Verlustvortrag - Wie sieht ein Verlustfeststellungsbescheid aus?

  • Hallo zusammen!
    Ich habe eine Frage zum Verlustvortrag aufgrund einer Berufsausbildung (Erststudium):


    Ich habe vor einiger Zeit - die Einspruchsfrist ist schon abgelaufen :thumbdown: - ESt-Erklärungen für die Jahre 2010-2012 abgegeben und habe neben der ESt auf dem Mantelbogen auch das Kreuzchen bei der "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" gemacht. Angegeben habe ich meine Berufsausbildungskosten sowie meine wenigen Einkünfte (werden durch den AN-Pauschbetrag gedeckt). Nach der Abgabe habe ich einen "Bescheid über Einkommensteuer" erhalten, mit der Besteuerungsgrundlage von Einkünften i.H.v. 0,- sowie abgezogenen Berufsausbildungskosten in der von mir angegebenen Höhe. Ergibt ein "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen" von 0,- minus der Berufsausbildungskosten.


    Jetzt habe ich überall (Internet, Stiftung Finanztest etc.) gelesen, dass im Normalfall das Finanzamt den Verlustvortrag ablehnen wird, man daraufhin Einspruch einlegen muss und dann auf die höchstrichterliche Entscheidung warten muss, um überhaupt das negative Einkommen vortragen zu können.


    Jetzt ist meine Frage: Wie sähe der Brief denn aus, wenn solch eine Ablehnung erfolgt oder ein positiver Verlustfeststellungsbescheid bei mir eingeht? Neben dem "Bescheid über Einkommensteuer" habe ich vom Finanzamt keine Unterlage erhalten und ich frage mich jetzt, ob das Finanzamt überhaupt den Verlustvortrag berücksichtigt hat. Wenn nicht, kann ich eine erneute Erklärung ja noch sieben Jahre lang nachholen, oder? Muss ich mit einer ESt-Erklärung für das letzte Jahr (in dem die Verluste verrechnet werden sollen) warten, bis das Finanzamt die Verluste feststellt (auch, weil ich noch die ESt-Erklärung/Verlustvortrags-Erklärung für 2013 abgeben möchte)? Oder (s.o.) so lange, wie eine höchstrichterliche Entscheidung noch nicht gefällt ist?


    Ich hoffe, das war alles verständlich genug, bin auch gerne bereit, das nochmal anders zu erklären.


    Vielen Dank schon mal und viele Grüße :)
    nager

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt ist meine Frage: Wie sähe der Brief denn aus, wenn solch eine Ablehnung erfolgt oder ein positiver Verlustfeststellungsbescheid bei mir eingeht? Neben dem "Bescheid über Einkommensteuer" habe ich vom Finanzamt keine Unterlage erhalten und ich frage mich jetzt, ob das Finanzamt überhaupt den Verlustvortrag berücksichtigt hat.

    Da ergeht ein gesonderter Bescheid, meistens zeitgleich mit dem Einkommensteuerbescheid, der in etwas "Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den 31.12.xxxx" lautet. War der Gesamtbetrag der Einkünfte in den Einkommensteuerbescheiden überhaupt negativ? Was steht in den Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid?


    Wenn nicht, kann ich eine erneute Erklärung ja noch sieben Jahre lang nachholen, oder?

    Nein. Der Einkommensteuerbescheid ist Grundlagenbescheid für den Verlustfeststellungsbescheid.

  • Danke, miwe4 für die schnelle Antwort!


    War der Gesamtbetrag der Einkünfte in den Einkommensteuerbescheiden überhaupt negativ? Was


    Nein - von den Einkünften i.H.v. 0 Euro wurden die Berufsausbildungskosten abgezogen und das Einkommen war dann negativ. Wie kann denn ohne Einkünfte und mit Ausbildungskosten der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ werden?


    Was steht in den Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid?


    Nur Hinweise zur Vorläufigkeit der festgesetzten Einkommensteuer / Soli.


    Der Einkommensteuerbescheid ist Grundlagenbescheid für den Verlustfeststellungsbescheid.


    Das hier gilt also nicht? http://www.iww.de/astw/archiv/…-nachgeholt-werden-f50809 - meine Einkünfte sind ja laut ESt-Bescheid 0,--

    • Offizieller Beitrag

    Nein - von den Einkünften i.H.v. 0 Euro wurden die Berufsausbildungskosten abgezogen und das Einkommen war dann negativ. Wie kann denn ohne Einkünfte und mit Ausbildungskosten der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ werden?

    Indem man z.B. vorweggenommene werbungskosten geltend machen kann. Gibt es diverse Beispiel im Forum für.


    Das hier gilt also nicht? iww.de/astw/archiv/--10d-estg-…-nachgeholt-werden-f50809 - meine Einkünfte sind ja laut ESt-Bescheid 0,--

    Das gilt nicht mehr, da seit ein paar Jahren überholt.
    Verbleibender Verlustvortrag_ Erstmaliger Erlass oder Änderung e _ Steuern _ Haufe.pdf

  • Hi,

    ich muss den Thread kurz mal hochholen. Will keinen neuen anfangen.

    In WISO:Steuer steht unter "sonstige Angaben -> Verlustvortrag" noch mein Verlustvortrag aus der Steuererklärug für 2020.

    Verbleibender Verlustvortrag laut Feststellungsbescheid zum 31.12.2020

    Einkäufte aus Veräußerung von Aktien :
    Betrag X

    Versteh ich das so richtig, dass für die Steuererklärung 2021 da also der Betrag drin steht, der 2020 schon vorgetragen wurde?

    Muss der bei der in den Folgejahren z.B. 2022er Steuererklärung nun angepasst werden, so stehen bleiben oder ganz raus gelöscht werden?

    Bekommt man dann mit dem Steuerbescheid für 2021 einen erneuten Verlustvortrag laut Festellungsbescheid zum 31.12.2021 und man passt den dann in dieser Zeile nächstes Jahr an?

    Oder wie verhält sich das mit dem WISO-Programm?

  • Das erfolgt alles automatisch - du musst nichts machen. Das Finanzamt berücksichtigt diesen Betrag, sofern du einen Feststellungsbescheid auf den 31.12.2020 hattest. Es kommt dann ein neuer auf den 31.12.2021 usw., bis die Verluste durch Gewinne "verbraucht" wurden.

    • Offizieller Beitrag

    Das erfolgt alles automatisch - du musst nichts machen. Das Finanzamt berücksichtigt diesen Betrag, sofern du einen Feststellungsbescheid auf den 31.12.2020 hattest. Es kommt dann ein neuer auf den 31.12.2021 usw., bis die Verluste durch Gewinne "verbraucht" wurden.

    Dann solltest Du ihm aber auch "verraten", dass sein Steuerprogramm, die betreffenden Angaben benötigt, damit es zutreffende Steuerberechnungen erstellen kann. ;)


    Bei Datenübernahme aus dem Vorjahr sind die Werte aus der Steuerberechnung des Vorjahres ggf. vorhanden. Sie müssen aber immer überprüft werden, da das FA ja davon abgewichen sein kann.

  • Alles klar. Danke euch.


    Genau das wollte ich wissen, dass jedes Jahr so ein neuer Bescheid kommt und ich den einfach bei Wiso bei sonstige Angaben anpasse.