Buchungsabschluss

  • Hallo,


    kann ich in mein Büro für ein Jahr einen Buchungsabschluss machen. So dass diese Daten quasi eingefroren sind und das Jahr damit abgeschlossen ist?

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das Ding heißt Einnahmeüberschussrechnung und ist über "Finanzen" -> "Einnahmeüberschussrechnung" zu erreichen. Dort gibt es auch noch jede Menge Tipps für Nichtprofis.

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich in Mein Büro für ein Jahr einen Buchungsabschluss machen. So dass diese Daten quasi eingefroren sind und das Jahr damit abgeschlossen ist?


    Das geht nicht. Die Daten bleiben rückläufig jederzeit veränderbar. Nichts wird eingefroren! Ist hier so gewollt damit der "Anfänger" lernen kann oder der Buchhalter nachträglich auch jederzeit korrigierend eingreifen kann.


    Man sollte immer ein ganz besonderes Auge darauf haben, wenn offene Beträge (Gutschriften auf Kundenkonto, Abschläge, Eingangsrechnung etc) aus dem letzten Jahr im nächsten Jahr bezahlt werden, wann diese tatsächlich gebucht wurden!!
    Konkret ist mir in Erinnerung, dass Gutschriftsbeträge auf Kundenkonto automatisch zum Jahresletzten als Erlös verbucht werden.

  • Hallo zusammen,


    Das geht nicht. Die Daten bleiben rückläufig jederzeit veränderbar. Nichts wird eingefroren! Ist hier so gewollt damit der "Anfänger" lernen kann oder der Buchhalter nachträglich auch jederzeit korrigierend eingreifen kann.


    Dann muss sich Buhl aber etwas überlegen - den seit 1.1.2015 geltenden GoBD entspricht dies absolut nicht.

  • ganz einfach - wenn Buchungen noch nach Wochen, Monaten, Jahren geändert werden können, sind die Vorgaben der GoBD nicht mehr eingehalten. Ich empfehle das Studium des Punktes 5 des Erlasses vom 14.11.2014 insbesondere zur Journalfunktion, z. B. Textziffer 92 "Die Journalfunktion ist nur erfüllt, wenn die gespeicherten Aufzeichnungen gegen Veränderung oder Löschung geschützt sind" und Tz. 93 "Fehlerhafte Buchungen können wirksam und nachvollziehbar durch Stornierungen oder Neubuchungen geändert werden (siehe unter 8.). Es besteht deshalb weder ein Bedarf noch die Notwendigkeit für weitere nachträgliche Veränderungen einer einmal erfolgten Buchung. Bei der doppelten Buchführung kann die Journalfunktion zusam-men mit der Kontenfunktion erfüllt werden, indem bereits bei der erstmaligen Erfas-sung des Geschäftsvorfalls alle für die sachliche Zuordnung notwendigen Informatio-nen erfasst werden."


    In der Literatur hat sich inzwischen die Meinung gefestigt, dass eine zeitnahe Erfassung der Belege (wie in 3.2.3 der Erlasses gefordert) nur mit Sperrung der vergangenen Buchungsperioden sicher stellen lässt. Und da die GoBD nach überwiegender Meinung auch für EÜR-Rechner gelten, stellen inzzwischen die Anbieter von entsprechender Software um (in den Lexware-Programmen z.B. umgesetzt, wenn ich den Foreneinträgen glauben darf).

  • Moin babuschka,


    nicht, dass es zu Missverständnissen kommt, ich stimme Dir da voll zu und sehe es als Manko an, dass in MB nicht nur nicht jederzeit nachträglich geändert werden kann, sondern auch bei Änderung des z.B. Privatanteil und bei Änderungen des Kontenplans vergangene Buchungen geändert werden....
    Hier sehe ich ebenfalls erheblichen Bedarf von Seiten Buhls u. Deltra.

  • Hallo Mausko,


    dann entschuldige, da habe ich deinen Beitrag etwas missverstanden.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn dem echt so ist, dann ist das ein Skandal!


    So wenig wie es kommuniziert wird stimmt das schon!
    Ich habe mir angewöhnt bei kopierten Konten mit prozentualem Privatanteil auch das Jahr in die Kontobeschreibung einzugeben. Dann weiss ich, dass das "jahrgangsfest" zu bleiben hat. Weil ich eben weiss, dass ich es dann nur noch für dieses bestimmte Jahr benutzen kann.


    Ist eben nicht idiotensicher programmiert der Kontenplan!