Hallo!
Ich bin neu hier und habe auch schon die mehrere Suchen durchgeführt, jedoch ohne Ergebnis!
Zum Sachverhalt:
Ich habe Handwerkerleistungen von über 6000,- Euro (neuer Hausanstrich etc.) in der Steuererklärung angesetzt, welche anerkannt wurden!
"Nun aber schreibt das FA in den Erläuterungen folgendes:
Nach Aktenlage handelt es sich bei dem Wohngebäude um ein Zweifamilienhaus.
Da nur Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt nach § 35a EStG abzugsfähig sind und nach den vorliegenden Rechnungen Arbeiten durchgeführt wurden, die das gesamte Gebäude betrafen, konnten die Aufwendungen nur zu 50% anerkannt werden."
Mir stellt sich zunächst folgende Frage:
Warum oder besser woher weiß der Sachbearbeiter, dass es sich um ein Zweifamilienhaus handelt?
Könnte eine Erklärung sein, dass das Kellergeschoss bis ins Jahr 2000! vermietet war?
Und wenn ja, warum wurden für die Steuerberechnung 2011 Handwerkerleistungen i.H.v. ca. 27.000 € voll anerkannt?
Zwischen 2000 und 2006 stand die Einliegerwohnung (wenn man sie so bezeichnen will) leer.
Danach wurde sie durch eine meiner älteren Töchter bewohnt und seit kurzem durch meine jüngste Tochter, jedoch immer unentgeltlich!
Beide Töchter haben lediglich ihre Stromkosten übernommen, welche über den vor Jahrzehnten installierten Zähler abgelesen / berechnet werden.
Wie sollte ich weiter verfahren? Nach meinem Verständnis ist ein Einspruch obligatorisch, auch weil zuletzt für die ESt 2011 alle Handwerkerleistungen voll anerkannt wurden.
Wie jedoch könnte ein Begründungstext aussehen? (auch rechtliche Grundlagen bzw. Urteile)
Kurz zusammengefasst:
Unser Haus ist vollends selbstgenutztes Wohneigentum
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe(n)
Gruß
Stephan
PS: Steuererklärungen fertige ich seit vielen Jahren mit WISO