Mietmaschinen anlegen

  • Hallo liebes Forum,


    ich verwende die WISO Warenwirtschaft Software 15.0.5107 für die Verwaltung einer kleinen Firma, welche Maschinen verleiht.


    Derzeit buche ich die Mietmaschienen als einzelne Artikel, wobei die Maschinen ja nicht wirklich verkauft sondern nur vermietet werden. Dadurch entsteht immer ein negativer Bestand im Lager. Gibt es eine Möglichkeit die Warengruppe ggf. als Vermietung zu deklarieren und bei Rückgabe die Maschine wieder eingebucht werden kann? Oder kann ich nur den Bestand nachträglich wieder einpflegen, wobei dann kein Kaufpreis hinterlegt wird?


    Ich hoffe meine Frage ist verständlich, wenn nicht versuche ich es gerne noch mal etwas zu spezifizieren.


    Gruß
    Reuz

  • wobei die Maschinen ja nicht wirklich verkauft sondern nur vermietet werden

    Hallo,


    wäre es nicht überlegenswert für jede Maschine/Gerät eine Mietdauer als Artikel anzulegen?
    Bsp.:
    Bohrhammer/Marke ......Std.-Satz......Tagessatz......Wochenende.....Monat.....


    Die Sicherheitsleistung ist dann eben auch ein Artikel zu eben diesem Gerät aber nur Geldtransit (Zugang/Abgang)


    Gleichzeitig könnten speziell dieser Maschine Verbrauchs/verschleiß-Materialien zugeordnet werden. Meisel/Trennscheiben u.s.w.


    Wenn für die Mietdauer eine Negativbetrag entsteht ist nicht tragisch denn auf der Gegenseite kommt ja Geld rein.
    Ensteht für den Schwund/Verlust eines Bohrers ein Negativbetrag, wird er (Warenbestand) durch Neuanschaffung ausgeglichen.

  • Hallo zusammen,


    hier läuft nichts mit Waren - das Steuerrecht (und auch das Handeslrecht) sind hier sehr eindeutig. Die Maschinen dienen längerfristig dem Gewerbe und sind daher zu aktivieren! Die Vermietung ist dann ganz normaler Umsatz (insbesondere nach den neuen Regelungen, bei denen es kaum noch etwas anderes als Umsatz gibt). Dem stehen die Abschreibungen und sonstigen Aufwendungen für die Maschinen (Reparaturen, Wartung etc.) als Aufwand entgegen.


    Dann geht alles ganz einfach in der Buchhaltung und die Lagerhaltung ist hier überhaupt nicht notwendig (auch nicht erlaubt, da die Maschinen nicht zum baldigen Verkauf vorgesehen sind).

  • Moin babuschka,


    erstmal hat TE m. E. die buchhalterische Erfassung nicht in Frage gestellt. Das "buchen" bezieht sich doch auf die Bewegungen innerhalb der WaWi?


    Des weiteren ist mir nicht ganz klar, wie die Abbildung der täglichen Abläufe ohne " Lager"führung verlässlich erfolgen soll; es sollen ja bestimmt keine Strichlisten geführt werden, um zu sehen, welche Maschine verfügbar oder verliehen ist...


    Gruss
    Maulwurf

  • Und wie will er dann die WaWi mit seiner Buchhaltung in Einklang bringen? Wareneingang in WaWi und Buchhaltung sollten eigentlich übereinstimmen - über die Reaktion eines Betriebsprüfer möchte ich hier nicht spekulieren.
    Meines Erachtens muss der TE dann wirklich eine "Warengruppe" für die Pseudo-Maschinen anlegen, die völlig losgelöst sind von allen buchhalterischen Vorgängen.

  • Ja eben, das waren ja meine Bedenken, alles ausschließlich über die Buchhaltung abzuwickeln.


    Und was konkret für Abweichungen zwischen Buchhaltung und wie auch immer gearteter Bestandsfuehrung befuerchtest Du? Die negativen Bestände sind aber natürlich zu vermeiden (wie bei der Kasse ;) ), es müsste doch auch die Möglichkeit geben, "Retouren" zu erfassen?


    Womit wir wieder bei der Eingangsfrage sind..

  • Warengruppe Umsatzsteuer Normal 19%


    Artikel-Nr 25 Leihgebühr Bosch Bohrhammer: Std. 2,25 Tag .....
    Artikel-Nr 26 Leihgebühr Makita Winkelschleifer: Std. 3,15 Tag.... Woche....
    Artikel-Nr 27 Leihgebühr WAP Trockensauger: Std. 1,80 .....


    Maschinen/Geräte bleiben Eigentum der Firma. Welche wie der TE schreibt "Maschinen verleiht"
    Es werden also nicht Teile/Werkzeuge aus der BGA veräußert und zurück erworben sondern nur deren Abnutzung/Verschleiß in Rechnung gestellt.
    Lediglich ein Ausgabeschein/Blechmarke an den 0440-15 Stammplatz der Maschine gehängt...und bei Rücklieferung die Mietdauer/Verbrauchsmaterialien darauf vermerkt und an die Buchhaltung weiter gegeben.


    Wenn die Fa. des TE mal größer ist, wird das sicher mittels Scanner erledigt. Wobei ich das Blechmarkerlsystem dem "Strichlistensystem" vorziehen würde. :D

    Einmal editiert, zuletzt von maxi_floor ()

  • Hallo babuschka,


    es gibt keinerlei Vorschriften oder Gesetze die die Verwendung eines Warenwirtschaftssystem fuer Verleih / Vermietung ausschliessen oder untersagen.
    Du schreibst hierzu "das Steuerrecht (und auch das Handeslrecht) sind hier sehr eindeutig ", bitte nenne hierzu kurz eine konkrete Textstelle.


    Da die Vermietartikel im Anlagevermoegen aufgefuehrt sind haben Sie im Warenbestand der Buchhaltung (Warenbestand etc) ueber die Inverturliste nichts zu suchen.


    Fuer den Unternehmer selbst kann dieser sich natuerlich eine Mietartikelbestandsliste (Inventarliste) ausgeben lassen, da diese Artikel lagerfaehig sind. Unterscheidung zur Inventur-Auswertung z.B. ueber Warengruppe (wie von Maulwurf es war maxi_flor vorgeschlagen) oder auch ueber die Artikelnummer

  • Hallo Reuz,


    genau wie Du es willst, geht's.


    Das Folgende hat (bis auf die Vermiet-Erloese aus der Rechnungsstellung) nichts mit der Buchhaltung zu tun


    - lege eine Warengruppe an > Vermietung (oder einen anderen Begriff) als Bezeichnung und Warengruppennummer
    - lege fuer jeden Vermietartikel eine, eigene Artikel an, denke an die Einheit die Du abrechnest (Std / Tage). Lege, wenn Du willst, hierfuer ein gesondertes Erloeskonto an (das ist die einzige Verbindung zur Buchhaltung)
    - schreibe eine Rechnung mit den Vermietartikeln, der Lagerbestand wird gebucht (Minus Menge der Mietartikel) und eine Buchungsatz fuer die Fibu erstellt.
    - bei Rueckgabe der Mietartikel darf nur die Anzahl der Vermietartikel im Lager zugebucht werden (Plus Mege der Mietatikel). Deshalb keinesfalls eine Gutschrift erstellen, denn die wuerde auch den Erloes der Fibu wieder rueckgaengig machen. Nimm fuer die Rueckgabe eine Vorgangsart "Freier Typ I oder II" die nur das Lager buchen. Wandle also die Rechnung z.B. in Freier Typ I und setzt die Menge auf Minus.



    Ergaenzend vielleicht noch.
    - Anpassung Layout fuer Vermietrechnung
    - Anpassung Layout fuer Rueckgabeschein

  • Du schreibst hierzu "das Steuerrecht (und auch das Handeslrecht) sind hier sehr eindeutig ", bitte nenne hierzu kurz eine konkrete Textstelle.

    ja - im Zusammenhang mit der Definition des Anlagevermögens.


    Und was konkret für Abweichungen zwischen Buchhaltung und wie auch immer gearteter Bestandsfuehrung befuerchtest Du?

    Nun, die Warenwirtschaft ist ein Nebenbuch der Buchhaltung und hierfür gelten nun einmal die Bestimmungen, die für die Buchhaltung allgemein aufgestellt sind. Und ein grundlegender Lehrsatz, den ich schon in meinen Praktika während der Schulzeit lernen musste, lautet: Die Abschlusssalden der Nebenbücher müssen mengen- und wertmäßig mit denen der Hauptbücher übereinstimmen. Zudem: in einer Warenwirtschaft muss eine Inventur erfolgen - auch mit allen Erfordernissen.


    Aber natürlich ist es ein gangbarer Weg, ich wollte nur auf die Konsequenzen hinweisen. Das heisst, hier muss auch für eine eventuelle Betriebsprüfung im Sinne der GoBD sehr genau dokumentiert werden, was gemacht wird und warum.


    Daher, Franco und maxi_floor: ich wollte euren Vorschlag nicht schlecht reden, aber auf mögliche Folgen hinweisen. Mehr nicht.


    Auf ein gutes Neues Jahr, auch mit lebhaften Diskussionen