Hallo zusammen,
bin EinzelUN und ust-pflichtig. Habe im vergangenen Jahr alle Adwords-Rechnungen von Google (ust-frei) auf Innergem. Erwerb gebucht. Nun lese ich, dass innergem. Erwerb nur für Waren ist. Was stimmt denn nun bzw wo gehören die RE korrekt hin?! Vorsteuerabzug, ja oder nein?
würde mich freuen wenn mir jemand Licht ins Dunkel bringt