Hallo
ich bin selbständig, unterliege nicht der Kleinunternehmerregel und Umsatzsteuerpflichtig. Ich mache jedes Quartal meine Umsatzsteuervoranmeldungen. Meine Einnahmen und Ausgaben erfasse ich über die EÜR, entsprechend wird auch die Umsatzsteuer erfasst. Die Zahlen übernehme ich dann ganz normal automatisch in WISO in die Einkommenssteuererklärung. Jetzt bin ich über etwas gestolpert, bei dem ich nicht sicher bin, ob ich es richtig verstehe:
Zitat
Wichtig ist, dass Sie die Umsatzsteuer in der EÜR richtig behandeln. Hier kommt es in der Praxis oft zu sehr nachteiligen Buchungsfehlern: So werden beispielsweise die Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt. Wenn der Fauxpas dann Jahre später entdeckt wird, sind die Steuerbescheide bereits bestandskräftig und der Fehler, bei dem es oft um hohe Beträge
Heißt das, man soll am Ende des Jahre die (vorab gezahlte?) Umsatzsteuer noch einmal als eigene Ausgabe in die EÜR übernehmen?