Hallo,
habe folgende Fragestellung, bei der ich Hilfe brauche:
Muss FA alle nicht anerkannten Posten im Bescheid aufführen?
Klingt vielleicht blöd, wenn man schon so lange seine Steuern selbst macht. Aber ich bin 2011 umgezogen und daher ist jetzt ein neues FA für mich zuständig. Mein altes hat eigentlich mit einer Ausnahme immer ALLES anerkannt. Das heißt, die Bescheide stimmten meistens komplett mit WISO-Steuersparbuch überein.
Nun wurde aus einer erwarteten Rückzahlung von ca. 600,- Euro schlappe 94,- Euro.
Nun möchte ich Einspruch einlegen, aber ich weiß zum Teil gar nicht wegen welcher Posten. Die Werbungskosten wurden von 1600,- Euro auf die Pauschale gekürzt. Im Bescheid sind nur 2 Posten als nicht anerkannt aufgeführt, welche jedoch nur zusammen ca. 170,- Euro ausmachten - als Ansatz, nicht als Minderung. Diese können also nur ca. 60,- Euro der Kürzung ausmachen. Wie soll ich jetzt einen vernünftigen Einspruch einlegen, wenn ich nicht weiß, was genau nicht anerkannt wurde? Kann ich vom FA verlangen, mir zunächst mal detailliert die entsprechenden Posten aufzulisten?
Die Kürzungen außerhalb der Werbungskosten wurden im Bescheid gar nicht erwähnt. Da waren z.B. Umzugskosten in Form von Haushaltsnahen Dienstleistungen dabei. Wusste schon, dass sie es wohl wegen Barzahlung nicht anerkennen werden, aber muss das dann nicht trotzdem als Erläuterung in den Bescheid?
Die Rückübermittlung per Elster war übrigens ganz schlecht und gibt so gut wie keine verwertbaren Auskünfte - da ist der Papierbescheid wesentlich besser, aber eben immer noch lückenhaft.