"Pauschale" für Aufwendungen für Arbeitsmittel falsch angegeben

  • Liebe Forengemeinde,


    ich bin neu hier und habe direkt eine Frage zur Lohnsteuererklärung, bzw. des Lohnsteuerbescheides.
    Nachdem ich die Lohnsteuererklärung bekommen habe, habe ich gesehen, dass ich die o.g. "Pauschale" (Nichtaufgriffsgrenze) falsch angegeben habe (120€). Diese wurde natürlich abgelehnt. Meine Frage, ist es möglich und sinnvoll einspruch einzulegen und darauf zu verweisen, dass man einen Fehler bei dieser Angabe gemacht hat. Ist dies Nachträglich auch noch möglich? Macht sowas bei einer "Pauschen" überhaupt sinn, oder werden hierfür Nachweise verlangt? Habt ihr Erfahrung damit?