Steuernachzahlung 500 Euro Steuerklasse 1 WISO Sparbuch 2015

  • Moin,
    ich habe heute Steuererklärungen angefertigt und musste nach Eingabe der Daten feststellen, dass rund 500€ nachzuzahlen sind.


    Eckdaten sind:
    Brutto: 26400 €
    Lohnsteuer: 3054,96
    Sämtliche Ausgaben sind berücksichtigt und eingetragen.


    Kann das sein, dass ich mit Steuerklasse eine Nachzahlung leisten muss?


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Diese "Eckdaten" sagen rein gar nichts aus. Kann z.B. an der Mindestvorsorgepauschale etc. liegen. Da müsste man, bei den wenigen Infos, seine Glaskugel zur Hand haben. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_glaskugel2.gif]

  • Kann das sein, dass ich mit Steuerklasse eine Nachzahlung leisten muss?


    Ich vermute, daß es "mit Steuerklasse 1" heißen sollte (gemäß der Überschrift).
    Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, daß die Steuerklasse bei der Ermittlung der Jahressteuerschuld eine Rolle spielt - das tut sie mitnichten.



    Da müsste man, bei den wenigen Infos, seine Glaskugel zur Hand haben.


    Ich habe die Glaskugel steuer:Web befragt:
    Eingetragen habe ich die beiden Zahlen von Yarakus (also Jahresbrutto und einbehaltene Lohnsteuer). Dazu habe ich mit einem Online-Rechner fix den Soli sowie die entsprechenden Sozialbeiträge ermittelt (ich denke, daß die Zahlen beim TE ähnlich sind) und eingetragen:



    Weitere Eintragungen habe ich nicht vorgenommen - also z. B. keine Werbungskosten, die in der Summe über der Werbungskostenpauschale lieben.
    Das Ergebnis:



    Es ist mir vollkommen unverständlich, wie die rund 500 € Nachzahlung zustande kommen sollen. Zum Testen habe ich alle Sozialbeiträge mal gelöscht (was ja theoretisch nicht sein kann), die Nachzahlung würde dann 1.152,97 € betragen - aber wie gesagt, eigentlich unmöglich.

  • Danke für eure Antworten.


    Bruttolohn: 26400
    Lohnsteuer: 3.054,96
    Soli: 168,00
    AG RV: 2.494, 80
    AN RV: 2494,80
    AN KV: 2164,80
    AN PV: 336,60
    AN Arbeitslosen-V. : 396,00



    Diese Daten sind auf der Lohnsteuerbescheinigung, Wenn ich nur diese ohne Werbungskosten eintrage, sind rund 550 Euro nachzuzahlen.

  • Hallo Yarakus,


    hast du das ganze Jahr gearbeitet oder nur einige Monate? Den Zeitraum, der auf der Lohnsteuerbescheinigung steht, msust du ja auch übernehmen. So wie du schreibst, kommt tatsächlich eine Nachzahlung heraus.
    Ich kann mir aber andererseits nicht vorstellen, dass dein Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat. Daher muss noch irgend etwas anderes vorliegen (wenn ganzjährig gearbeitet) - hast du beispielsweise einen Steuerfreibetrag eintragen lassen? Wenn ja, warum. Die Kosten hierfür musst du dann natürlich auch in der Steuererklärung angeben.


    Sonst - überlege, ob du abgeben willst. Lies zur Abgabepflicht einmal http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__25.html, http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__45.html (für dich wohl nicht relevant) und http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html. Die einzelnen Bedingungen hier musst du prüfen, das können wir hier anhand deiner Angaben nicht - dürfen es auch nicht, weil dies dann verbotenen Steuerberatung wäre.


    Alles in allem - etwas knifflig. Wenn du nicht weiterkommst, empfehle ich einen Gang zu einem Lohnsteuerhilfeverein, der kann die Voraussetzungen für eine Erklärung prüfen.

  • Hallo babuschka,


    ja, ich habe das ganze Jahr gearbeitet. Ich habe vor einigen Jahren als Freiberufler gearbeitet und seitdem schickt mir das FA immer eine Erinnerung ä, meine Umsatzsteuer und Einkommenssteuererklärung abzugeben. Dieser muss ich wohl nachkommen...

  • Hallo Yarakus,


    miwe4 hat Recht - es ist jedes Jahr neu wählbar. Weise (nachdem du unter Umständen wie oben gesagt die Erklärungspflicht geprüft hast) das Finanzamt einfach darauf hin, dass sich die Verhältnisse geändert haben und du nicht mehr verpflichtet bist zur Abgabe einer Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärung. Stelle aber sicher, dass du dem Finanzamt auch angezeigt hattest, dass deine freiberufliche Tätigkeit beendet wurde, sonst könnte das Finanzamt für 2014 noch auf einer Erklärung bestehen, da die Anlage S erforderlich sei.


    nesciens


  • Da lagen ja die gestern online errechneten Werte wirklich sehr nah an den realen. :D
    Ich habe jetzt nochmal Deine Zahlen in einem neu angelegten Steuerfall im WISO steuer:Web eingetragen - das Ergebnis lautet nun:



    Und der Abgabenrechner vom BMF gibt ein sehr ähnliches Ergebnis aus:



    Also definitiv keine 500 € oder mehr. ?(
    Das solltest Du auch mal in einem neu anzulegendem Steuerfall prüfen.


    Ansonsten hat Babuschka recht - prüfe, ob Du zur Abgabe verpflichtet bist.

  • Kann das sein, dass ich mit Steuerklasse eine Nachzahlung leisten muss


    Ohne andere steuererhöhende Umstände (bspw. Krankengeld, Steuerklasse 6, Nebeneinkünfte, überhöhter Freibetrag, Fehler beim LSt-Abzug) kann es bei Steuerklasse 1 nie zu einer Nachzahlung kommen!


    Schau mal, ob du dich bei der Berufsgruppe evtl. irrtümlich als Beamten ausgegeben hast. Das würde deine Steuerlast nämlich aufgrund des verminderten Sonderausgabenabzugs um tatsächlich etwa 500 € erhöhen.

    • Offizieller Beitrag

    Ohne andere steuererhöhende Umstände (bspw. Krankengeld, Steuerklasse 6, Nebeneinkünfte, überhöhter Freibetrag, Fehler beim LSt-Abzug) kann es bei Steuerklasse 1 nie zu einer Nachzahlung kommen!

    Das stimmt so auch nicht immer, lässt sich allerdings ohne o.g. Hilfsmittel und mit den nach wie vor nur teilweise bekannten Sachverhaltsinfos nicht beantworten.


    Datenübernahme aus dem Vorjahr gemacht? Da könnte noch etwas in einer Maske "schlummern".

  • Hallo zusammen,


    mir ist eines aufgefallen - ich hatte einen neuen Steuerfall angelegt, aber (natürlich) für KV und PV auch AG-Anteile eingetragen. In den Berechnungen von Yarakus und den Berechnungen von Entejens fehlen diese aber. Das könnte aber die Ursache sein - wenn keine AG-Beiträge vorliegen sollten (unwahrscheinlich bei gesetzlicher Versicherung), kommt im Ergebnis das Nullsummenspiel heraus. Werden aber die AG-Anteile eingetragen, ergeben sich durch die Anrechnung des AG-Anteils eine Nachzahlung.
    Ergebnis: der TE muss die Daten der Lohnsteuerbescheinigung noch einmal genau prüfen und eventuell neu eingeben. Bleibt es bei der Nachzahlung, prüfen, ob Abgabepflicht besteht - siehe oben.


    nesciens

  • Hallo zusammen,


    bei gesetzlich Pflichtversicherten werden zu KV und PV in der Lohnsteuerbescheinigung keine AG-Anteile eingetragen. Für diese sind nur die Arbeitnehmeranteile einzutragen.


    Bei Privat- und freiwillig gesetzlich Versicherten ist das anders.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Ich wollte damit auch nur eine mögliche Fehlerquelle vom TE aufzeigen - wird in Zeile 22 eine Eingabe gemacht, ergibt sich eine Steuernachzahlung. Und möglicherweise ist dem TE dieser Fehler unterlaufen ...