Periodenbuchung

  • Hallo, ich möchte in der Periode 15 meine Abschlussbuchungen erstellen. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Nun ist es so, mein Anklicken der Periode erschein keine Buchungserfassung. Was mache ich falsch.
    Für eine Rückantwort wäre ich jedem sehr dankbar. ?(

  • Hallo Maulwurf,
    danke für die schnelle Rückantwort.
    Nein, Periode 13 und 14 sind nicht bebuchbar, die sind ja abgeschlossen. Ich dachte zuerst, dass ich die Perioden alle abschliesen muss um zu dem Abschlussbuchungsbereich zu gelangen, bis ich lass, dass dann keine Buchungen mehr möglich sind. Also schloss ich nur Periode 13 und 14 ab und Periode 15 sparte ich aus.
    Wenn ich auf Geschäftvorfälle gehe (Belegbuchungen erfassen) kommt das herkommliche Fenster nur im Bereich Buchungserfassung ist kein
    Buchführungshelfer zu sehen. Somit kann ich auch keine Buchungen erfassen. LEIDER!!!!
    Ich habe bestimmt irgendwo eine Markierung gesetzt, die ich nicht finde.

  • Ich hatte Dich so verstanden, dass Du die Buchungserfassung gar nicht siehst.. Wenn es Dir "nur" um den Buchführungshelfer geht: Schau' mal unter die "Vorgaben" in den Geschäftsvorfällen, dort kannst Du den Buchführungshelfer "an- und ausschalten" :)
    Die Perioden brauchst Du übrigens innerhalb des Jahres nicht zwangsläufig abschließen..


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Du hast mich schon richtig verstanden. Unter Buchungserfassung ist ein komplett grauses Kästchen. Der Buchführungshelfer ist angeklickt aber er erscheint nicht.

  • Es kommt auch beim ausdrucken der Konten immer Proforma-Druck. Vielleicht könnte das irgenwie damit zusammenhängen.
    Eine von mir gemachte (ungewollte) Eingabe die ich rückgängig machen muss.

  • Schade aber auch..
    Das einzige, was mir noch einfällt: mit welcher Version arbeitest Du - Einzelplatz oder die Pro- Version. Dann könnte es eventuell eine Rolle spielen, das nicht parallel an einem Buch gearbeitet werden kann...
    Wirklich schräg; wenn ich mir die Parameter (Bearbeiten ->Parameter ->Geschäftsvorfällg ->Bücher) so ansehe, kann man da wenig - ungewollt - ein oder ausblenden :/

  • OK, anscheinden liegt es wirklich daran das meine Zeit abgelaufen ist. Aber blöd ist doch, das ich meinen Abschluss nicht machen kann. Dann bin ich von WISO gezwungen, innerhalb eines Zeitraumes -die mir von WISO vorgegeben wird- meine Buchhaltung zu machen. Das Finanzamt verlangt ja auch nicht gleich, nach Ende des Wirtschaftjahres, die Bilanz. Zumal ich jetzt erst aufgefordert bin zur Abgabe der Bilanz. :(
    Also ist mein Ergbnis: Kein Abschluss über das Buchhaltungsprogramm WISO Suite, wenn ich nicht innerhalb eines bestimmten zeitraums meine Bilanz erstellt, oder die neue Buchhaltungsversion für das darauffolgende Jahr gekauft habe.


    Wie Du sagst: Ein schuss ins BLAUE.....


    Aber DANKE, dass Du dich für mein Problem interessiert hast.

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    wie gesagt, das war/ist nur geraten. Wenn Du das Programm (welches eigentlich genau?) im Laden gekauft hast und keinen sogenannten Aktualitäts-Garantie-Vertrag abgeschlossen hast, dann hat das Programm eben eine Laufzeit von einem Jahr.
    Meist ist es durchaus sinnvoll, diesen Vertrag abzuschließen, denn zum einen ist dann die Jahreslizenz etwas günstiger, und zum anderen ist der Nutzungszeitraum dann nicht beschränkt (bzw. nur indirekt).
    Außerdem betreiben die meisten Leute ein Gewerbe ja nicht nur für ein paar Tage, sondern im besten Fall mehrere Jahre. Insofern sehe ich hier nicht wirklich ein Problem.

  • Hallo zusammen,


    Die Perioden brauchst Du übrigens innerhalb des Jahres nicht zwangsläufig abschließen..


    Und wie stellst du dann unterjährig die Unveränderbarkeit von in der UStVA gemeldeten Umsätzen und Vorsteuern sicher? Das Schließen von Perioden dient doch genau diesem von den GoBD explizit geforderten Sicherheit.


    Zumal ich jetzt erst aufgefordert bin zur Abgabe der Bilanz.


    Die Aufforderung kam, weil du der gesetzlichen Pflicht (drei Monate oder bei kleinen Gesellschaften sechs Monate) nicht nachgekommen bist. Abgabe der Steuererklärungen ist (ohne Steuerberater) Ende Mai jeden Jahres - also hätte der Abschluss schon längst fertig sein müssen.


    Gruß nesciens

  • Moin,

    Zitat

    Und wie stellst du dann unterjährig die Unveränderbarkeit von in der UStVA gemeldeten Umsätzen und Vorsteuern sicher


    Natürlich durch Selbstdisziplin :D : nach Versand der USt-VA werden alle Auswertungen gedruckt und "Korrekturen" natürlich nachvollziehbar durch Stornierung und Neubuchung erfasst.


    Du hast aber recht: beim oberflächlichen Überlesen ist das kein guter Tipp - es ging mehr um das technische Handling...


    Außerdem betreibe ich quasi eine 4-fache Buchhaltung: FiBu mit einem anderen Programm, mit der U-Suite hauptsächlich die Lohnabrechnung und lediglich Kontrolle des Buchhaltungsprogramms. Und ja, dieses erfordert den Monatsabschluss ;)


    Gruß
    Maulwurf

  • Hallo nesciens,


    wie kommst Du zu dieser Aussage?

    Zitat

    Und wie stellst du dann unterjährig die Unveränderbarkeit von in der UStVA gemeldeten Umsätzen und Vorsteuern sicher? Das Schließen von Perioden dient doch genau diesem von den GoBD explizit geforderten Sicherheit.


    Dein Text entspringt Deiner eigenen Interpretation und ist nicht Bestandteil der GoBD.
    Ansonsten begruende diesen bitte mit Quellennachweis und Zitat.

  • Moin Franco,
    Dank Deiner Antwort ist mir aufgefallen, dass ich das (wahrscheinlich) entscheidende Argument nicht genannt habe: vor der USt-VA muss ja ein Buchungslauf, also die Festschreibung, erfolgen - ist also unabhängig vom Abschluss der einzelnen Perioden...Was könnte noch eine Rolle spielen ?


    Gruss
    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,


    Du hast alles richtig beschrieben, insbesondere auch den Punkt, dass kein Periodenabschluss durchgefuehrt werden muss und auch nicht durchgefuehrt werden sollte.


    Letzteres deshalb, da die geforderte "zeitliche Reihenfolge " nicht mehr erfuellt werden kann, da in einer abgeschlossene Periode keine (vergessene) Buchungen mehr vorgenommen werden koennen.
    Natuerlich darf man nach Aenderungen und Nachbuchungen nicht vergessen, ggf die USt Voranmeldung mit Korrekturkennzeichen (wird automatisch gesetzt) erneut zu versenden. Fuer die erneute Uebermittlung wie auch fuer die Erstuebermittlung ist der Anwender selbst verantwortlich


    Bezueglich der "Veraenderbarkeit" bedeutet dieses nicht, dass Daten nicht veraendert werden duerfen, sondern die
    Daten dürfen nicht ohne entsprechende Kenntlichmachung verändert, überschrieben oder ersetzt werden.


    Und dieses erfuellt natuerlich die Unternehmer Suite und Buhl Buchhaltung. Nach einem Buchungslauf kann man nur stornieren wobei auch der Storno nicht veraenderbar ist .

  • die Unveränderbarkeit von in der UStVA gemeldeten Umsätzen und Vorsteuern


    die ab 01-2015 geltende GoBD besagt:

    Zitat von GoBD S.24 Rz.110

    Die Unveränderbarkeit der Daten, Datensätze, elektronischen Dokumente und elektronischen Unterlagen (vgl. Rzn. 3 bis 5) kann sowohl hardwaremäßig (z. B. unveränderbare und fälschungssichere Datenträger) als auch softwaremäßig (z. B. Sicherungen, Sperren, Festschreibung, Löschmerker, automatische Protokollierung, Historisierungen, Versionierungen) als auch organisatorisch (z. B. mittels Zugriffsberechtigungskonzepten) gewährleistet werden. Die Ablage von Daten und elektronischen Dokumenten in einem Dateisystem erfüllt die Anforderungen der Unveränderbarkeit regelmäßig nicht, soweit nicht zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, die eine Unveränderbarkeit gewährleisten.

  • Hallo maxi_floor,


    danke fuer das Zitat.
    Dieses zeigt eindruckvoll, dass die Programme Unternehmer Suite und die WISO Buchhaltung auch diese Detail-Anforderungen der GoBD voll umfaenglich erfuellen.