Eintrag Siemens Pensionsfonds

  • Ich erhalte steuerpflichtige Leistungen aus dem Siemens Pensiosfonds. Laut Bestätigung der Siemens Pensionsfonds AG
    sind das Zahlungen lt. § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG ! Diesen § finde ich jedoch nicht auf der Vorschlagsliste des WISO Sparbuchs !!?? ?(


    Hat irgendjemand eine Idee, wo oder wie ich das dann eintragen kann ?



    Vorab vielen Dank !


    Wolfgang

  • Hallo Hermann,


    vielen Dank für Deine Antwort ! Zeile 32 ist mir bekannt.... nur wenn ich dort etwas eintragen will, komme
    ich zu einer Auswahl von mehreren § 22 Nr. 5.... aber dort gibt es § 22 Nr. 5 Satz 7 nicht.


    Das ist mein eigentliches Problem und ich möchte möglichst korrekt sein !


    Danke !

    • Offizieller Beitrag

    Welches Jahr bzw. welche Programmversion denn? Das ist hier immer wichtig und anzugeben!


    Wenn ich mit Version 2016 zur ESt-Erklärung 2015 in die Zeile 32 der Anlage R klicke, dann komme ich genau zu den Angaben nach Ziffer 2. Und die Ziffer 2 ist auch genau in Zeile 32 benannt und betrifft Pensionsfonds.

  • Hallo zusammen,


    ich vermute, dass mozart wie die meisten Anwender auch nicht über die Formularansicht geht, sondern über das "normale" Menü. Und dann muss man schon wissen, dass die Eingabe hier nicht unter der "Hauptüberschrift" Rentenbezugsmitteilungen und Rentenbescheide erfolgt, sondern über der "Hauptüberschrift" Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen". Dies ist nicht selbsterklärend und für steuerlich etwas unversiertere Personen sicher nicht ohne weiteres zu finden, da auch die Hilfe hier keine Hilfe bietet.


    Daher mozart: Pfad für die Eingabe ist
    Renten und andere Leistungen - Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (unbedingt dann aufklappen) - 1. Leistungsmitteilung (oder auch die nächste freie) aufklappen - dann siehst du ziemlich weit unten auch Leistungsmitteilung laut Nr. 7

    • Offizieller Beitrag

    ich vermute, dass mozart wie die meisten Anwender auch nicht über die Formularansicht geht, ...

    Sollte sich aber jeder angewöhnen, auch mal in das Formular zu schauen, da er ja die Richtigkeit der erklärten Angaben "unterschreibt". Hinterher also immer mal schauen, was wo in welcher Höhe gelandet ist und vorher macht es auch oft sinn, da man dann mit einem Klick in der entsprechenden Eingabemaske des Programms landet.

  • Also zunächstmal herzlichen Dank für Eure Bemühungen !!



    Vielleicht habe ich mich in meiner Fragestellung falsch ausgedrückt ? Entschuligt bitte !
    Ich arbeite gerade mit WISO Sparbuch 2015 (ein Vergleich mit WISO 2016 bringt allerdings das gleiche Ergebnis).


    Ich weiß wo diese Erträge einzutragen sind und ich kenne auch diese "Klappleiste".


    Die Pensionsfonds AG bescheinigt die Zahlungen nicht mit dem Hinweis "Leistungsmitteilung lt. Nr. 1...2....3 usw.,
    sondern schreibt lediglich § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG und genau dieser Satz 7 ist mein Problem, dieser ist unter
    vorgegebenen Leistungsmitteilungen nämlich nirgends erwähnt !



    (Leistungsmitteilung Nr. 7 beinhaltet : § 22 Nr. Satz 2 c) EStG). Danke Babuschka, gut gemeint aber leider nicht hilfreich.



    Ich werde jetzt einfach Nr. 2 erfassen, da die Daten sowieso an das Finanzamt gemeldet werden und die freundlichen
    Finanzbeamten werden dass dann schon richtig stellen !

    • Offizieller Beitrag

    Die Pensionsfonds AG bescheinigt die Zahlungen nicht mit dem Hinweis "Leistungsmitteilung lt. Nr. 1...2....3 usw.,
    sondern schreibt lediglich § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG und genau dieser Satz 7 ist mein Problem, dieser ist unter
    vorgegebenen Leistungsmitteilungen nämlich nirgends erwähnt !

    Dann schau doch mal ins Gesetz, was in dem § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG steht:

    Zitat

    7Bei erstmaligem Bezug von Leistungen, in den Fällen des § 93 Absatz 1 sowie bei Änderung der im Kalenderjahr auszuzahlenden Leistung hat der Anbieter (§ 80) nach Ablauf des Kalenderjahres dem Steuerpflichtigen nach amtlich vorgeschriebenem Muster den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen im Sinne der Sätze 1 bis 3 je gesondert mitzuteilen.

    Die erläutern Dir mit diesem Satz also lediglich, warum Sie dir eine Bescheinigung in Form dieser Musterbescheinigung ausgestellt wird. Sie sollten Dir aber eigentlich zusätzlich noch die genaue Nr. des EStGs benennen, aus der sich die Besteuerung ergibt. Und für Pensionsfonds liegt die von uns allen genannte eben sehr nahe bzw. sogar auf der Hand. Letztlich 100%ige Klarheit kann Dir nur der Pensionsfonds geben und dieses muss er eigentlich auch im Rahmen der Bescheinigung tun.


    Das sicherste Vorgehen ist der Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung). Da werden die genauen Daten automatisch und programmgesteuert abgerufen. Du musst Dich halt nur vorher registrieren. Wurde hier im Forum auch schon öfters beschrieben.