Eine Erblasserin hat nie in ihrem Leben eine Steuererklärung abgegeben. Es bestanden Einkünfte aus
- Vermietung
- Zinsen die der Abgeltungssteuer unterlagen
- Ruhegehalt des verstorbenen Ehemannes
Nach ihrem Tod wurden die Erben aufgefordert Steuererklärungen für vergangene Jahre abzugeben.
Nun meine Frage:
Nach wie vielen Jahren verjährt die Steuerschuld bzw. wie viele Steuererklärungen müssen abgegeben werden?
-Hi