Firmenwagen monatlicher Eigenanteil Leasingrate

  • Guten Tag!


    Ich bin gerade dabei meine Einkommenssteuererklärung für 2015 zu erstellen und komme an einem Punkt nicht weiter: (Habe leider keine eindeutige Antwort im Forum gefunden)


    Ich habe seit Juni 2015 einen Firmenwagen der über die 1% Regelung sowie die 0,03% Regelung versteuert wird (also KEINE Versteuerung über Fahrtenbuchregelung). Darüber hinaus zahle ich einen Eigenanteil (Sonderausstattung) zur Leasingrate in Höhe von 128,92 € MONATLICH. Dieser Betrag wird mir vom Nettolohn abgezogen.


    In meiner Lohnabrechnung sieht das wie folgt aus: Bruttoentgelt + GWV (1% Regelung) + KM-Versteuerng (0,03% Regelung) - Eigenanteil Leasingrate. ---> Nettolohn - Eigenanteil Leasingrate = Auszahlungsbetrag


    Jetzt habe ich gehört, dass ich diese Kosten als Werbungskosten ansetzen kann! Stimmt das?


    Wenn ja wie? Für 2015: 7x 128,92 € = 902,44 € und für die vollen Jahre jeweils 12x 128,92 € = 1547,04 €? Und wo trage ich das wie ein?


    Der Leasingvertrag läuft über 4 Jahre!


    Vielen Dank für Ihre Ihre schnelle Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Wie schon mehrfach bei gleichartigen Threads im Forum beschrieben hat der Arbeitgeber dies grundsätzlich im Rahmen des Lohnsteuerabzugs zu berücksichtigen. Also erst dies einmal konkret klären und dann im Forum über die erweiterte Forumssuche mit entsprechenden Stichworten weiterlesen.

  • Moin,


    wie miwe sagt, müssen Zuzahlungen des AN bei der Berechnung des GWV berücksichtigt werden (sofern sie keine Beteiligung an den Betriebskosten des Fahrzeugs sind). Allerdings müsste der GWV selbst gemindert werden, und kein Abzug vom Bruttolohn erfolgen (wenn ich die Darstellung richtig interpretiert habe).
    Hier ein Zahlenbeispiel:
    http://www.haufe.de/personal/e…ungskosten_78_176894.html



    Also erst dies einmal konkret klären

    Genau :)


    Gruß
    Maulwurf

  • Vielleicht könnten Sie mir das etwas einfacher erklären...


    Also aktuell sieht es ja so aus: Bruttoentgelt + GWV (1% Regelung) + KM-Versteuerng (0,03% Regelung) - Eigenanteil Leasingrate. ---> Nettolohn - Eigenanteil Leasingrate = Auszahlungsbetrag


    Demnach mindert der Eigenanteil den geldwerten Vorteil um 128,92 €. Dieser Betrag wird mir am Ender vom Nettolohn abgezogen (Nettolohn minus 128,92 € Eigenanteil).


    Kann ich jetzt hier den Eigenanteil in der Einkommenssteuererklärung ansetzen?

    • Offizieller Beitrag

    Du musst nun wirklich auch einmal genau lesen. Das haben wir auch wirklich schon zigmal hier im Forum erklärt. Selbstverständlich kann Deine Eigenleistung/Zuzahlung nur von Deinem Netto abgezogen werden. Unabhängig davon hat der AG diesen Betrag aber schon bei der Berechnung des steuerpflichtigen Arbeitslohn einschließlich geldwerten Vorteils zu berücksichtigen und hat es i.d.R. auch berücksichtigt. Die dadurch bedingte Steuerbelastung wirkt sich ja schon erhöhend auf Dein Netto aus. Eine WK-Abzug daneben geht natürlich nicht. Du musst also wohl oder übel klären, wie Dein AG vorgegangen ist und das ggf. auch dem FA belegen.


    Das Prozedere beim AG ist doch im Beispiellink von maulwurf23 wunderbar einfach erklärt.

  • Sorry aber ich verstehe es einfach nicht. Deshalb frage ich doch hier die Experten!


    Was genau musst du noch wissen? Was genau muss ich erfragen oder erklären wie mein AG vorgegangen ist?

    • Offizieller Beitrag

    Was ist denn an den Zahlen in dem verlinkten Beispiel nicht zu verstehen. Besser und einfacher könnte ich es hier nicht erklären.



    Ersetze Sonderzahlung durch Eigenanteil Leasingrate und Du hast Deinen Fall. Zahlen einfach durch Deine ersetzen und rechnen.

  • Hallo zusammen,


    ich glaube, staprest hat mit dem Beispiel Probleme, weil er nicht eine Einmalzahlung leistet, sondern ihm monatlich ein Betrag auf die Leasingrate angerechnet wird. Dies ist ein etwas anderes Verfahren als in dem Beispiel. Gerechnet wird hier:



    Also aktuell sieht es ja so aus: Bruttoentgelt + GWV (1% Regelung) + KM-Versteuerng (0,03% Regelung) - Eigenanteil Leasingrate. ---> Nettolohn - Eigenanteil Leasingrate = Auszahlungsbetrag

    Das sieht aber doch auch danach aus, dass der Eigenanteil bei der Besteuerung berücksichtig wird und daher in der Steuererklärung nicht noch einmal gekürzt werden kann.


    Gruß nesciens

    • Offizieller Beitrag

    ich glaube, staprest hat mit dem Beispiel Probleme, weil er nicht eine Einmalzahlung leistet, sondern ihm monatlich ein Betrag auf die Leasingrate angerechnet wird.

    Aber man muss doch nur ein paar Zahlen austauschen und dann stimmt die Rechnung. Ein bisschen rechnen muss man schon, wenn man seine Steuerangelegenheiten selber regeln möchte. Er muss ja eigentlich auch seine Lohn-/Gehaltsabrechnung insoweit prüfen, ansonsten kann ihm der AG doch sonstwas unterjubeln. :(

  • ja - nur mit austauschen kommt der TE hier nicht weiter, da kein Einmalbetrag abgezogen wird. Aber seis drum, ich stimme dir ja zu - im Endeffekt kommt das Gleiche heraus (auf die Laufzeit des Leasingvertrages gesehen), nur die Verrechnung erfolgt hier etwas anders. Im Beispiel wird der monatliche Betrag des geldwerten Vorteils auf Null gesetzt, bis die Einmalzahlung "abgerechnet" ist, beim TE wird der geldwerte Vorteil monatlich nur um den Anteil der Sonderausstattung an der Leasingrate gekürzt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe es weiterhin nicht. Kann ich meinen Eigenanteil in der Steuererklärung ansetzen oder nicht?

    Das sieht aber doch auch danach aus, dass der Eigenanteil bei der Besteuerung berücksichtig wird und daher in der Steuererklärung nicht noch einmal gekürzt werden kann.
    Gruß nesciens

    Näheres wissen nur Du mit Deiner Lohnabrechnung oder die Buchhaltung Deiner Firma.