Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale)

  • Hallo,


    ich habe ein Problem mit meiner Steuererklärung.
    Es geht um die Entfernungspauschale (Wege zur Arbeit).


    Folgendes Problem:
    Zur meiner Arbeitsstätte fahre ich immer mit dem Zug zur Arbeit.
    Da ich aber unregelmäßig arbeite, muss ich manchmal mit dem Auto fahren, da in der Nacht kein Zug fährt.


    Jetzt meckert das Wiso-Programm, dass sich die Zeiträume für die Wege zur ersten Tätigkeitsstätte überschneiden.


    Wenn ich zwei Zeiträume eintrage (z.B. 01.01.-30.06 und 01.07.-31.12) ist das ja falsch,
    da ich ja mindestens dreimal im Monat mit dem Auto zur Arbeit fahre.
    Zweimal den selben Monat kann ich auch nicht machen, dann überschneiden sich wieder die Zeiträume


    Wie soll ich die Wege zur Arbeit eintragen wenn ich mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln
    im Monat zur Arbeit fahre? ?(
    Oder soll ich einfach die Meldung ignorieren und den Zeitraum 01.01-31.12 so stehen lassen.


    Viele Grüße
    René

    • Offizieller Beitrag

    Oder soll ich einfach die Meldung ignorieren und den Zeitraum 01.01-31.12 so stehen lassen.

    Ich würde alles in eine Maske 1.1.-31.12. eintragen und den Hinweis zu Kosten ÖPNV ignorieren. Da die Kosten ÖPNV sich ja wahrscheinlich sowieso nicht auswirken wegen der Höhe der Entfernungspauschale, sollte das so ok sein.


  • Danke für die Antwort.
    Aber wenn ich ÖPNV deaktiviere dann wird das Finanzamt sicherlich nachfragen und ein Fahrtenbuch verlangen,
    da ich von meinem Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 18
    Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bekomme.

    • Offizieller Beitrag

    Was soll das FA mit ein paar Worten Erläuterung im Begleitschreiben daran stören?


    Dann trage es getrennt, ähnlich Nachstehendem, ein, ignoriere den Hinweis auf Überscheidung der Zeiträume und nehme dann dieses, rechnerisch identische, Ergebnis.


  • Hallo,
    ich bin ebenfalls über das Problem mit der Erfassung gestoßen. Fahre, wie Rene`, sowohl mit Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln. All die Jahre zuvor war die Zeitraumangabe nicht notwendig. Es wurde halt nur die Anzahl der Tage erfasst, in denen man mit dem Auto und den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs war.
    M.E. liegt in der Version 2015 ein Fehler vor. Die Erfassten Angaben sind entweder nicht plausibel, wenn man je Beförderungsmittel einen fiktiven Zeitraum angibt oder man erhält vom System eine Warnmeldung.
    Sollte hier Buhl nicht nachbessern?

    • Offizieller Beitrag

    Es funktionert insoweit alles wie es soll und führt zu zutreffenden Steuerberechnungen. Und wenn Prüfhinweise kommen, die ggf. auch durch das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung bedingt sind, dann werden die eben abgearbeitet.


    Und wenn Du meinst, es läuft etwas falsch, dann solltest Du die üblichen bereinigten Screens der Eingabemasken mit den eigegebenen Daten einstellen und natürlich Screens der Programmhinweise. Nur so kann man das nachstellen und prüfen, ob Du einen Eingabefehler tätigst oder ob die Programmhinweise richtig/falsch sind. Wie oben aber schon gesagt, sind Prüfhinweise notwendig und erwünscht. Nicht jeder macht eben auf Anhieb alles richtig.

  • Vorab sei gesagt, dass ich die für Anwender hinterlegte Hilfe gut finde.

    Ich fahre an 118 Tagen im Jahr mit dem Auto und 104 Tagen mit der Bahn zur Arbeit. Da zwei Beförderungsmittel über das Jahr benutze werden, muss man diese auch gesondert erfassten (siehe Screen). Soweit ist auch alles in Ordnung.

    Wenn man jedoch bei „Erster Weg“ und „Zweiter Weg“ den Zeitraum von 01.01. – 31.12. hinterlegt, wird dies bei der Prüfung als eine fehlerhafte Eingabe deklariert (siehe Screen1). Hier sehe ich ein Problem, was den Anwender verwirrt, da ja beide Beförderungsmittel über das komplette Jahr genutzt werden.

    Um diese Fehlermeldung zu umgehen, muss man je Weg den Zeitraum aufsplitten. Die Zeiträume entsprechen dann ja nicht der tatsächlichen Nutzung, da ich nicht von 01.01. bis 30.06. mit dem Auto fahre und dann am 01.07. bis 31.12. auf die Bahn umsteige.

    Vielleicht konnte ich mit dieser Erläuterung mein „Problem“ deutlich machen. Es mag ein, dass die in Version 2015 anzugebenen Zeiträume (Version 2014 war dies nicht notwendig) durch das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung veranlasst wurde. Wenn dem so ist, sind den Entwicklern von Buhl natürlich die Hände gebunden.

    • Offizieller Beitrag

    ch fahre an 118 Tagen im Jahr mit dem Auto und 104 Tagen mit der Bahn zur Arbeit. Da zwei Beförderungsmittel über das Jahr benutze werden, muss man diese auch gesondert erfassten (siehe Screen). Soweit ist auch alles in Ordnung.


    Wenn man jedoch bei „Erster Weg“ und „Zweiter Weg“ den Zeitraum von 01.01. – 31.12. hinterlegt, wird dies bei der Prüfung als eine fehlerhafte Eingabe deklariert (siehe Screen1). Hier sehe ich ein Problem, was den Anwender verwirrt, da ja beide Beförderungsmittel über das komplette Jahr genutzt werden.

    Dann ist der Prüfhinweis doch absolut in Ordnung. Man bestätigt mit ok, dass die Angaben zutreffen und man keinen Eintragungsfehler hat und gut ist. Es gibt nämlich durch Leute, die sich an diesem Punkt vielleicht an irgendeiner Stelle vertan haben sollten. Und der Hinweis sagt, man möge die Eintragungen eben auf Richtigkeit prüfen. Ich finde den Hinweis wichtig.


    Abgesehen davon gehe ich einmal davon aus, dass es sich um beispielhafte Eintragungen handelt, da einmal 129km dort stehen und einmal 109km. Kosten für ÖPV sehe ich auch nicht.