Als Selbständiger auf Lohnsteuerkarte gearbeitet

  • Guten Morgen,


    ich bin ganz neu hier und hoffe, dass ich meine Frage im richtigen Bereich stelle. :)


    Also, ich bin selbständig und habe jetzt zum ersten Mal den Fall, dass ein Job über Lohsteuerkarte abgerechnet wird.
    Meine Frage ist jetzt, wie verbuche ich diese Einnahmen?? Ich hab schon alles durchsucht, finde aber keine Antwort darauf.


    Ich würde mich riesig freuen, wenn sich hier jemand findet, der meine Frage beantworten kann. :)


    (Ich verwende "Wieso Steuer")


    Einen schönen Sonntag euch allen und herzliche Grüße,
    Steffi!

  • Hallo Steffi1983,



    Selbständig und Lohnsteuerkarte "beißen" sich - beides zusammen geht nicht. Entweder selbständig, dann schreibst du Rechnungen und erstellst eine EÜR oder aber du arbeitest auf Lohnsteuerkarte, dann ist dies aber unselbständig und die Einnahmen haben in deiner EÜR nichts zu suchen. Hier bekommst du am Jahresende eine Lohnsteuerbescheinigung, die dann einz zu eins in die Einkommensteuerbescheinigung aufzunehmen ist.


    Wie bist du denn auf die Idee mit der Lohnsteuerkarte gekommen? Du musst hier ja zusätzliche Sozialabgaben zahlen und die Lohnsteuer wird auch gleich abgezogen.


    Gruß nesciens

    • Offizieller Beitrag

    Wie bist du denn auf die Idee mit der Lohnsteuerkarte gekommen? Du musst hier ja zusätzliche Sozialabgaben zahlen und die Lohnsteuer wird auch gleich abgezogen.

    Na ja, wenn sie bei diesem "Auftrag" eben weisungsgebunden arbeitet, kann es ja in der Tat ja ein (zeitlich befristetes) Arbeitnehmerverhältnis sein. Es gibt ja genügend Beispiele für so etwas.


    Die Lohnsteuerbescheinigung ist in jedem Fall 1:1 in die Maske für nichtselbständige Einkünfte (Arbeitnehmereinkünfte) zu übernehmen. Die auf diese Tätigkeit entfallen Kosten, auch anteilige, sind in jedem Fall als Werbungskosten zu dieser Einkunftsart zu erfassen/abzugrenzen.