Unterstützung von KickStarter Kampagnen -> Absetzbar?

  • Hallo,


    immer mal wieder finde ich auf Indiegogo Projekte, die sich gut in Kombination mit Produkten von mir machen würden.


    Ein Beispiel wäre: https://www.indiegogo.com/proj…-tft-hmi/x/9988727#/story


    Würde gut zu einem System passen was ich entwickle und dann Vertreiben will.


    Jetzt habe ich folgenden Artikel gefunden: http://www.ebit4u.com/steuerliche-effekte-beim-crowdfunding/


    Zitat

    Die Geldgeber erhalten gegen sofortige Zahlung des Kaufpreises das Produkt nach Herstellung, zivilrechtlich wird ein Kaufvertrag mit Lieferfrist abgeschlossen: es kommt bereits zum Zeitpunkt der Entgegennahme des Geldes zur Umsatzrealisierung mit Rechnungslegung. Ertragssteuerlich liegt eine steuerbare Betriebseinnahme vor, umsatzsteuerlich ein umsatzpflichtiger Veräußerungserlös. Beim Geldgeber liegt ein Anschaffungsprozess in Höhe der Zuwendung vor.


    Die Frage ist, ob die E-Mail von Indiegogo und die Abbuchen bei PayPal als Belege reichen (siehe Anhang). Zahlungempfänger ist in dem Fall ja auch Indiegogo und nicht der Founder (ist bei Kickstarter glaube ich anders).


    Gruß
    Markus

  • Die Frage ist, ob die E-Mail von Indiegogo und die Abbuchen bei PayPal als Belege reichen (siehe Anhang). Zahlungempfänger ist in dem Fall ja auch Indiegogo und nicht der Founder (ist bei Kickstarter glaube ich anders).


    Hallo Laire,


    diese Frage stellt sich erst, wenn deine Frage in der Überschrift geklärt ist. Absetzbar sind m. E. solche Ausgaben immer dann, wenn sie als für das Gewerbe förderlich eingestuft werden können und angemessen sind. Da ich aus den beiden Belegen nicht ersehen kann, was genau hier mit deinen Beiträgen bezahlt wird und was du dafür als Gegenleistung bekommst, kann ich keine Aussage treffen. Deine Frage in der Überschrift deutet auf Sponsoring, die Erläuterung stehen dem aber entgegen.
    Wenn es sich um abziehbare Aufwendungen handelt, dann sollte der Text in den Belegen eindeutiger sein. So ist nicht klar erkennbar, wofür du gezahlt hast. Die beiden Belege reichen daher so wie sie hier zu sehen sind, m. E. nach nicht aus.


    nesciens

  • Also bei den Belegen handelt es sich um eine Kickstarter Kampagne bei Indiegogo: https://www.indiegogo.com/proj…-tft-hmi/x/9988727#/story


    Dabei geht es um Programmierbare Touchscreens.


    Zitat

    Auf den CrowdFunding Plattformen startnext.de wie auf den US Plattformen Kickstarter und Indiegogo erhalten die Geldgeber/Supporter als Gegenleistung für ihre finanziellen Zuwendungen das fertige Werk (Vorfinanzierung), individuelle Geschenke (Dankeschöns), Medialeistungen (Sponsoring) oder für eine Spende an eine gemeinnützige oder kulturelle wertvolle Organisation eine Spendenquittung.


    In diesem Fall ist es eine Vorfinanzierung, für dies dann das fertige Werk gibt.

  • Absetzbar sind m. E. solche Ausgaben immer dann, wenn sie als für das Gewerbe förderlich eingestuft werden können und angemessen sind. Da ich aus den beiden Belegen nicht ersehen kann, was genau hier mit deinen Beiträgen bezahlt wird und was du dafür als Gegenleistung bekommst, kann ich keine Aussage treffen.


    Die Fragen, ob es für dein Gewerbe förderlich ist, bleibt aber immer noch offen.

  • Hallo zusammen,


    es geht also um die Anbahnung von Geschäftsbeziehungen? Kann problematisch werden, da es nach "Anschubfinanzeirung" von Lieferanten aussieht - die angefügten Belege reichen aber keinesfalls aus, da gebe ich nesciens Recht.