Kindschaftsverhältnis / keine Daten vom leiblichen Vater bekannt

  • Hallo,
    ich hofffe jemand kann mir helfen.
    Zum ersten Mal mache ich meine Steuererklärung und ich scheiter schon gleich am Anfang....Ich fange gerade für das Jahr 2012 an (Software WiSO 2013 Steuer)


    Alle erforderlichen Daten meines Kindes habe ich eingetragen; ich bin alleinerziehend.
    Habe keinen Kontakt zum leiblichen Vater des Kindes und bis auf den Namen des Vaters ist mir Anschrift und Geb.datum nicht bekannt;
    wird aber beim Punkt "Kindschaftsverhältnis zu einer weiteren Person" gefordert.


    2012 habe ich noch keine Unterhalt bekommen;


    Ist es denn überhaupt korrekt/notwendig, ein Häkchen am Punkt
    "Das Kindschaftsverhältnis zum Vater bestand noch in 2012"
    zu setzen?


    Alle anderen zur Auswahl stehenden Möglichkeiten snd jedoch nicht korrekt.


    Dann weren aber Daten verlangt; welche ich nicht kenne.
    Wie komme ich jetzt weiter?


    Danke für eine Rückantwort,
    LG Fra2010

  • Ich würde den Haken beim Kindschaftsverhältnis im Jahr 2012 setzen - Du hast ja keinen Grund, daß der Vater des Kindes vorher verstorben ist.
    Bei den Daten schreibst Du "unbekannt" rein (haben wir beim Vater unseres Jungen auch so gemacht, gab keine Beanstandungen), beim Datum dann halt ein halbwegs passendes Datum eintragen, wenn das zwingend erforderlich ist (wir wissen das Geburtsdatum des Vaters, deswegen weiß ich nicht, ob es notwendig ist).
    Sinnvoll wäre bei so vielen fehlenden Daten eine entsprechende Anmerkung im Anschreiben.

    • Offizieller Beitrag

    Wundert mich auch. Vielleicht Unterhalt nachgezahlt oder durch Vorschuß Sozialbehörde?


    Ein bisschen mehr Infos zum gesamten Sachverhalt wären wirklich nicht schlecht.