Festsetzungsverjährung bei der Einkommensteuer

  • Eine Erblasserin hat nie in ihrem Leben eine Steuererklärung abgegeben. Es bestanden Einkünfte aus
    - Vermietung
    - Zinsen die der Abgeltungssteuer unterlagen
    - Ruhegehalt des verstorbenen Ehemannes
    Nach ihrem Tod wurden die Erben aufgefordert Steuererklärungen für vergangene Jahre abzugeben.
    Nun meine Frage:
    Nach wie vielen Jahren verjährt die Steuerschuld bzw. wie viele Steuererklärungen müssen abgegeben werden?


    -Hi

    • Offizieller Beitrag

    Das kommt ganz auf die Verhältnisse im Einzelfall an. Ohne hier ins Detail eingehen zu wollen, hat das FA wohl erst einmal einen Testballon gestartet. Du schreibst ja leider nicht, für welche Jahre das FA Erklärungen angefordert hat. I.d.R. erst einmal für die letzten 4 Jahre. Wenn sich in den Fällen Steuernachzahlungen ergeben sollten, wird das FA evtl. von Steuerverkürzungen ausgehen und die Erklärungen der letzten 5 oder auch 10 Jahre anfordern. Die genauen Fristen ergeben sich aus den § 169 und 170 der Abgabenordnung.


    Die Themenüberschrift habe ich einmal angepasst, weil die Festsetzungverjährung einer Steuerart und die Verjährung einer festgesetzten Steuerschuld zwei ganz verschiedene Dinge sind.