Wiso hat mir dazu geraten, das von mir an meinen Sohn gezahlte Studiengeld als "Unterstützung Bedürftiger" anzusetzen.
Ich habe die entsprechenden Formulare ausgefüllt. Wiso behauptet, mein Sohn wäre nicht unterhaltsberechtigt und rechnet mir 0 Euro aus. Was mach ich falsch ?
Anbei Bilder der ausgefüllten Formulare.
Berechnung Unterstützung Bedürftiger (Kind über 25. Lebensjahr)
- wolfgang.richartz
- Unerledigt
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Und was ist mit den eigenen Einkünften und/oder Bezügen des Sohnes bzw. auch der mit diesem in Haushaltsgemeinschaft lebenden Personen? Eigener Haushalt bzw. Haushaltsgemeinschaft mit x-Personen? Zeitraum mit Kindergeldanspruch scheidet ja eh aus.
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Mein Sohn wohnt im Studentwohnheim. Dies ist auch der erste Wohnsitz. Habe ich auch so angegeben. Er hatte in 2014 keine Einkünfte.
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Hallo Wolfgang,
du (oder dein Sohn) erhalten doch noch Kindergeld (laut deinen Angaben im Screenshot). In dem Fall ist die Anlage Kind auszufüllen und nicht die Angaben zur Unterstützung Bedürftiger ..
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Mein Sohn bekam bis September 2014 Kindergeld. Ab Oktober 2014 bekommt er das nicht mehr. Die Anlage Kind habe ich entsprechend ausgefüllt.
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Mein Sohn bekam bis September 2014 Kindergeld. Ab Oktober 2014 bekommt er das nicht mehr. Die Anlage Kind habe ich entsprechend ausgefüllt.
Damit hängt es irgendwie zusammen - das erhaltene Kindergeld wird als eigenes Einkommen angesehen bzw. zumindest der anteilige Kinderfreibetrag mindert die Unterhaltsleistungen.Ein Gedanke: gib in dem Formular nur den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember ein und die auf diesen Zeitraum entfallenden Aufwendungen. Vielleicht geht es dann?
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Ein Gedanke: gib in dem Formular nur den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember ein und die auf diesen Zeitraum entfallenden Aufwendungen. Vielleicht geht es dann?
Das wäre auch mein Vorschlag gewesen. Da warst Du schneller.
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Das habe ich bereits ohne Erfolg versucht.
Danke trotzdem für euren Rat.
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Das habe ich bereits ohne Erfolg versucht.
Dann musst Du irgendeinen anderen Eingabefehler haben, den wir nach den bisherigen Screens nicht sehen können.
Datenübernahme aus dem Vorjahr? Wirklich alle Updates gezogen? Vielleicht sogar mal das Programm neu installieren.
Ansonsten mal eine Datensicherung machen bzw. auch mit einer Dateikopie arbeiten und einfach mal die gesamte Maske vollständig (!) löschen und neu eingeben.
Ansonsten benötigen wir die vollständigen bereinigten Eingabemasken als Screens und nicht nur Auszüge.
Ich habe mal Deine Daten aus dem ersten Screen eingegeben und selbst damit wird bei mir alles einwandfrei berechnet. Wobei bei mir die Masken etwas unterschiedlich aussehen. Wahrscheinlich auch der Angaben in der Anlage Kind. In der Anlage Kind habe ich neben der auswärtigen Unterbringung des Sohnes natürlich auch noch die Haushaltszugehörigkeit sowie die Daten der Berufsausbildung eingetragen.
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Moin, muss mich jetzt auch mal hierzu einklinken - ähnliche Situation:
Tochter in Mai 2014 25 geworden, eine abgeschlossene Ausbildung (schulisch, 2 Jahre), zZ Studium.
offz. wohnhaft in meinem Haushalt, am Studienort, eigene Wohnung als Zweitwohnsitz.
Tochter bezieht ausschl. Unterhalt von mir und vom Kindsvater (anderer Haushalt), Bafög wurde abgelehnt.Wenn ich die Angaben so eingebe, dann wirft er mir aus das die Unterhaltszahlungen nicht berücksichtigt werden, da meine Tochter nicht unterhaltsberechtigt sei.
Habe jetzt schon alles mgl. ausprobiert, auch alle mögl. Threads hier im Forum durchstöbert, komme aber irgendwie nicht weiter.
Kann ich die Kosten wirklich nicht absetzen?Danke schon mal im Voraus;)
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Ich versuche auch gerade meine studierende Tochter (26 Jahre) steuermindernd einzubringen. Nachdem ich jetzt lange rumgegoogelt habe bin ich zu folgender Erkenntnis gekommmen:
Wenn die Einkünfte meiner Tochter 706€ mtl. nicht übersteigen kann ich sie als bedürftige Person unterstützen. Studienkredit bzw. der Teil des BaföG welcher als Staatsdarlehen gezahlt wird fällt nicht darunter.Richtig?
Wo ist die mtl. Höchstgrenze meiner Unterstützung, sprich wieviel kann ich eintragen? -
Studienkredit bzw. der Teil des BaföG welcher als Staatsdarlehen gezahlt wird fällt nicht darunter.Richtig?
Was soll der Studienkredit Deiner Tochter, mit der Höhe Deiner Unterhaltsleistungen zu tun haben?
Wo ist die mtl. Höchstgrenze meiner Unterstützung, sprich wieviel kann ich eintragen?
Du nutzt doch das WISO steuer:Sparbuch, wenn ich Dich richtige verstehe, oder? Das sagt dir doch nun wirklich alles.
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Was soll der Studienkredit Deiner Tochter, mit der Höhe Deiner Unterhaltsleistungen zu tun haben?
Ich schätze mal, daß es hier um die Ermittlung der Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person geht.
Du nutzt doch das WISO steuer:Sparbuch, wenn ich Dich richtige verstehe, oder? Das sagt dir doch nun wirklich alles
Das stimmt allerdings. Da werden alle Fragen beantwortet, wenn man Maske für Maske durchgeht (weiß ich aus eigener Erfahrung mit diesem Problemkreis).
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Studienkredit bzw. der Teil des BaföG welcher als Staatsdarlehen gezahlt wird fällt nicht darunter.Richtig?
Ja. Programmhilfen beachten! Da muß man nichts großartig googeln.
Wo ist die mtl. Höchstgrenze meiner Unterstützung, sprich wieviel kann ich eintragen?
Auch das wird beantwortet im Programm:
Also einfach die Programmhilfen nutzen.