Minijob -> Midijob / Gleitzonenbereich: Was muss ich beachten?

  • Hallo Zusammen,


    ich würde gernen einen Minijobber mehr Arbeit geben.
    Im Bereich von 450,01€ bis 850€ ist ja keine Lohnsteuer abzuführen.


    Welche Schritte muss ich im Programm ausführen
    Muss ich etwas anders machen wie bisher?
    Bisher trage ich das Gehalt ein, lasse das Programm die Buchungsdatensätze erstellen und mach die SV-Meldung.
    Muss ich noch etwas bestimmtes beachten?
    Betriebsnummer habe ich und BGHW ist auch angemeldet.
    Kommen neue Kosten auf mich zu? BGHW, IHK, oder sonst irgendein Ferein, bei dem ich noch nicht Mitglied bin? :)


    Wäre klasse, wenn ihr mir weiterhelfen könnt.


    Danke und Grüße
    Micha

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    hinterlege bitte bei dem Mitarbeiter eine neue Beschäftigungsvorgabe mit dem richtigen Gültigkeitsdatum.
    Du musst dann:
    - die richtige Stundenzahl pro Woche,
    - den entsprechenden Lohn (oder Stundenlohn),
    - die richtige Lohnsteuerart und -klasse,
    - die Personengruppe (vermutl. 101),
    - den Status,
    - den Beitragsgruppenschlüssel (vermutlich 1111),
    - das Kennzeichen "Niedriglohnkennzeichen mit Gleitzonenprüfung),
    - evtl. das Kennzeichen "Verzicht auf Gleitzonenregelung in der RV",
    - die Einzugsstelle (also die Krankenkasse des MA)
    eintragen/hinterlegen.
    Wenn die BG schon korrekt hinterlegt ist (auch in der Betriebsstätte in den Parametern?), dann sollte nix mehr schiefgehen.


    Dass allerdings "keine Lohnsteuer abzuführen" ist, halte ich spontan nicht für richtig.

  • Hallo Maekaey,


    so allgemeingültig ist das wirklich nicht, dass keine Lohnsteuer abzuführen ist. Der Grundfreibetrag liegt 2015 bei 8.472 €, ab da sind Steuern fällig. Berechnet wird das komplette Einkommen, also auch Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, was gerne vergessen wird.
    Du musst also auf jeden Fall eine Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt einreichen, auch wenn der Mitarbeiter definitiv unter dem Steuerfreibetrag bleibt.


    LG Chris