Zwei Anstellungen mit Steuerklasse 1 und jetzt eine fette Nachzahlung

  • Hallo zusammen,


    mein erster Beitrag in einem Steuerforum, da ich das erste mal mit einer dicken Nachzahlung rechnen muss ;( .


    Folgendes Problem


    2014 war ich bei meinem alten Arbeitgeber noch die ersten drei Monate angestellt (freigestellt), und bei meinem neuen Arbeitgeber das ganze Jahr, und von beiden auch volle Gehälter bezogen. Von beiden Arbeitgebern hatte ich auch eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten mit jeweils der Steuerklasse 1, was mir aber aus Unwissenheit nicht weiter aufgefallen ist.
    Jetzt ist mir beim studieren im Internet klar geworden, das eine Anstellung mit der Steuerklasse 6 versteuert werden muss. Das Resultat ist jetzt, das ich Steuern nachzahlen soll in beachtlicher Höhe. Bei Rückfrage beim Finanzamt wurde mir das so erklärt.


    Meine Frage ist, spielt es hier eine Rolle welche Anstellung mit der Steuerklasse 6 läuft, und wenn ja kann ich das beim Finanzamt noch anpassen lassen? 3 Monate mit Steuerklasse 6 sollte doch weniger Rückzahlung bedeuten als 12 Monate.


    Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.


    Gruß
    Michael

  • Danke für die Antwort, aber so richtig verstehe ich das trotzdem nicht.


    Folgende Annahmen:


    Ist-Zustand:
    AG 1 mit Steuerklasse 1 - Abzüge für 3 Monate normal
    AG 2 mit Steuerklasse 1 - Abzüge für 12 Monate normal


    Wunschänderung:
    AG 1 mit Steuerklasse 6 - Abzüge für 3 Monate hoch
    AG 2 mit Steuerklasse 1 - Abzüge für 12 Monate normal


    Nicht Wunschänderung:
    AG 1 mit Steuerklasse 1 - Abzüge für 3 Monate normal
    AG 2 mit Steuerklasse 6 - Abzüge für 12 Monate sehr hoch


    Geht der Finanzbeamter dann nicht her, und wählt nachträglich für eine Lohnsteuerbescheinigung die Steuerklasse 6 aus (zum Gute des Staates natürlich das größere Einkommen)?


    Gruß
    Michael

    • Offizieller Beitrag

    Es ist wie von Billy gesagt. Die Lohnsteuer ist nur eine Art Vorauszahlung auf die voraussichtliche Einkommensteuerschuld. Bei der Einkommensteuerveranlagung gibt es nur Grundtabelle (Einzelveranlagung) und Splittingtabelle (Ehegattenveranlagung. Lies dazu einfach mal im Forum, da das Thema nicht zum ersten Mal aufkommt. Du bist in diesem Fall übrigens verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben (bis zum 31.Mai!).

  • OK, ich denke jetzt verstehe ich. Hätte ich beim AG 2 für 12 Monate auf Basis der Steuerklasse 6 Lohnsteuer abgeführt, dann hätte ich auf Grund der Grundtabelle eventuell jetzt etwas vom Staat zurück erhalten.

  • Es kommt doch auch darauf an, ob du noch Werbungskosten, Sonderausgaben etc. angeben kannst, die dein zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Da bei der Lohnsteuer Klasse 1 immer von der Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro und den "normalen" SV-Beiträgen ausgegangen wird, kannst du z. B. mit Fahrtkosten, Riesterbeiträgen, Handwerkerkosten etc. die Steuerlast noch "drücken". Also erst einmal alles eingeben und sehen, was am Schluss heraus kommt.
    Die Aussage, dass hier eine "fette Nachzahlung" ansteht, kann so nicht ohne weiteres bestätigt werden (hängt ja auch von der Höhe der bezogenen Gehälter ab wegen der Progression).