Hallo,
vielleicht weiß hier jemand Bescheid - ich bin seid 2012 selbständig und habe vorher schon Geräte privat angeschafft, die ich aber beruflich nutze. Sie tauchen also auch nicht im Anlagenverzeichnis auf. Nun muss ein Gerät (Blitz) repariert werden und da frage ich mich, ob ich die Reparatur steuerlich absetzen kann. Weiß da jemand Bescheid?
Danke und liebe Grüße