Entschuldigt, dass ich diesen Thead noch mal wiederbelebe - hoffentlich seht Ihr das überhaupt...
Aber heißt das jetzt konkret, dass ich eine privat gezahlte Hotelübernachtung unter Privateinlage buche und nicht unter Reisekosten - auch steuerlich?
Entschuldigt, dass ich diesen Thead noch mal wiederbelebe - hoffentlich seht Ihr das überhaupt...
Aber heißt das jetzt konkret, dass ich eine privat gezahlte Hotelübernachtung unter Privateinlage buche und nicht unter Reisekosten - auch steuerlich?
Hotelübernachtung unter Privateinlage buche und nicht unter Reisekosten
Hotel 7% 4676 an 1890 Privateinlage
Danke. Und steuerlich tauchen die Reisekosten dann zwei mal auf? Also einmal unter den Reisekosten und einmal als Privateinlage?
Und steuerlich tauchen die Reisekosten dann zwei mal auf?
Ja, aber nur als Betriebs-aufwand
1x in der EÜR als Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand
und 1 x die 7% als Vorsteuer in der UStVa.
Aber ich dachte, ich muss sie dann - weil sie ja mit Karte vom Privatkonto bezahlt wurden - unter Privateinlage buchen? Irgendwie verstehe ich das noch nicht.
Aber ich dachte, ich muss sie dann - weil sie ja mit Karte vom Privatkonto bezahlt wurden - unter Privateinlage buchen? Irgendwie verstehe ich das noch nicht.
an 1890 Privateinlage
Und wie gebe ich das dann in der EÜR an? Einmal unter Reisekosten und als Privateinlage? Oder nur als Privateinlage?
Und wie gebe ich das dann in der EÜR an? Einmal unter Reisekosten und als Privateinlage? Oder nur als Privateinlage?
Hotel 7% 4676 an 1890 Privateinlage
Du hast aber schon einmal gebucht und Dir die (steuerlichen) Auswirkungen in der Gewinnerermittlung sowie der USt-Anmeldungen angeschaut, oder?
Und Privateinlagen bzw. Privatentnahmen, die ggf. ebenso wichtig sind, hast Du auch schon einmal nachgelesen, oder?
Ansonsten solltest Du das dringend nachholen oder Dir steuerlichen Rat bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe einholen. Ggf. auch einmal eine eingehende Erstberatung in Anspruch nehmen.
Machst du dir jetzt Sorgen um mich?
Entschuldigt, ich buche eigentlich gar nicht. Ich habe nur aktuell den Fall, dass einer meiner Kunden versehentlich auf mein Privatkonto überwiesen hat, statt auf mein Geschäftskonto - und ich eine Hotelrechnung mit der privaten Karte bezahlen musste. Eigentlich würde ich das in der EÜR jetzt als Einnahme und als Reisekosten angeben - aber da das Privatkonto dazwischensteht, bin ich wohl ein bisschen durcheinander geraten.
Einmal unter Reisekosten und als Privateinlage?
so ist es.
Und das ist eben Buchführung
oder den Rat vom Moderator befolgen
Hallo, so wie du es beschreibst , musst du diese Sachen über Verrechnungskonto einmal als Einnahme ( Zahlung von Kunden ) und zweite als Ausgabe(Hotelkosten/Reisekosten ) erfassen.
Mein Vorschlag gilt für Mein Büro
Entschuldigt, ich buche eigentlich gar nicht.
Wer denn?
Ich habe nur aktuell den Fall, dass einer meiner Kunden versehentlich auf mein Privatkonto überwiesen hat, statt auf mein Geschäftskonto - .....
Und wie hast Du (oder wer auch immer) das verbucht? Doch hoffentlich als normale umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahme mit Privatentnahme als Gegenkonto, oder? Das ist nämlich der erste zu beurteilende betrieblich veranlasste Tatbestand.
..... - und ich eine Hotelrechnung mit der privaten Karte bezahlen musste.
Und das ist dann der zweite zu beurteilende betrieblich veranlasste Tatbestand.
Umsetzung in WISO MB:
auf dem Verrechnungskonto buchen ...
dass einer meiner Kunden versehentlich auf mein Privatkonto überwiesen hat
... pos. Betrag als umsatzsteuerpflichtige Einnahme,
gleicher Betrag negativ als Privatentnahme (ohne USt)
eine Hotelrechnung mit der privaten Karte bezahlen musste
... neg. Betrag als umsatzsteuerpflichtige Reisekosten,
gleicher Betrag positiv als Privateinlage (ohne USt)
macht 2x 2 Buchungen im Verrechnungskonto