Übertragungssachverhalte Freibeträge Kind

  • Hallo zusammen,


    ich habe leider in der Suche im Forum nichts gefunden, was mir weiterhilft.
    Ich habe hinsichtlich der Plausibilitätsprüfung Elster im Bereich "Übertragungssachverhalt" ein Problem:


    Hintergrund:


    - Ich bin verheiratet
    - Meine Frau hat eine Stieftochter in die Ehe eingebracht
    - wir leben alle unter einem Dach
    - Ich erhalte für sie das Kindergeld


    Von daher habe ich in WisoSteuer 2015 wie folgt ausgewählt (siehe Anhang "ScreenWiso")



    Bei der Plausibilitätsprüfung kommt die Rückmeldung (siehe Anhang "Elsterprompt")



    Die Gegenprobe mit Übertragung der Freibeträge auf "nein" ergibt Fehlerfreiheit in der Plausibiltätsprüfung.


    Hat da jemand bitte einen Tipp für mich, der Support von Buhl hat bisher immer nur auf das nächste Update verwiesen, bin mir aber sehr unsicher, dass es damit behoben ist.



    Danke und Grüße
    Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Hat da jemand bitte einen Tipp für mich, der Support von Buhl hat bisher immer nur auf das nächste Update verwiesen, bin mir aber sehr unsicher, dass es damit behoben ist.

    Und was sollen da andere normale Nutzer, wie wir alle im Forum es nun einmal sind, dann noch zu sagen. Wenn der Support einen Fehler erkannt hat und Dir es so bekanntgibt, dann wird es schon so sein.

  • Nicht ganz... sie haben es im Unklaren gelassen, ob es gelöst wird.
    Fraglich ist, ob ich den Übertrag dann einfach auf nein stelle, weil sich dadurch die Summe der Rückzahlung nicht verändert.


    Und da wäre meine Frage, welche Nachteile entstehen mir dann, die ich einfach nicht bewerten kann, steuerlich gesehen.

  • Hallo dattmaggi,


    überprüfe bitte noch einmal alle Angaben in der Anlage Kind.
    Das Kindschaftsverhältnis zu Dir muss sein "Kein Kindschaftsverhältnis" und bei deiner Frau dann "Stiefkind".
    Die nächste auszufüllende Seite ist dann diejenige, in der nach dem Vater des Kindes gefragt wird (Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen). Hier sind alle Angaben zu machen.
    Die Ursache muss hier irgendwo liegen, denn da es kein Kind von Dir ist, kann das Kindergeld eigentlich nur auf deine Frau ausgezahlt werden, es sei denn, du hättest adoptiert.


    Deine letzte Frage dürfen wir dir nicht beantworten - wäre verbotene Steuerberatung. Hier hilft dir aber die Hilfe im Steuersparbuch sowie der Steuerratgeber. Hilfreich ist auch http://www.steuerlinks.de/index.html.