Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Als Nachtrag zu 3. möchte ich noch sagen, dass das Jahr noch jung ist, und eventuell noch andere Nutzer Probleme melden. Aber, wie gesagt, ich gehe erst mal von einer falschen Eingabe meinerseits aus.

    • Offizieller Beitrag

    Zu Punkt 2 möchte ich sagen, dass es in Feld 78 der Steuererklärung die Möglichkeit gibt, die Belastung pronzentual einzugeben. Also gibt man 100% ein und wählt dann meiner Meinung nach die Aufteilung.

    Dann bitte auch mal genau lesen. Denn genau dort ist ebenfalls ausdrücklich nur von einer Aufteilung der Höchstbeträge für die geltendgemachten Aufwendungen die Rede.



    Wenn der Bearbeiter etwas Zeit hat, wird er sich übrigens auch mal die Vorjahre diesbezüglich anschauen und ggf. diese Jahre noch aufgreifen (einschließlich Kontrollmitteilungen zu Akten der Freundin/Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft).

  • Ergänzend zu miwe4 auch noch mal der Hinweis auf § 35a EStG, auf den im Programm deutlich hingewiesen wird:

    In diesem steht: "(2) 1Für ... die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die nicht Dienstleistungen nach Absatz 3 sind, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 4 000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen." Aus den 20 %, die die 4000 € darstellen, ergeben sich mathematisch korrekt der Höchstbetrag von 20.000 €.
    Für ein besseres Verständnis verweise ich noch auf das Anwendungsschreiben zu § 35a EStG des BMF, Zeichen 52 mit Beispiel 9 (ab Seite 19). Dieses Beispiel trifft doch sehr genau auf euch zu, oder? Ich hoffe, jetzt ist Dir das verständlich, was mit der Aufteilung gemeint ist. :D

  • Ergänzend zu miwe4 auch noch mal der Hinweis auf § 35a EStG, auf den im Programm deutlich hingewiesen wird:

    In diesem steht: "(2) 1Für ... die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die nicht Dienstleistungen nach Absatz 3 sind, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 4 000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen." Aus den 20 %, die die 4000 € darstellen, ergeben sich mathematisch korrekt der Höchstbetrag von 20.000 €.
    Für ein besseres Verständnis verweise ich noch auf das Anwendungsschreiben zu § 35a EStG des BMF, Zeichen 52 mit Beispiel 9 (ab Seite 19). Dieses Beispiel trifft doch sehr genau auf euch zu, oder? Ich hoffe, jetzt ist Dir das verständlich, was mit der Aufteilung gemeint ist. :D

    Auch wenn die Diskussion länger her ist: ich bin genauso "reingefallen": wir leben auch in wilder Ehe, zahlen die Hauskosten 40/60. Ich hatte die Bedienungshinweise (wie TWAIN schon schrieb: "dass es in Feld 78 der Steuererklärung die Möglichkeit gibt, die Belastung prozentual einzugeben. Also gibt man 100% ein und wählt dann meiner Meinung nach die Aufteilung.") ebenfalls so verstanden, dass ich hier die Gesamtbeträge erfasse und das Programm dann automatisch nach eingetragenem Aufteilungsverhältnis die Beträge aufteilt. Bei den Kinderbetreuungskosten funktioniert das doch auch und da gibt es auch Höchstbeträge etc. Warum also das unterschiedliche Handling für vergleichbare Themen?