Arbeitszimmer bei Selbständigkeit als Nebengewerbe

  • Hallo,


    ich bin Hauptberuflich im Rettungsdienst tätig. Nebenbei habe ich mich jetzt Selbständig gemacht um einen kleinen Zusatzverdienst zu generieren.


    Zum Thema Arbeitszimmer absetzten habe ich folgende Aussage gefunden:
    "Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit darstellt, sind Ihre Kosten unbeschränkt abzugsfähig."


    Verstehe ich das richtig, dass ich mein Arbeitszimmer, wo ich meine selbständige Tätigkeit zu 90% erbringen nicht absetzten kann, da mein Hauptverdienst aus dem Rettungsdienst stammt?



    Gruß
    Markus


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    • Offizieller Beitrag

    Verstehe ich das richtig, dass ich mein Arbeitszimmer, wo ich meine selbständige Tätigkeit zu 90% erbringen nicht absetzten kann, da mein Hauptverdienst aus dem Rettungsdienst stammt?

    Nein, nur eben beschränkt abzugsfähig mit Höchstbetrag 1.250€. Wobei auch dabei die nahezu ausschließliche Nutzung des Raumes zu unternehmerischen Zwecken natürlich glaubhaft zu machen ist.

  • Hallo,


    darüber hinaus prüfen die Finanzämter, ob nach Art und Umfang der Tätigkeit ein Arbeitszimmer überhaupt notwendig ist - bei geringfügigem Umfang der Tätigkeiten wird (auch bestätigt durch Urteile der Finanzgerichte) ein Arbeitszimmer nicht mehr anerkannt. Dann können nur noch die Kosten für die Einrichtung nach den allgemeinen Regeln und Bürobedarf angesetzt werden.

  • Also bei meiner Nebentätigkeit handelt es sich um Programmierarbeiten, also findet bis auf Beratung der größte Teil im Arbeitszimmer am PC statt. Wenn ich die Berechnung nur auf den reinen Arbeitsplatz beziehe, komme ich auf 9qm. Das wären 11% der Wohnfläche.




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  • Also bei meiner Nebentätigkeit handelt es sich um Programmierarbeiten, also findet bis auf Beratung der größte Teil im Arbeitszimmer am PC statt. Wenn ich die Berechnung nur auf den reinen Arbeitsplatz beziehe, komme ich auf 9qm. Das wären 11% der Wohnfläche.




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    damit wäre zumindest die Notwendigkeit erklärt

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich die Berechnung nur auf den reinen Arbeitsplatz beziehe, komme ich auf 9qm. Das wären 11% der Wohnfläche.

    Also wenn Du damit eine Arbeitsecke in einem ansonsten privat genutzten Raum meinst, dann kannst Du den Abzug der anteiligen laufenden Kosten vergessen.


    Dann gilt ebenfalls das von babuschka oben Gesagte:

    Dann können nur noch die Kosten für die Einrichtung nach den allgemeinen Regeln und Bürobedarf angesetzt werden.