufklärung bitten können. Dann wüsstest Du zumindest, was warum wie entschieden (oder sogar einfach übersehen) worden ist.


    Deinen Screen kann ich übrigens auch nachstellen:


    Du siehst den kleinen aber feinen Unterschied?


    Wir sprechen die ganze Zeit von ermäßigt zu besteuernden Entschädigungen, die in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt sind. Dein Screen zeigt die Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung, in der die nicht ermäßigt zu besteuernden Entschädigungen bescheinigt sind.


    Bleibt also zu klären, welchen Eintrag der AG in der Lohnsteuerbescheinigung vorgenommen hat und welcher Sachverhalt diesem zugrundliegt. Denn da hast Du Dich bisher leider nicht zu geäußert (oder ich überlese es). Abfindung mehrere Kalenderjahre umfassend (= Zusammenballung i.S. § 34 EStG) oder nur ein Kalenderjahr betreffend?

  • Ich hab das auch grad gefunden mit der 10 + der 19. Also mein damaliger AG hat das ganz klar bei der 19 eingetragen. Ich wär gar nicht drauf gekommen, dass es da enen ähnlichen Punkt gibt. Und die Abfindung wurde damals auch voll versteuert.


    Dennoch kommt ja WISO zu einem ganz anderen Endergebnis. :kopfkratz: (Darf man eigentlich die Auswertung von WISO ans Finanzamt geben? So quasi als Anfrage, warum sie sich für eine andere Abrechnung entschieden haben?)


    Ich bin übrigens während des Tages extremst eingespannt bei der Arbeit. Gehe meistes so gegen 6 Uhr aus dem Haus und bin selten vor 21 Uhr zurück. Telefonieren ist schwierig und für so ein Gespräch brauche ich einen relativ freien Kopf. Muss mich ja auch erst mal kundig machen, um was es überhaupt geht, um entsprechend argumentieren zu können. Bisher nahm ich schließlich an, dass ich mich wenigstens grob auf die Software verlassen kann. Nun werde ich plötzlich mit Begrifflichkeiten konfrontiert, die für mich neu sind. Natürlich könnt ihr mit dem Finger auf mich zeigen und sagen 'geschieht dir recht, wenn du dich nicht kümmerst'. Mögt ihr irgendwo recht haben. Natürlich sollte man sich nicht bedingungslos auf ein Programm verlassen.


    Aber ich war tatsächlich so naiv, anzunehmen, dass bei meinen überschaubaren Eintragungen nix Großartiges an Schikanen eingebaut sei. Dennoch hab ich das Ganze nicht etwa in 10 Minuten hingepfuscht, sondern mich einen Sonntag lang intensiv damit beschäftigt. Wie gesagt, dadurch, dass gar keine großartigen Fragen oder Hinweise zu der Abfindung kamen, kam ich nicht auf den Gedanken, mich da zusätzlich noch im Netz umzuschauen. Mein Fehler ... I know ...

    • Offizieller Beitrag

    Also mein damaliger AG hat das ganz klar bei der 19 eingetragen. ..... Und die Abfindung wurde damals auch voll versteuert.

    Was eigentlich nicht sein kann, da ansonsten ja eine so hohe Nachzahlung kaum anders zu begründen ist. Vielleicht hat er es ja nur falsch eingetragen. Wäre ja zumindest denkbar. Womit wir wieder zu meiner nicht beantworteten Sachverhaltsfrage kämen:

    Bleibt also zu klären, ..... welcher Sachverhalt diesem zugrundliegt. Denn da hast Du Dich bisher leider nicht zu geäußert (oder ich überlese es). Abfindung mehrere Kalenderjahre umfassend (= Zusammenballung i.S. § 34 EStG) oder nur ein Kalenderjahr betreffend?


    Bisher nahm ich schließlich an, dass ich mich wenigstens grob auf die Software verlassen kann.

    Das Programm macht das, was man ihm sagt.


    Dennoch kommt ja WISO zu einem ganz anderen Endergebnis. :kopfkratz: (Darf man eigentlich die Auswertung von WISO ans Finanzamt geben?

    Das interessiert da niemanden, da man ja nicht weiß, was Du ins Programm eingegeben hast.

  • Hm ... ich weiß eigentlich nicht so genau, worauf du hinaus willst, miwe. Meinst du den Grund für die Abfindung? Der Arbeitgeber hat eine Änderungskündigung ausgesprochen. Der Sitz der Firma wurde verlegt und die Leute, die nicht mit an den neuen Standort gehen konnten/wollten, bekamen halt diese Art Schmerzensgeld. Ich war dort 5,5 Jahre beschäftigt und erhielt für jedes Jahr ein halbes Gehalt an Abfindung.


    Selbstverständlich ist klar, dass die Software nur damit rechnen kann, was ich eingetragen habe. Daran gibt es nix auszusetzen. Aber das Finanzamt sieht doch ebenfalls, was ich eingetragen habe, da sie ja den Ausdruck erhalten haben. Im Programm bei der 19 eingetragen = auf dem Ausdruck auch bei der 19. ;)


    Und damit komme ich zu meiner Kritik: Offenbar kann man dann unterschiedlich mit den Werten weiterrechnen. Je nach dem, wie der Betrag beurteilt wird. Und das ist das für mich Überraschende und vorher nicht für möglich Gehaltene. Offenbar rechnet WISO immer mit der Fünftelregelung (ein Begriff/Verfahren, den/das ich gar nicht kannte), für das Finanzamt ist es aber so scheinbar ein normales zusätzliches Gehalt (weiß nicht, wie ich es sonst ausdrücken soll). Obwohl ich beiden keine weiteren Erklärungen dazu angegeben habe. Ich würde deshalb erwarten, dass mir die Software wenigstens einen Hinweis gibt in Art von "Achtung: Sind die Bedingungen für die Fünftelregelung erfüllt? Dann bitte der Steuererklärung folgende Unterlagen beifügen" oder so ähnlich.


    Verstehst du, was ich damit sagen will? Denn wenn gerade diese Eintragung zu einem so krassen Unterschied in der Berechnung führen kann, ist das doch von immens hoher Bedeutung. Man kann sicher nicht von dem Programm erwarten, dass es begangene Eintragungsfehler automatisch korrigiert. Besondere Hinweise (die es ja sonst zu Hauf gibt) sollten jedoch schon sein. Denn man besorgt sich die Software ja in der Regel, weil man Laie ist und hofft, dadurch Fehler bei der Steuererklärung vermeiden zu können. Würde ich mich auskennen, hätte ich zu dem kostenlosen Elsterformular gegriffen.


    Mit meiner Frage, ob ich dem Finanzamt die WISO-Auswertung zuschicken darf, meinte ich, dass ich damit besser meine Frage formulieren kann. Denn die Frage würde in etwa lauten, warum die Summe des Grundtarifs so abweicht? Bei WISO ist sie das Ergebnis aus zu versteuerndem Einkommen minus Abfindung, während der Grundtarif beim Finanzamt gleich dem zu versteuerndem Einkommen ist.


    Wie gesagt, ich werde mich am Wochenende mal in Ruhe damit beschäftigen ...