Stammdaten bei USt-Befreiung

  • Hallo zusammen,
    erstmal herzlichen Dank an dieses informative Forum, das mir schon oft geholfen hat.


    Leider habe ich zu meinem jetzigen Problem noch keine Information gefunden und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.


    Folgendes:


    Im Jahr 2015 bin ich noch Kleinunternehmer (Künstler) und weise daher keine USt aus. USt-ID ist auch noch keine vorhanden. Da mein Umsatz in diesem Jahr aber 17500 € übersteigt werde ich ab nächstem Jahr automatisch USt-pflichtig. Jedoch habe ich vom zuständigen Amt eine Befreiung von der Umsatzsteuer erhalten.


    Jetzt meine Frage:


    Ich mache meine EÜR mit der WISO-Software. Wie gebe ich das nun bei den Stammdaten in Wiso steuer:Mac an? Als Auswahl gibt es ja nur "USt-pflichtig" oder nicht pflichtig mit der Unterteilung "Kleinunternehmer" oder "Ärzte,...", was ja beides nicht auf mich zutrifft.


    Wäre das richtige Vorgehen nun "USt-pflichtig" zu wählen und einfach alle Umsätze ohne USt zu buchen oder soll ich einfach den Unterpunkt "Ärzte" auswählen?


    Danke schonmal für eure Hilfe!

  • Danke für die Antwort. Ich bin mir nicht ganz sicher, da ESt und USt ja doch getrennt betrachtet werden müssen und nicht immer die gleichen Regeln haben.


    Mein Bauchgefühl sagt mir aber auch, dass ich am besten den Punkt "Es besteht keine Umsatzsteuerpflicht, da ausschließlich steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug ausgeführt werden (z.B. Ärzte)" auswähle.


    Oder bin ich trotz der Befreiung von der USt zur Abgabe einer USt-Erklärung verpflichtet? Dann müsste ich ja besser bei der Frage des Programms nach der USt-Pflicht auf "Ja" klicken und dann in der USt-Erklärung eben nur die steuerfreien Erlöse eintragen. Scheint mir aber zuviel des Guten zu sein :)

    • Offizieller Beitrag

    Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung i.S. § 19 UStG hat rein gar nicht mit steuerfreien Umsätzen i.S.d. UStG zu tun. Komplett andere Baustelle.

  • Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung i.S. § 19 UStG hat rein gar nicht mit steuerfreien Umsätzen i.S.d. UStG zu tun. Komplett andere Baustelle.


    Dessen bin ich mir bewusst, ja. Daher bietet das Programm ja auch 2 Wahlmöglichkeiten, wenn man die Frage zur USt-Pflicht mit "Nein" beantwortet. 1. Kleinunternehmerregelung oder eben 2. "da ausschließlich steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug ausgeführt werden (z.B. Ärzte)"


    Trifft im Falle einer Befreiung nach § 4 21 wie in meinem Fall dieser Punkt 2 nicht zu? Muss ich daher die USt-Pflicht Frage zuerst mit Ja beantworten und dann hinterher mit meiner Befreiung arbeiten?

    • Offizieller Beitrag

    Im Jahr 2015 bin ich noch Kleinunternehmer (Künstler) und weise daher keine USt aus.

    Dessen bin ich mir bewusst, ja. Daher bietet das Programm ja auch 2 Wahlmöglichkeiten, wenn man die Frage zur USt-Pflicht mit "Nein" beantwortet. 1. Kleinunternehmerregelung oder eben 2. "da ausschließlich steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug ausgeführt werden (z.B. Ärzte)"

    Und was stört Dich für 2015 denn an Alternative 1? Deutlicher geht es doch nicht. ?(