Hallo,
ich habe im Jahr 2015 20 Bewerbungen geschrieben, die AA hat mir aber (nachvollziehbar) für 8 von diesen, die in der Zeit des Arbeitsverhältnisses geschrieben wurden, keine Kosten erstattet.
Für die restliche Anzahl (also 12) habe ich jeweils 5,00 € erstattet bekommen.
Was trage ich jetzt unter "Bewerbungskosten" ein?
- 20 Bewerbungen (ohne Bewerbungsmappe, jeweils 2,50 €, zusammen 50,00 €) mit Erstattung von 60,00 €? Das kürzt mir dann aber die Bewerbungskosten um 10 €.
- Oder 8 Bewerbungen (ohne Bewerbungsmappe, jeweils 2,50 €, zusammen 20,00 €)
Weitere Frage: Die Fahrtkosten für ein Bewerbungsgespräch im Dezember 2015 bekomme ich erst 2016 erstattet - für welches Jahr wird das eingetragen? Ich vermute gemäß Zuflußprinzip erst für 2016 wirksam.