Steuer-Sparbuch 2015: Fahrten zur Berufsschule

  • Hallo alle miteinander,


    ich fülle dieses Jahr das erste mal meine Steuererklärung mit dem Wiso Steuersparbuch aus.
    Jetzt habe ich jedoch ein Problem und habe auch schon fleißig im Internet gesucht aber ich werde leider nicht so richtig schlau daraus.
    Ich schilder einmal meine Situation :
    Ich habe bis zum 12.06 eine Ausbildung gemacht. In meiner Ausbildung bin ich 2 mal die Woche zur Berufsschule gefahren und 3 mal zum Betrieb.
    Der Weg zur Schule wird ja sowie ich weiß Hin und zurück erstattet. Jedoch finde ich einfach nicht den Punkt wo ich diese Fahrten eintragen soll und wie.
    Ich wär euch wirklich sehr dankbar wenn mir jemand genau erklären würde wie und unter welchem Punkt ich das eintrage.


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Gruß


    Fabian :)

    • Offizieller Beitrag

    ich fülle dieses Jahr das erste mal meine Steuererklärung mit dem Wiso Steuersparbuch aus.
    Jetzt habe ich jedoch ein Problem und habe auch schon fleißig im Internet gesucht aber ich werde leider nicht so richtig schlau daraus.

    Warum in die Ferne schweifen? Neben der von miwe4 gezeigten Option der Forumssuche empfehle ich Dir auch die Hilfen und Suchmöglichkeiten in dem von Dir gekauftem (!) Programm:



    Da wirst Du praktisch geführt - das ist doch Vorteil des Steuer-Sparbuchs gegenüber dem frei verfüglichen und kostenlosen Elster-Formular u.a.: Du bekommst schon da umfassende Hilfe, und die sollte man annehmen.
    Internetrecherchen verwirren zudem nur oft unnötig, weil es da oft vor Halbwissen und Unsinn nur so strotzt.

  • Hallo liebes Forum,
    so langsam bin ich am Verzweifeln mit meiner Steuererklärung und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.


    Es geht hier um das Problem der Absetzbarkeit der Ausbildungskosten einer Erstausbildung. Leider hilft mir weder die Wiso Software, noch Google, noch dieses Forum weiter, da ich unterschiedliche Lösungen finde, die mich nur weiter verwirren.


    Kurz zu mir: Ich war von 1.8.12 bis 8.7.14 Azubi in einem Betrieb - die normale duale Berufsausbildung wie sie wahrscheinlich die Mehrheit der Azubis in Deutschland macht. Während dieser Zeit hatte ich auch Teilzeit-Unterricht an einer Berufsschule, die übrige Woche habe ich im Betrieb gearbeitet (oder: wurde ich im Betrieb ausgebildet).
    In 2012, 2013 hatte ich keine Steuer gezahlt, somit auch keine Steuererklärung gemacht. 2014 wurde ich direkt nach Abschluß der Ausbildung als normaler Arbeitnehmer im selben Betrieb übernommen. Danach zahlte ich Steuern, und daher möchte ich nun die Fahrtkosten zum Betrieb und zur Berufsschule während meiner Ausbildung absetzen.


    In der Wiso-Software wählte ich zuerst die Interview-Version und trug, da ich "irgendwo im Internet" gelesen hatte, dass Fahrten zur Berufsschule als Dienstreise angesehen werden, meine Fahrten zur Berufsschule in 2014 unter Dienstreisen ein.
    Kurz darauf fragte mich die Wiso Software ob ich eine Ausbildung absolviert habe - ja das habe ich, und zwar eine Erstausbildung und keine Fortbildung, Weiterbildung oder ähnliches.
    Also löschte ich meine Dienstreisen und trug alles unter Ausbildungskosten ein - als Ort der Ausbildung/erste Tätigkeitsstätte mein Betrieb, bei Wege zur Ausbildungsstätte meine Fahrtkosten zum Betrieb und bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug meine Fahrten zur Berufsschule.
    Als ich dann fertig war (mit allem) schaute ich mir noch das Video "Ausbildungskosten" in der Software an. Eigentlich ein nichtssagendes Video, aber heute muss ja alles animiert sein, doch siehe da: Betriebliche Ausbildung müsse man hier unterscheiden, hier werde alles als normale Werbungskosten angesetzt. Ja wie nun?


    Ich bin nun endgültig verwirrt.
    Ebenso verstehe ich den Unterschied nicht, zwischen den 2 Eintragungsmöglichkeiten - ja beim einen gibt es wohl einen Maximalbetrag von 6000 Euro? Aber da komme ich eh nicht hin.
    Oder ist der Unterschied in der Dauer der Ausbildung zu finden? Ich möchte ja eigentlich nur die 2014er Fahrtkosten absetzen. In der Maske zu den Ausbildungskosten lässt mich Wiso jedoch auch eine Jahreszahl eintragen ("Dauer der Ausbildung": 1.1.2014 bis 8.7.2014 oder 1.8.2012 bis 8.7.2014?).


    Ich habe ein paar Screenshots gemacht, die zeigen sollen, wie ich es aktuell eingetragen habe.

    • Offizieller Beitrag

    Kurz zu mir: Ich war von 1.8.12 bis 8.7.14 Azubi in einem Betrieb - die normale duale Berufsausbildung wie sie wahrscheinlich die Mehrheit der Azubis in Deutschland macht. Während dieser Zeit hatte ich auch Teilzeit-Unterricht an einer Berufsschule, die übrige Woche habe ich im Betrieb gearbeitet (oder: wurde ich im Betrieb ausgebildet).

    Werbungskosten

    Also ein ganz normales Ausbildungsverhältnis, wie man es seit bestimmt 30 Jahren kennt.


    http://www.wiso-software.de/fo…q=ausbildung+berufsschule


    Somit zu identischem Sachverhalt verschoben.

  • Danke für die Weiterleitung zu diesem Thema.
    Wie ich geschrieben habe, habe ich bereits gesucht und z.B. leider auch dieses Thema gefunden: Azubi in Ausbildung - in fester Anstellung übernommen worden - wie jetzt genau eintragen?, wo eben nicht alles in Sonderausgaben - Ausbildungskosten angegeben wird. Der eine so, der andere so.
    Wenn ich diesem Topic hier glaube, steht nur meine Frage bzgl. der Ausbildungsdauer noch - welches Datum soll ich hier eintragen?

    • Offizieller Beitrag

    Wie ich geschrieben habe, habe ich bereits gesucht und z.B. leider auch dieses Thema gefunden: Azubi in Ausbildung - in fester Anstellung übernommen worden - wie jetzt genau eintragen?, wo eben nicht alles in Sonderausgaben - Ausbildungskosten angegeben wird. Der eine so, der andere so.

    Da hast Du wohl falsch gelesen. Auch in dem Thread habe ich dargelegt, dass alles als werbungskosten anzusetzen ist.


    Ich möchte ja eigentlich nur die 2014er Fahrtkosten absetzen. In der Maske zu den Ausbildungskosten lässt mich Wiso jedoch auch eine Jahreszahl eintragen ("Dauer der Ausbildung": 1.1.2014 bis 8.7.2014 oder 1.8.2012 bis 8.7.2014?).

    Ich würde Ersteres eintragen, wobei es letztlich egal ist, solange das Programm die Eingabe akzeptiert. Das habe ich jetzt nicht geprüft. Und selbstverständlich darfst Du nur die 2014 entstandenen/gezahlten Aufwendungen ansetzen (§ 11 EStG).