WISO Steuer 2012 - Bug bei Renten-/Pensionsberechnung ?

  • Hallo,


    habe nach langer Zeit mal wieder ein paar Fragen und stelle hier gleich mal die erste:


    Ist ein Bug bekannt in WISO Steuer 2012?

    Zwar musste ich jetzt für 2011 nochmal als aktiver Beamter die Erklärung machen, aber da ich aktuell aus gesundheitlichen Gründen bereits Versorgungsbezüge erhalte, habe ich direkt mal nachgerechnet, wie es ausgesehen hätte, wenn ich bereits 2011 pensioniert gewesen wäre.
    Jedenfalls hätte ich dann lt. Wiso Steuer ca. 600,- nachzahlen müssen. =O
    War geschockt, weil ich die Besoldungsmitteilungen als Pensionär für 2015 ja habe und sehe, was abgezogen wird. Diese Werte hatte ich ins Programm eingegeben.
    Dachte dann, "Ok, vielleicht sah es ja einfach 2011 steuerlich für Pensionäre noch ganz anders aus" und habe dann den Steuerrechner ttps://www.bmf-steuerrechner.de bemüht. Da mir dieser für 2015 auf den Cent genau die Beträge ausspuckte, die tatsächlich auf meiner Besoldungsmitteilung stehen, scheint der also gut zu funktionieren. Der Rechner ermöglicht auch die Eingabe für vergangene Jahre, also habe ich auch hier nochmal das Gleiche für 2011 gemacht. Hier zeigt sich, dass sich hier nur ein Unterschied von 26,- Euro Steuern jährlich im Vergleich zu 2014 ergibt, wenn ich für beide Jahre jeweils mit den gleichen Werten rechne. Ich bin mir also sicher, dass dieser Rechner richtig liegt und WISO Steuer falsch rechnet oder ich einen Eingabefehler mache.


    NUR, auch in WISO muss man als Pensionär nicht wirklich viel eingeben, wenn nichts Außergewöhnliches hinzukommt.
    Die Fehlerquellen bei der Eingabe sind daher äußerst gering. Eigentlich muss ich nur Brutto-Jahresgehalt und Bemessungsgrundlage, und natürlich einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer und Soli eingeben. Ansonsten gibt es nix, weil ich ja auch nur die Steuer berechnen wollte und nicht irgendwelche steuermindernden Beiträge, etc.
    Mir fällt es allerdings schwer mir vorzustellen, dass nach so langer Zeit, wo WISO Steuer 2012 schon raus ist, immer noch so ein erheblicher Bug vorhanden ist. Für mich ist das deshalb wichtig, weil ich zukünftig eigentlich komplett von "Sparbuch" auf die günstigere "Steuer"-Version umsteigen wollte - eben weil bei mir jetzt alles so simpel ist. Aber wenn das Programm dafür nicht taugt, dann lasse ich es natürlich lieber.


    Wäre dankbar, wenn Ihr mir helfen könntet!

  • Hallo,


    aus aktuellem Anlass tat sich bei mir folgende Fragestellung auf:


    Was mir zuvor noch nie so passiert ist, ist, dass wenn nicht wenigsten ein wenig bei meiner soeben beschiedenen Erklärung für 2011 anerkannt worden wäre, insbesondere dann auch ein Schwerbehinderten-Pauschbetrag hätte geltend gemacht werden können, hätte ich über 400,- Euro nachzahlen müssen. Das habe ich erst jetzt im "Planspiel-Modus" festgestellt.
    Ist das normal, insbesondere wenn man Beamter ist und so natürlich das Landesamt für Besoldung eigentlich immer sehr pingelig rechnet?
    Wie sollen das denn Leute machen, die ohne Steuersoftware abgeben? Ich könnte es ohne wirklich nicht selbst ausrechnen. Und muss sich das FA nicht darauf verlassen können, dass der AG bei Leuten, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, ganz genau im Blick hat, wie viel Steuern er einbehält? Wäre doch, gerade wenn es zu wenig sind, eine enorme Ungleichbehandlung gegenüber denen, die verpflichtet sind.


    Weiß Jemand da zufällig Bescheid, ob so etwas häufiger vorkommt und welche Toleranzen es da seitens des FA gegenüber dem Arbeitgeber gibt?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe Deine Fragen mal zusammengeschoben, weil es in meinen Augen eine Frage ist und genau um dasselbe Problem geht. Zudem müsste ich ansonsten dieselbe Antwort zweimal posten, was auch sinnfrei wäre. Das eine Thema ist einfach die Rechtsfolge des anderen Themas.


    Die Lösung des Rätsels liegt wahrscheinlich in dem relativ hohen Betrag in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung und dem diesem gegenüberstehenden relativ niedrigen, oder in Deinem Fall auch noch gar nicht eigetragenen, tatsächlichen Beiträgen zu KV+PV.


    Wer sagt, dass in solchen Fällen keine Veranlagungspflicht besteht?
    Fehlender Betrag zur KV (Zeilen 24c und 28 der Lohnsteuerbescheinigung) - Fehler behoben, aber zur Erläuterung der Ziffer 28 der Lohnsteuerbescheinigung wichtig

    Fehlermeldung: Private Kranken- und Pflegeversicherung, Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung

  • Danke für Deine Antwort, miwe4.


    Aber als Polizei in NRW haben wir mit Krankenkassenbeiträgen bei der Steuer zumeist nichts am Hut, da "Freie Heilfürsorge".
    Hier ist nichts in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen und muss grundsätzlich auch nicht bei der Erklärung eingetragen werden.
    Wenn man sich zusätzlich privat abgesichert hat, setzt man das ganz normal im Programm bei den Beiträgen zur privaten KV ein.


    Das eine kann auch nicht die Rechtsfolge des anderen sein. Im ersten Fall geht es darum, dass ich bei exakt gleichen Eingaben bei Versorgungsbezügen als Pensionär, bei der Errechnung der puren Grundsteuer, in Wiso Steuer völlig andere Ergebnisse bekomme als beim o.g. Rechner. Und der Rechner stimmt nun mal mit den tatsächlich vorhandenen Besoldungsmitteilungen überein - WISO Steuer aber ganz und gar nicht.


    Im zweiten Fall geht es um die Einkommenssteuererklärung von 2011 als aktiver Beamter. Hier hat die Zahlstelle des Landes über das gesamte Jahr zu wenig Steuern einbehalten, so dass am Ende über 400,- Euro Minus als Ergebnis standen. Da stimmen ja auch die Programmwerte von WISO steuer 2012 mit den Berechnungen überein. Dass Posten nicht anerkannt wurden und es daher zu Differenzen kam, spielt dabei ja keine Rolle. Das FA hat aufgrund von Streichungen, eine Erstattung von ca. 94,- Euro errechnet. Streiche ich grob in WISO Steuer auch die Posten - setzte also statt der eingereichten Werbungskosten die Pauschale ein und streiche noch Umzugskosten, etc. kommt das Programm auch auf die ca. 95,- Erstattung. Streiche ich dann noch alles andere und setze wirklich nur und ausschließlich die Pauschale ein, dann ergibt sich ein Nachzahlbetrag, also ein Minus von über 400,- Euro.


    Es wurden also schlichtweg zu wenig Steuern ans FA abgeführt.


    Was meine Veranlagungspflicht betrifft:


    Ist nun mal so. Mag jetzt nicht die Paragraphen dazu raussuchen. Da das FA das ja nun mal seit Ewigkeiten auch so sieht und mir daher 4 Jahre Zeit für meine Steuererklärung lässt, besteht offensichtlich keine Veranlagunspflicht.


    PS: Kann mir noch mal auf Sprünge geholfen werden, was diesen Editor hier betrifft? BBCodes sind aktiviert, aber ich finde keine Formatierungsmöglichkeit fürs Antworten. Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Und da habe ich genau richtig vermutet. Die Lösung ist eben die freie Heilfürsorge und die Mindestvorsorgepauschale laut Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung. Und wenn in Zeile 28 nichts steht, ist das m.E. nicht richtig, da die Besoldungsstelle mit Sicherheit eine (fiktive) Mindestversorgungspaschale so um die 2.000€ (bis hin zu 3.000€) berücksichtigt hat. Das bringt die Nachzahlung, wenn man nichts weiter an tatsächlichem Aufwand einträgt und es ist in jedem Fall ein Pflichtveranlagungsgrund. Alles nachzulesen in den oben von mir verlinkten Beiträgen. Und nur, weil es das FA noch nicht bemerkt hat, was bei fehlendem Eintrag in Zeile 28 kein Wunder ist, entbindet es Dich nicht von Deiner Abgabepflicht. Ggf. ergeben sich sogar noch verlängerte Verjährungsfristen.


    Kannst das mit freie Heilfürsorge und Polizei, Feuerwehr, Soldaten etc. und Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung gerne auch googlen.

  • Danke, miwe.


    Ich werde das natürlich jetzt nochmal recherchieren, aber die Besoldungsstelle weiß natürlich, dass sie es mit Polizeibeamten zutun hat, genauer: Es ist eine spezielle Abteilung der Besoldung nur für Empfänger der Freien Heilfürsorge zuständig. Außerdem mache ich seit zig Jahren für jedes Jahr eine Steuererklärung bei verschiedenen FA und das soll bisher niemandem aufgefallen sein? Habe ebenfalls ledige Kollegen, die seit Jahren keine Erklärung abgeben, da ihnen der Aufwand zu groß ist, etc.


    Habe jetzt mal in Zeile 28 einen Betrag von 1900,- Euro eingegeben. Ändert sich nichts dadurch. Das Programm gibt aber auch den Hinweis, dass Zeile 28 rein informatorisch ist und nicht ausgewertet wird. Wenn ich die 1900,- dann unter Vorsorge usw. eingebe, ändert es sich zwar erheblich, aber stimmt immer noch nicht.


    Ich geh jetzt oder morgen erst mal googlen. ;)

  • Guten Morgen,


    es ist vollbracht. Du hast Recht und ich sehe ganz schön blöd aus...


    Hatte ja einen Grund, dass ich erst jetzt die Erklärung für 2011 gemacht habe. War halt sehr viel im Krankenhaus zwischendurch, dann immer wieder gekämpft, dass ich doch noch weiter arbeiten kann, und und und...
    Da sind ganz offensichtlich ein paar wichtige Entwicklungen an mir vorbeigegangen - vor allem, weil ich eben jetzt erst die Steuer gemacht habe. Ansonsten hätte mich ein entsprechender Bescheid ja schon viel ehr hellhörig werden lassen.


    Das Einzige, was ich noch nicht verstehe, ist, warum das LBV das jetzt über Jahre so handhabt, anstatt zumindest bei Polizisten zwar meinetwegen die Pauschale aufzuführen, aber nicht tatsächlich bei der Lohnsteuer zu berücksichtigen. Und warum das FA mich nicht angeschrieben hat, um mir mitzuteilen, dass ich mehr als überfällig bin mit meiner Steuererklärung, kann ich auch nicht ganz nachvollziehen. Ich meine, es wird doch nicht wirklich erwartet, einem bei so viel Undurchsichtigkeit von selbst auffällt, dass man plötzlich pflichtveranlagt ist, oder? Selbst in der neuen kleinen Steuerfibel vom FA steht dieser Fall nicht bei den Pflichtveranlagungen drin.


    Habe jetzt die aktuelleren Lohnsteuerbescheinigungen rausgekramt, und seit 2012 ist die Zeile 28 mit 1900 Euro ausgefüllt. Jemand 'ne Idee, ob die mich jetzt für 2012 und 2013 einfach schätzen werden oder ich eine Aufforderung erhalten werde, schleunigst die fehlenden Erklärungen nachzureichen? Mir ist ganz schlecht... Für diese Jahre kann ich erheblich weniger absetzen als ohnehin schon und muss auf jeden Fall nachzahlen; für 2014 dann auch.


    Auch direkt auf der LBV-Webseite finde ich nichts darüber, ob man nicht auf Antrag eine höhere Steuer monatlich entrichten kann. Gibt immer nur Möglichkeiten den Steuerfreibetrag raufzusetzen. So etwas ist Mist; ich will dieses monatliche "Darlehen" nicht. Mit meiner Mindestpension ist eh schon schwer auskommen. Dann immer was für die Steuer zur Seite legen zu müssen, ist verdammt hart. Zahle jetzt auch mehr Mietnebenkosten-Vorschuss als nötig, denn je weniger Geld man hat, desto wichtiger ist es sich vor hohen Eimalbelastungen zu schützen. Könnt heulen...


    Aber vielen Dank fürs Augenöffnen. Wäre im Leben nicht auf den richtigen Pfad gekommen, wenn ich hier nicht in die richtige Richtung geschubst worden wäre.

  • Moin ...


    Dieser Betrag in Zeile 28 beträgt seit 3 Jahren konstant 1899,96 € und wird automatisch vom LBV eingetragen.
    ( Natürlich kenne ich Deine Zahlen nicht, aber bei mir ist es so ! )
    Klick mal auf das Fragezeichen vor der Zeile 28, dann siehst Du, dass sich um einen rein informativen Betrag handelt.
    Dieser Betrag wird auch nicht - wie fälschlicher Weise oft angenommen - in die private Kranken- und Pflegeversicherungen - Maske übernommen.
    Lass ihn einfach dort stehen ... und gut ist !


    Über diesen ganzen Krempel gibt es Merkblätter von Anfang 2012 !


    Gruß Kuddel


    ( Pol-NW LBV-Mitglied )

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kuddel1 ()

  • Kuddel, das ist ja inzwischen alles klar - und ich habe seit gestern nichts anderes gemacht als darüber zu lesen.
    Da dieser Betrag aber nun mal in der Lohnabrechnung für 2011 noch nicht eingetragen war, und ich nun meine Steuererklärungen der Reihe nach einreichen wollte, hatte ich aktuell erst mal nur diese Lohnabrechnung für 2011 genauer untersucht und geschlossen, dass hier nicht das Problem der Abweichungen bei der Einkommenssteuer zu suchen sind.


    Das Problem ist doch nicht, wie Du selbst richtig feststellst, dass der Betrag jetzt (bei mir ab 2012) dort steht, sondern tatsächlich zu wenig Lohnsteuer ans FA abgeführt wurde und nach wie vor wird und ich aus diesem Grund seit Jahren pflichtveranlagt war, ohne es zu wissen. Merkblätter hin oder her; wenn für Dich ebenfalls das LBV zuständig ist oder Du dort tätig bist (LBV-Mitglied?), weißt Du ja, dass es nicht um einen Schnupfen geht, wenn Schwerbehinderung und Dienstunfähigkeit eintritt. Dementsprechend war ich seit 2012 mit anderen Dingen beschäftigt und habe die Entwicklung tatsächlich nicht mitbekommen. Dafür mache ich ja gar keinen anderen verantwortlich, aber ich wüsste natürlich gerne, welche Konsequenzen dies nun für mich hat. Hatte im ganzen Leben noch kein Problem mit dem FA und das sollte eigentlich auch so bleiben.


    Frage mich, ob ich jetzt erst mal abwarten soll bis das FA mich anschreibt oder schnell die restlichen Erklärungen bis 2014 machen soll. Oder gar einen Anwalt einschalten, weil ich mich strafbar gemacht habe?

    • Offizieller Beitrag

    Das Problem ist doch nicht, wie Du selbst richtig feststellst, dass der Betrag jetzt (bei mir ab 2012) dort steht, sondern tatsächlich zu wenig Lohnsteuer ans FA abgeführt wurde und nach wie vor wird und ich aus diesem Grund seit Jahren pflichtveranlagt war, ohne es zu wissen.

    Du hättest die von mir verlinkten Beiträge mal etwas intensiver lesen sollen. Das hätte schon gereicht. Du bist nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, weil sich eine Nachzahlung ergibt, sondern weil die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Mindestvorsorgepauschale höher ist als Deine tatsächlichen Beiträge zu KV+PV. Ob sich bei den Veranlagungen letztlich Nachzahlungen oder Erstattungen ergeben, spielt für die Prüfung der Veranlagungspflicht keinerlei Rolle und ist auch gar nicht sicher.


    Frage mich, ob ich jetzt erst mal abwarten soll bis das FA mich anschreibt oder schnell die restlichen Erklärungen bis 2014 machen soll.

    Es nennt sich nicht umsonst Veranlagungspflicht und die Aufforderung zur Erklärungsabgabe erfolgt zu Beginn des auf das Veranlagungs/Kalenderjahr folgenden Jahres immer mit öffentlicher Bekanntgabe und Frist bis zum 31.05.d.J. .


    Oder gar einen Anwalt einschalten, weil ich mich strafbar gemacht habe?

    Mit Kanonen auf Spatzen schießen (oder gibt es noch etwas kleineres)?


    Die verspätete Abgabe stellt im Prinzip eine Selbstanzeige dar. Es könnten allenfalls Verspätungszuschläge anfallen, was ich nicht glaube, und es erfolgt ggf. eine Verzinsung des sich ergebenden Betrags (auch bei Erstattungen!).


    § 46 Absatz 2 Nr.3 EStG



    BMF: Vorsorgepauschale ab 2010 (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 und Abs. 4 EStG)

  • Moin ...


    Was hältst Du denn von einem Steuerberater oder zumindest von einem Lohnsteuerhilfeverein ( ist deutlich günstiger ) ?


    Danach kannst Du ja Deine Steuern wieder selber machen ...
    Ich befürchte, so wird Dir hier keiner Dein Problem lösen können ...


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
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    :lol:

  • Lieber miwe und Kuddel,


    ich habe gerade mal wieder sehr lange Zeit an meiner Antwort an Euch gesessen und bei Klick auf "Absenden" war alles weg.


    Daher danke ich Euch jetzt einfach nochmal für die Hilfe und werde jetzt auf jeden Fall schleunigst die noch ausstehenden Erklärungen ans FA senden. Fange sofort damit an.