Lohnsteuerklasse vom Finanzamt einfach geändert

  • Hallo Leute,


    ich hab ein kleines Problem und hoffe es kann mir einer helfen. Da es nicht die typische Steuerfrage ist stell ich sie unter Beliebiges.
    Zum Sachverhalt:
    Ich bekomme meinen Lohn immer am letzten Mittwoch im Monat. Diesmal war das nicht der Fall und ich habe in meiner Firma im Lohnbüro nachgefragt. Dabei wurde mir mitgeteilt das das Finanzamt meine Steuerklasse von 3 auf 4 geändert hat ohne ersichtlichen Grund. Ich habe die Steuerklasse 3 und meine Frau Steuerklasse 5 und das schon seit Jahren. Jetzt fehlt mir natürlich der komplette Lohn da bei einer Änderung natürlich auf das komplette Jahr rückgerechnet wird. Ich habe also weder eine Änderung veranlasst, noch einen Bescheid dazu bekommen vom Finanzamt. An unserer Situation hat sich nix geändert zuhause.
    Darf das Finanzamt einfach diese Änderung ohne ersichtlichen Grund vornehmen??


    Danke für jede Hilfe, gruß Christian

  • Panne beim Finanzamt: Fast 30.000 Steuerzahler betroffen


    6. August 2015

    Der Fehler steckte im Detail: Eine Änderung im Computersystem hat bundesweit für Chaos bei den Finanzämtern gesorgt. Wie die Stuttgarter Nachrichten berichteten,
    waren in der Juli-Abrechnung 28.787 Arbeitnehmer in eine falsche
    Steuerklasse gerutscht, so dass bei einigen eine unberechtigte Forderung
    verzeichnet wurde. Das Ausmaß der Panne ist damit deutlich
    weitreichender als bislang angenommen.


    Das Bundesfinanzministerium teilte gegenüber der Zeitung mit, dass
    durch die Systemänderung die Betroffenen von der Steuerklasse III in die
    Steuerklasse I gehoben wurden, was bei vielen Fällen zu einer höheren
    Steuerlast führte. Bei wie vielen der Betroffenen ein unberechtigtes
    Minus auf der Juli-Abrechnung stand, konnte das Finanzministerium nicht
    sagen.


    Die Änderungen hätten nicht nur den Juli betroffen, sondern seien rückwirkend bis zum 1. Januar durchgeführt worden.


    Schnelle Korrektur geplant
    Die Fehler sollen schnellstmöglich korrigiert werden.


    Die zu viel gezahlten Steuern würden zurückgezahlt, sobald der
    Arbeitgeber die Steuererklärung korrigiert habe, teilte die
    Oberfinanzdirektion Karlsruhe der Zeitung mit. Passiere dieses nicht,
    würde die korrekte Abrechnung erst mit der nächsten Einkommenssteuer
    beglichen.


    Der Fehler sei am 29. Juni 2015 entdeckt und unmittelbar behoben worden, teilte das Bundesfinanzministerium mit.


    Reiner Holznagel, Präsident des Bund der Steuerzahler Deutschland,
    zeigte sich gegenüber den Stuttgarter Nachrichten verärgert: „Es ist ein
    Unding, dass Arbeitnehmer keinen oder einen zu geringen Lohn ausbezahlt
    bekommen, weil die Finanzverwaltung die Steuerklassen falsch zuordnet“,
    so Holznagel. „Insgesamt reiht sich diese Panne in eine Reihe von Flops
    ein. Das nun auch Arbeitnehmer erhebliche finanzielle Einbußen erleben,
    setzt dem Ganzen die Krone auf.“


    Der Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler,
    verteidigte hingegen die Finanzbeamten: „Sie bekommen jetzt den ganzen
    Ärger ab, obwohl sie den Fehler nicht verursacht haben.“

  • Ja anscheinend bin ich einer der Betroffenen. Ich hoffe halt nur das die das wieder rückgängig machen können da mir gute 2700 Euro fehlen und ich das Geld schon wieder bräuchte. Auf die Rückerstattung beim Lohnsteuerausgleich kann ich nicht warten. Jetzt bin ich mir halt nicht sicher ob das so einfach geht?

  • es gibt schon wieder einen weiteren Fehler, dieses Malm von Klasse 3 in Klasse 4.
    Laut Mitteilung sollen die AN sich eine Bescheinigung vom FA ausstellen lassen, diese dem AG geben, dann kann dieser wieder die "alte" Klasse für die Lohnabrechnungen nehmen.
    http://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/Erneuter-Fehler-bei-ELStAM_164_322168.html?ecmId=17595&ecmUid=3721824&chorid=00511434&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FSteuern%2F53%2F00511434%2F2015-10-01%2FTop-News-Erneuter-Fehler-bei-ELStAM