Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Meine Freundin hat für 2014 Einnahmen von ihrem jetzigen Arbeitnehmer - soweit alles klar. Lohnsteuerbescheinigung für das ganze Jahr 2014, Steuerklasse 1.
Weiterhin hat sie von ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine Einmalzahlung erhalten. Dieser wurde im März 2014 ausgezahlt, betrifft aber eigentlich das Jahr 2013. Die zusätzliche Lohnsteuererklärung (Klasse 6) weisst nur die Felder:
Bruttoarbeitslohn (3)
Einbehaltene Lohnsteuer (4)
sowie Einbehaltener Solidaritätszuschlag (5)
aus.
Ich habe jetzt beide Lohnsteuerbescheinigungen in Wiso eingetragen und daraus ergibt sich eine erhebliche Steuernachzahlung?
Jetzt meine Frage:
Stimmt die Lohnsteuerbescheinigung des alten Arbeitgebers? (sprich ohne Sozialabgaben)
Muss ich diese als zweite Lohnsteuerbescheinigung eintragen? (Ich bekomme hier einige Warnungen, aber es war ja eine Einmalzahlung)
Habe ich das also richtig eingetragen?
Besten Dank und schöne Grüße
Thorsten