Hallo liebe Forumsgemeinschaft,
ich beziehe eine Rente aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) und bin bisher davon ausgegangenen, dass sie als abgekürzte Leibrente mit ihrem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 4 EStG besteuert wird (so z.B. auch bei Haufe Finance Office Professional).
Jetzt schreibt mir aber das Finanzamt, dass die Rente i.R.d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG entsprechend des Hauptvertrages (fondsgebundene BasisRente) zu versteuern sei.
Kennt sich jemand mit der Thematik aus und kann mir weiter helfen wo ich Informationen zur richtigen Besteuerung finde bzw. kennt jemand evtl. entsprechende Urteile?
Vielen Dank schonmal für alle Antworten!