Riester Kinderzulage

  • Vom Programm bekomme ich folgenden Hinweis.....


    Hinweis:


    Riester-Vertrag: Angaben zur Kinderzulage prüfen
    Bei Markus(ich) wurden 2 Kinder erfasst.
    In Ausnahmefällen kann das so richtig sein. Etwa bei Stiefkindern, wenn der
    Stiefelternteil das Kindergeld erhalten hat.
    Prüfen Sie, ob eine derartige Ausnahme vorliegt, wenn nicht, korrigieren Sie
    die Angaben zur Kinderzulage im Riestervertrag.



    Ich bin geschieden, meine Ex bekommt das Kindergeld ich
    zahle Unterhalt, im Riestervertrag habe ich keine Kinderzulage angegeben, da
    ich das Kindergeld nicht bekomme, sondern meine Ex. Mich wundert aber der
    Hinweis, dass es in Ausnahmefällen so richtig sein kann…..Bin etwas verwirrt,
    ich muss doch bei der Anlage Kind das Kindergeld angeben, und darf die
    Kinderzulage beim Riestervertrag nicht angeben, oder ist das nicht richtig?


    Bitte um Hilfe!

  • Hallo Frankenthaler,


    korrekt ist, dass du keinen Anspruch auf die Kinderzulage hast, da ihr nicht verheiratet seid und dir das Kindergeld nicht ausgezahlt wird. Der Hinweis des Programms ist unproblematisch, es ist halt nur ein Hinweis, den man 'wegklicken' kann.
    Allerdings, hast du in der Anlage Kind den vollen oder den halben Kindergeldanspruch angegeben? Aufgrund des Programmhinweises vermute ich, dass du das volle Kindergeld angegeben hast.


    Viele Grüße
    Rautka