Hallo,
ich bin Hauptberuflich im Rettungsdienst tätig. Nebenbei habe ich mich jetzt Selbständig gemacht um einen kleinen Zusatzverdienst zu generieren.
Zum Thema Arbeitszimmer absetzten habe ich folgende Aussage gefunden:
"Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit darstellt, sind Ihre Kosten unbeschränkt abzugsfähig."
Verstehe ich das richtig, dass ich mein Arbeitszimmer, wo ich meine selbständige Tätigkeit zu 90% erbringen nicht absetzten kann, da mein Hauptverdienst aus dem Rettungsdienst stammt?
Gruß
Markus
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