Arbeitslosigkeit und Werbungskosten

  • Hallo Zusammen,


    meine Frau war 2014 arbeitslos und hat Lohnersatzleistung erhalten. Die Steuersoftware empfiehlt Werbungskosten anzusetzen, da diese bereits ab dem ersten Euro wirksam werden. Wir sind gemeinsam veranlagt. Ich erreiche den Pauschalbetrag für Werbungskosten nicht. Kann ich die Kosten der Rechtsschutzversicherung (oder z.B. die Kosten für die Steuersoftware) bei meiner Frau zur Anwendung bringen? Muss ich halbe-halbe machen? In der Steuersoftware finde ich keine Information darüber.


    Gruß Tschens

  • Hallo Tschens,


    Rechtsschutzversicherung kann nicht angesetzt werden, die Steuersoftware auch nicht (mehr), sofern nur Einkünfte aus unselbständiger Arbeit. Andere Kosten für deine Frau wären z. B. Bewerbungskosten, Weiterbildung, etc.


    nesciens