Vom Programm bekomme ich folgenden Hinweis.....
Hinweis:
Riester-Vertrag: Angaben zur Kinderzulage prüfen
Bei Markus(ich) wurden 2 Kinder erfasst.
In Ausnahmefällen kann das so richtig sein. Etwa bei Stiefkindern, wenn der
Stiefelternteil das Kindergeld erhalten hat.
Prüfen Sie, ob eine derartige Ausnahme vorliegt, wenn nicht, korrigieren Sie
die Angaben zur Kinderzulage im Riestervertrag.
Ich bin geschieden, meine Ex bekommt das Kindergeld ich
zahle Unterhalt, im Riestervertrag habe ich keine Kinderzulage angegeben, da
ich das Kindergeld nicht bekomme, sondern meine Ex. Mich wundert aber der
Hinweis, dass es in Ausnahmefällen so richtig sein kann…..Bin etwas verwirrt,
ich muss doch bei der Anlage Kind das Kindergeld angeben, und darf die
Kinderzulage beim Riestervertrag nicht angeben, oder ist das nicht richtig?
Bitte um Hilfe!