Hallo Leute,
ich hoffe, hier ist jemand, der mein Gedankenkarussell stoppen kann.
Folgende Situation: Ich habe bisher noch nie eine Einkommenssteuererklärung gemacht, da stinknormale Angestellte mit Steuerklasse I ohne weitere Einkünfte und ohne großartige Sonderausgaben und Werbungskosten.
Dieses Jahr hab ich mir aber vorgenommen, das Thema Steuern und Finanzen nicht mehr so lasch zu handhaben und mich etwas damit zu beschäftigen. Gesagt, getan ... ich habe mich also durch diverse Beiträge gelesen und ... blieb bereits nach kurzer Zeit verstört zurück. Denn 2013 wäre ich verpflichtet gewesen, eine Steuererklärung zu machen! Ich erhielt nämlich für 1,5 Monate Arbeitslosengeld und außerdem noch eine Abfindung von der vorherigen Firma. Vermutlich werden die meisten hier mit den Augen rollen, ob meiner Ignoranz. Aber ich habe tatsächlich nicht gewusst, dass dadurch eine Erklärungspflicht entsteht. (Hiermit erteile ich schon mal die Erlaubnis zum Teeren und Federn. )
Okay ... bei freiwilliger Veranlagung hat man ja 4 Jahre Zeit, die Unterlagen einzureichen. Bei Verpflichtung hingegen war die Frist (ohne Steuerberater) am 31. Mai 2014 abgelaufen. Eine Aufforderung vom Finanzamt habe ich nicht erhalten. Höchstwahrscheinlich, weil es wohl noch nicht mal eine Steuernummer für mich gibt (ID und eTIN hab ich natürlich). Lt. WISO Software bekäme ich ca. 800 EUR zurück. Frage: Kann und soll/muss ich nun noch die Erklärung abgeben? Ich las, dass bei Verspätung eine empfindliche finanzielle Strafe zu erwarten ist.
Bin da echt völlig ratlos. Kann mir jemand helfen, Licht ins Dunkel zu bringen?
Vielen Dank im Voraus!