Hallo,
ab wann gilt in der Praxis ein Umzug als beruflich bedingt? Ich las, dass die Fahrzeit entscheidend ist und pro Tag mindestens eine Stunde Ersparnis (also pro Richtung 30 Minuten) herausspringen muss. Wie genau sieht es bei gemeinsamer Veranlagung von Eheparntnern aus wenn beide durch den Umzug Zeit sparen würden? Darf man die Ersparnis bei beiden zusammenzählen?
Wie genau wird die Fahrzeit ermittelt? Beim ÖPNV die Zeit von Tür zu Tür? Wie sieht es aus, wenn man nicht immer das gleiche Verkehrsmittel, sondern je nach Tag ÖPNV, Auto und Fahrrad nutzt, mit jeweils unterschiedlicher Fahrzeit? Oder auch mal Fahrrad und ÖPNV am gleichen Tag.
Ich wohne in München. Gibt es vielleicht in der Praxis sowas wie "wenn man vorher am anderen Ende der Stadt wohnte und danach nicht mehr, spart man dem öffentlichen Verkehr 2 Durchquerungen der Stadt täglich", was dann durchgewunken wird?