Hallo liebes Forum,
Ich habe eigentlich nur eine Frage, meine Lebenspartnerin ( Wir sind nicht verheiratet ) hat im Laufenden Jahr nicht gearbeitet, und wurde somit von mir unterhalten, auch ihre Freiwillige Pflichtvers. wurde von mir getragen.
Mir ist bekannt, das ich den Höchstbetrag von 8354€ als unterhalt zzgl. den Gezahlten beträgen für die Vers. in der Anlage Unterhalt amsetzen kann, und das sich der Betrag um Etwaig erhaltene Hartz 4 Leistungen kürzt.
Nun ist es so, das sie aufgrund einer Schwangerschaft vom Jobcenter eine Erstausstattung für das Baby bewilligt bekam, wird das als ihr einkommen gewertet, und muss ich ihrne unterhalt auch um diese Summe kürzen, oder fällt dies als Einkommen des Babys unter den Tisch?
Vielen Dank,
KayCee