Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zum Verlustvortrag aufgrund einer Berufsausbildung (Erststudium):
Ich habe vor einiger Zeit - die Einspruchsfrist ist schon abgelaufen - ESt-Erklärungen für die Jahre 2010-2012 abgegeben und habe neben der ESt auf dem Mantelbogen auch das Kreuzchen bei der "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" gemacht. Angegeben habe ich meine Berufsausbildungskosten sowie meine wenigen Einkünfte (werden durch den AN-Pauschbetrag gedeckt). Nach der Abgabe habe ich einen "Bescheid über Einkommensteuer" erhalten, mit der Besteuerungsgrundlage von Einkünften i.H.v. 0,- sowie abgezogenen Berufsausbildungskosten in der von mir angegebenen Höhe. Ergibt ein "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen" von 0,- minus der Berufsausbildungskosten.
Jetzt habe ich überall (Internet, Stiftung Finanztest etc.) gelesen, dass im Normalfall das Finanzamt den Verlustvortrag ablehnen wird, man daraufhin Einspruch einlegen muss und dann auf die höchstrichterliche Entscheidung warten muss, um überhaupt das negative Einkommen vortragen zu können.
Jetzt ist meine Frage: Wie sähe der Brief denn aus, wenn solch eine Ablehnung erfolgt oder ein positiver Verlustfeststellungsbescheid bei mir eingeht? Neben dem "Bescheid über Einkommensteuer" habe ich vom Finanzamt keine Unterlage erhalten und ich frage mich jetzt, ob das Finanzamt überhaupt den Verlustvortrag berücksichtigt hat. Wenn nicht, kann ich eine erneute Erklärung ja noch sieben Jahre lang nachholen, oder? Muss ich mit einer ESt-Erklärung für das letzte Jahr (in dem die Verluste verrechnet werden sollen) warten, bis das Finanzamt die Verluste feststellt (auch, weil ich noch die ESt-Erklärung/Verlustvortrags-Erklärung für 2013 abgeben möchte)? Oder (s.o.) so lange, wie eine höchstrichterliche Entscheidung noch nicht gefällt ist?
Ich hoffe, das war alles verständlich genug, bin auch gerne bereit, das nochmal anders zu erklären.
Vielen Dank schon mal und viele Grüße
nager