Hallo,
anknüpfend an diesen schon geschlossenen Thread habe ich folgende Frage bezüglich der Fahrtkosten zur Arbeitsagentur während der Arbeitslosigkeit:
Im damals von miwe4 gezeigten Ausschnitt von Blickpunkt Steuern 2/2012 heißt es:
Andererseits heißt es bei steuern.de (Haufe-Lexware):
Und dann finde ich im aktuellen Steuersparbuch unter dem Punkt "Ersatzleistungen und Zeiträume ohne Beschäftigung" keine Stelle, an der ich die Fahrten eintragen kann.
Hat sich hierzu die Rechtslage geändert, d. h. diese Fahrten sind nach Reisekostengrundsätzen zu bewerten und damit Werbungskosten und mindern nicht mehr die Lohnersatzleistung?