Wie verbuche ich Reisekosten richtig?

  • Ich hatte es dort nur temporär abgelegt und du warst zu schnell mit deinen Screenshots.

    8o zu schnell?! Freitag 17:47 bei ondrive.live.* hochgeladen (temporär abgelegt :D ) Hier Link dorthin posten und schreiben ich wäre (2 Tage später!!) zu schnell gewesen. :thumbsup:
    Tschuldigung dass ich zu schnell war.....

    2 Mal editiert, zuletzt von maxi_floor ()

  • Genau. Es gibt diese Unterschiede bewusst! Mein Büro bietet sozusagen von allem Genau DAS um das Business am laufen zu halten. Es ist keine Spezifische Buchungssoftware!


    Hi!
    Also, es klappt leider garnicht mit der Splittbuchung. Ich kann keine Zahlen Unter "Betrag" oben links eingeben. Beim Bild "Splittbuchung 02" zu sehen (http://1drv.ms/1Pr5hvM). Leider finde ich keinen Knopf um die Datei direkt einzuladen in meinen Post.


    Auch wenn ich die Zahlen unten einzeln eingebe wird nichts summiert.
    Vorschläge?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo anak8,
    Dein Zahlenformat ist falsch: Statt Komma sieht man Punkt. Gehe in die Regionseinstellungen deines Betriebssystems.

  • Hallo anak8,
    Dein Zahlenformat ist falsch: Statt Komma sieht man Punkt. Gehe in die Regionseinstellungen deines Betriebssystems.


    Ok, aber das ändert weiterhin nichts daran, dass man in der Splittbuchung nichts eintragen kann.


    Ist es denn ein großes Problem, wenn ich meine Reisekostenerklärung in Excel mache (Zugtickets, Tagespauschalen, etc.) und die Gesamtsumme einfach als eine Ausgabenposition "Reisekostenabrechnung 01" eintrage? Sollte ich dann mit oder ohne 19% MwSt. alles eintragen?



    Aber nicht der wo Du den Bilderlink zuerst gepostet hattest
    Wie verbuche ich Reisekosten richtig? Freitag, 17:47
    und dessen Bilder ich hier verlinkte:
    n´abend auch....Sonntag, 19:19


    :) ist zwar nicht richtig, aber lassen wir das doch. Kannst du mir mit meinem Problem weiterhelfen? Wäre dir dankbar!

  • Moin,
    Du koenntest das alles in einer Summe buchen, als Text würde ich dann
    "Reisekosten Brüssel lt. Aufstellung" oder aehnlich texten und den Beleg dazu (oder eine Kopie) zu der Kassen-/Bankbuchung heften.
    Ich weiss ja nicht, in welchem Umfang Reisekosten bei Dir anfallen; sollte es häufiger vorkommen, wäre eine "Aufdroeselung" in die oben genannten Unterkonten evtl. sinnvoll, da für Dich übersichtlicher und im Falle eines Falles (einer Prüfung) auch für den Prüfer leichter nachzuvollziehen :)


    Gruss
    Maulwurf


    Du hast geschrieben, dass man es als Summe oder aufgedröselt machen kann. Ich würde gerne wissen was wirklich richtig und zu unserem steuerlichen Vorteil ist. Oder gibt es hier keine falsch oder richtig?

  • Moin,
    richtig wäre die Erfassung der einzelnen Positionen, also Verpflegungsmehraufwendungen ohne Steuer, Fahrtkosten mit (DB) bzw. ohne Steuer (Taxi Brüssel)...


    Da es zu Deinem Nachteil und zu Gunsten des FA's ist, wenn Du die Vorsteuer des Bahntickets nicht geltend machst (=in Abzug bringst),wenn Du also alles in einer Summe ohne Steuer buchst, werden Dir dadurch keine Steuernachforderungen im Falle einer Prüfung entstehen.
    Ganz korrekt ist es aber eben nicht; vielleicht findest Du ja doch noch einen Weg, die hier beschriebene Splittuchung nachzuvollziehen...


    Gruß
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    SAMM schrieb:
    Hallo anak8,
    Dein Zahlenformat ist falsch: Statt Komma sieht man Punkt. Gehe in die Regionseinstellungen deines Betriebssystems.


    Zitat

    Ok, aber das ändert weiterhin nichts daran, dass man in der Splittbuchung nichts eintragen kann.

    • Und ob!
    • > Hilfe > Steuern und Buchführung > Erste Hilfe Stichwort "Splittbuchung"
    • Und ob!
    • > Hilfe > Steuern und Buchführung > Erste Hilfe Stichwort "Splittbuchung"


    Ok, ich teste es später nochmal.


    Zitat

    Da es zu Deinem Nachteil und zu Gunsten des FA's ist, wenn Du die Vorsteuer des Bahntickets nicht geltend machst (=in Abzug bringst),wenn Du also alles in einer Summe ohne Steuer buchst, werden Dir dadurch keine Steuernachforderungen im Falle einer Prüfung entstehen.
    Ganz korrekt ist es aber eben nicht; vielleicht findest Du ja doch noch einen Weg, die hier beschriebene Splittuchung nachzuvollziehen...


    Hallo Maulwurf, vielleicht verstehe ich das Steuerrecht dann nicht genug. Ich verdiene 10TEUR, habe 1TEUR Reisekosten (810€ + 190€ MwSt.). Mein Gewinn war 9TEUR den ich versteuern muss. Wo ist der Unterschied ob 1TEUR Reisekosten oder 810€+190€ Reisekosten verbuche?
    Sorry für die notwendige Nachhilfe in Steuerrecht!

  • Kein Problem, aber auch nicht in wenigen Zeilen zu erklären ;)


    Ich rede vom Bereich der Umsatzsteuer: Ich meine die Vorsteuer, die Du, wenn Du nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegst, von der abzuführenden Umsatzsteuer Deiner Einnahmen "gegenrechnen", also abziehen kannst.
    Du meinst das Ergebnis Deiner EÜR, also den Gewinn/Verlust, den Du als Dein Einkommen versteuern musst.


    Also zwei gänzlich unterschiedliche Paar Schuhe...

    • Offizieller Beitrag

    A
    mit Vorsteuer

    B
    ohne Vorsteuer

    10.000 € 10.000 € UMSATZ
    0.0810 € 01.000 € Ausgaben
    0.9190 € 09.000 € GEWINN

    20 %

    20 %

    Steuer Satz beliebiger für Einkommen
    01.838 € 01.800 € Einkommensteuer
    - 0.190 € - 0.000 € Vorsteuer
    0.1648 € 0.1800 € Zahlbetrag
    0.152 €


    DIFFERENZ B-A:
    Beispiel A ist eindeutig vorteilhafter


    Im Beispiel A bekommst Du die Vorsteuer eben zu 100 %! Im Beispiel B verzichtest Du ganz auf die Vorsteuer, dein zwar verringerter Gewinn in B macht das aber nie wett.
    > > Man sollte nie die Vorsteuer verschenken.

  • Im Beispiel A bekommst Du die Vorsteuer eben zu 100 %! Im Beispiel B verzichtest Du ganz auf die Vorsteuer, dein zwar verringerter Gewinn in B macht das aber nie wett.
    > > Man sollte nie die Vorsteuer verschenken.


    Ahh, die Vorsteuer wird also direkt von der Steuerlast abgezogen. OK, das macht jetzt viel mehr Sinn :) Danke!


    Zitat

    Ich rede vom Bereich
    der Umsatzsteuer: Ich meine die Vorsteuer, die Du, wenn Du nicht der
    Kleinunternehmerregelung unterliegst, von der abzuführenden Umsatzsteuer
    Deiner Einnahmen "gegenrechnen", also abziehen kannst.


    Meine Freundin ist Kleinunternehmerin und verlangt auf ihren Rechnungen keine MwSt. Da verstehe ich die Aussage von Maulwurf nicht ganz dann. Ich dachte die MwSt. die meiner Freundin in Rechnung gestellt werden, z.B. von der Deutschen Bahn, sie trotzdem zurückverlangen kann.


    Zitat


    Danke für den Tipp. Teste ich im Detail sobald diese Splittbuchung endlich funktionieren würde...
    Mein PC ist auf Deutschland mit "," als Dezimaltrennzeichen eingestellt. Scheinbar übernimmt Mein Büro die Einstellungen nicht 1:1? Ich arbeite mit dem Demo Datensatz von Buhl.

  • Moin,
    ich nochmal - sorry, ich glaube, hier entstehen einige Missverständnisse..


    Also zur "Kleinunternehmerregelung": wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, kann auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden.


    Zur Umsatzsteuer: die Voranmeldung muss in bestimmten Abständen ( z. B. monatlich) abgegeben werden, was soll da mit der jährlichen Einkommensteuer verrechnet werden - war nur ein Rechenbeispiel :)

  • Moin,
    ich nochmal - sorry, ich glaube, hier entstehen einige Missverständnisse..


    Also zur "Kleinunternehmerregelung": wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, kann auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden.


    Zur Umsatzsteuer: die Voranmeldung muss in bestimmten Abständen ( z. B. monatlich) abgegeben werden, was soll da mit der jährlichen Einkommensteuer verrechnet werden - war nur ein Rechenbeispiel :)


    Ahh, ok. Ich dachte es bedeutet lediglich, dass sie keine ausweisen muss auf ihren Rechnungen. Somit ist die Steuerliche Situation für Kleinunternehmer Variante "B", so wie du sie vorhin beschrieben hast? Die MwSt. die sie bezahlt hat werden rein als Kosten gesehen?

    • Offizieller Beitrag

    Meine Freundin ist Kleinunternehmerin


    Das hättest Du von Anfang an erwähnen müssen!! Bitte zukünftig in jedem zukünftigen Thread erwähnen.

    Ahh, ok. Ich dachte es bedeutet lediglich, dass sie keine ausweisen muss auf ihren Rechnungen. Somit ist die Steuerliche Situation für Kleinunternehmer Variante "B", so wie du sie vorhin beschrieben hast? Die MwSt. die sie bezahlt hat werden rein als Kosten gesehen?


    C
    keine MWST

    Kleinunternehmer

    D
    mit Vorsteuer
    Regelbesteuerung

    10.000 € 10.000,00 € UMSATZ
    01.000 € "Brutto"
    0.840,34 € Netto Ausgaben
    09.000 € 09.159,66 € GEWINN

    20 %

    20 %

    Steuer Satz beliebiger für Einkommen
    01.800 € 01.831,93 € Einkommensteuer
    entfällt - 0.159,66 € Vorsteuer
    0.1800 € 0.1672,27 € Zahlbetrag
    0.127,73 €
    C zahlt mehr als D
    DIFFERENZ C-D:
    Kleinunternehmerstatus mit hohen Ausgaben lohnt nicht.


    Bei den Ausgaben als Kleinunternehmer gibst Du den vollen sogenannten Bruttobetrag an.


    Bei dem anzugegebenen Steuersatz musst du 0,00 % MWST angeben. Denn Du bekommst 0,00 % MWST erstattet.


  • Ok, super. Vielen Dank! Sie wird sich jetzt darum kümmern als MwSt.-Pflichtig angemeldet zu werden.


    Zurück zur Splittbuchung aber. Wieso klappt das nicht, obwohl mein Kommazeichen richtig eingestellt ist in Windows? Falls ihr keinen Vorschlag habt, rufe ich mal bei Buhl an.

    • Offizieller Beitrag

    Setze in den Region- und Sprachregionen kurzzeitig England o.ä. und dann zurück auf Deutschland. Dann sollte es klappen mit dem verarbeiten des Zahlenformates in MB.

  • Setze in den Region- und Sprachregionen kurzzeitig England o.ä. und dann zurück auf Deutschland. Dann sollte es klappen mit dem verarbeiten des Zahlenformates in MB.


    Danke, das hat das Thema Dezimaltrennung gelöst.


    Das Thema der Splittbuchung war dadurch nicht gelöst, aber ich hab die Lösung soeben entdeckt.


    Neue Ausgabe => Summe eintragen => Splittbuchung auswählen => Teilbeträge eingeben


    Mein ansatz war:
    Neue Ausgabe => Splittbuchung auswählen... so lässt sich nichts eintragen.


    Ein sehr simpler aber doofer Fehler. Schade, dass es nur einen Weg nach Rom gibt.


    Danke euch für die konstante Unterstützung :)