Bewerbungskosten - Erstattung durch AA

  • Hallo,
    ich habe im Jahr 2015 20 Bewerbungen geschrieben, die AA hat mir aber (nachvollziehbar) für 8 von diesen, die in der Zeit des Arbeitsverhältnisses geschrieben wurden, keine Kosten erstattet.
    Für die restliche Anzahl (also 12) habe ich jeweils 5,00 € erstattet bekommen.
    Was trage ich jetzt unter "Bewerbungskosten" ein?

    • 20 Bewerbungen (ohne Bewerbungsmappe, jeweils 2,50 €, zusammen 50,00 €) mit Erstattung von 60,00 €? Das kürzt mir dann aber die Bewerbungskosten um 10 €.
    • Oder 8 Bewerbungen (ohne Bewerbungsmappe, jeweils 2,50 €, zusammen 20,00 €)

    Weitere Frage: Die Fahrtkosten für ein Bewerbungsgespräch im Dezember 2015 bekomme ich erst 2016 erstattet - für welches Jahr wird das eingetragen? Ich vermute gemäß Zuflußprinzip erst für 2016 wirksam.

    • Offizieller Beitrag

    20 Bewerbungen (ohne Bewerbungsmappe, jeweils 2,50 €, zusammen 50,00 €) mit Erstattung von 60,00 €? Das kürzt mir dann aber die Bewerbungskosten um 10 €.

    Würde ich aber so als zutreffend ansehen.

    Weitere Frage: Die Fahrtkosten für ein Bewerbungsgespräch im Dezember 2015 bekomme ich erst 2016 erstattet - für welches Jahr wird das eingetragen? Ich vermute gemäß Zuflußprinzip erst für 2016 wirksam.

    Gerade wegen § 11 EStG in 2015 natürlich, da ja da die Kosten entstanden/gezahlt worden sind. Die zu erwartenden Erstattungen für diese Kosten sind dann natürlich gegenzurechnen.

  • Gerade wegen § 11 EStG in 2015 natürlich, da ja da die Kosten entstanden/gezahlt worden sind. Die zu erwartenden Erstattungen für diese Kosten sind dann natürlich gegenzurechnen.

    Danke. ^^
    Also muß ich da noch den virtuellen "roten Haken" machen, bis ich die Erstattung habe.

  • Wenn Du die dir zustehende Höhe der Erstattung mit Sicherheit kennst, kannst Du es auch ohne machen. Ansonsten "ja".

    Da meine tatsächlichen Fahrzeugkosten über der Pauschale von 0,30 € je km liegen, werde ich es sowieso abwarten müssen, um den restlichen Betrag zu ermitteln.