Rechnung Stornieren/Ändern

  • Hallo,
    folgendes Problem: ich habe eine Rechnung über Bauleistung §13b UStG ohne Steuer gestellt. Nun hat mich der Steuerberater meines Kunden angerufen und gesagt das sei verkehrt da es sich um eine Schadensersatzleistung handelt und keine Bauleistung erbracht wurde(wo er ja auch Recht hat). Er ist der Meinung ich müsse die Rechnung in Konto "2742 Versicherungsentschädigungen" Buchen da auch das Mehrwertsteuerfrei ist (ist ja auch kein Mehrwert entstanden).
    Meine Frage: Wie bekomme ich das hin ohne das mir das FA einen Strick draus dreht? Muss ich die Voranmeldung ändern... und wie..?


    Danke schon mal

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage: Wie bekomme ich das hin ohne das mir das FA einen Strick draus dreht? Muss ich die Voranmeldung ändern... und wie..?

    Dann erzähl doch mal von dem Teil, den das FA erhalten hat von der ganzen Geschichte. Der ist doch bedeutend.

  • Na ich hab die Rechnung ja schon in der letzten Voranmeldung mit drin. Und dann ändert sich ja die letzte Voranmeldung. Ich weiss halt nicht ob man das einfach so machen kann. Wiso MB meckert ja sonst auch immer "...liegt schon über 30 Tage zurück.."

  • Moin,


    ich denke, SAMM meinte den Hintergrund Deiner Frage..
    Versicherungsentschaedigungen kommen ja, wer hätte das gedacht ;) von der Versicherung Deines Schädigers/Deiner Versicherung, wenn Du eine Reparatur-Rechnung o. ae. einreichst. Eine Rechnung musst Du dafür aber nicht schreiben..


    Gruss
    Maulwurf

  • Hallo,
    folgendes Problem: ich habe eine Rechnung über Bauleistung §13b UStG ohne Steuer gestellt. Nun hat mich der Steuerberater meines Kunden angerufen und gesagt das sei verkehrt da es sich um eine Schadensersatzleistung handelt und keine Bauleistung erbracht wurde(wo er ja auch Recht hat). Er ist der Meinung ich müsse die Rechnung in Konto "2742 Versicherungsentschädigungen" Buchen da auch das Mehrwertsteuerfrei ist (ist ja auch kein Mehrwert entstanden).
    Meine Frage: Wie bekomme ich das hin ohne das mir das FA einen Strick draus dreht? Muss ich die Voranmeldung ändern... und wie..?


    Danke schon mal

    Moin,


    Ich habe mal, obwohl man nur "relevantes" zitieren sollte, alles zitiert.


    1.) Wie kommt der Steuerberater Deines Kunden, an den Du eine Rechnung gestellt hast dazu, Dir zu sagen wo Du was zu verbuchen hast?


    2.) Nicht als Bauleistung zählen z.B. Reparaturen an Bauwerken, wenn das Gesamtnettoentgelt nicht mehr als 500 € beträgt (also zzgl. MwSt.)


    3.) Erbringt Dein Auftraggeber selbst Bauleistungen ist zwingend §13 UStG. anzuwenden. (Bescheinigung übergeben lassen. Auch als Kopie)


    4.) Wie der Steuerberater Deines Kunden, dem Du eine Rechnung für Leistung gestellt hast, die Versicherungsentschädigung welche Dein Kunde von (e)seiner Versicherung erhält verbucht, ist nicht Deine Sache.


    Du als Ausführender/Schadenbeseitiger hast eine Werklieferung/Leistung erbracht, für die Du eine Rechnung stellst.


    Buchung hier wäre: Debitor an 8337 Erträge Bauleistung
    Bei Zahlungseingang: Bank an Debitor


    Arbeitest Du ohne Debitoren-Buchhaltung, und erhälst den Rechnungsbetrag direkt von der Versicherung des Schädigers erstattet, könnte die Zahlung unter Bank an 2742"Versicherungsentschädigung" gebucht werden, obwohl nicht Du der Geschädigte bist.


    Warum @maulwurf23 der Meinung ist Du wärst geschädigter und hättest eine Versicherungsentschädigung erhalten, wird er sicher noch erläutern.

    Versicherungsentschaedigungen kommen ja, wer hätte das gedacht von der Versicherung Deines Schädigers/Deiner Versicherung, wenn Du eine Reparatur-Rechnung o. ae. einreichst. Eine Rechnung musst Du dafür aber nicht schreiben..

  • Muss ich die Voranmeldung ändern... und wie..?

    Das wichtigste vergessen .... :D
    Warum willst Du Deine Voranmeldung ändern?
    Du hast eine Rechnung gem. § 13b UStG. an jemand der über eine gültige Bescheinigung verfügt geschrieben. Es wurde keine MwSt. ausgewiesen und Du hast keine MwSt. vereinnahmt welche Du abführen müsstest. Also bleibt alles wie es ist.

  • Aber warum aber dann Schadenersatz

    hi moin maulwurf23,


    weil dem Kunden von @woodstock_77 ein Schaden entstanden ist. (Verursacht von wem auch immer) Und diesen Schaden hat @woodstock gegen Rechnung beseitigt.
    Diese wird von der Versicherung des Schadenverursachers bezahlt.



    So zumindest meine Intuition.

  • es ist keine Versicherungsleistunge, sondern Schadenersatz wegen :/ Verdienstausfall, da ein großer Auftrag nicht zu stande kam. hatte ich wohl genauer beschreiben müssen. Mit dem Kunden habe ich aber sonst nur nach 13b Geschäftsbeziehungen.
    Danke

  • Moin ,


    okay.. dann käme m. E. das Konto 2500 (sonstige betriebliche Erträge) in Frage. Ob das ganze dann der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist, hängt davon ab, ob es sich um "echten" oder "unechten" Schadenersatz handelt; das kann wohl ein Steuerberater besser beurteilen..


    Im ersten Fall müsstest Du die Rechnung stornieren und die Einnahme dann über das genannte Konto (ohne USt) buchen; im zweiten Fall könntest Du die Rg. so belassen und dann eine Umbuchung auf dieses Ertragskonto machen..


    Gruß
    Maulwurf

  • sondern Schadenersatz wegen Verdienstausfall,

    na dann,


    Schadenersatz einer Forderungsausfallversicherung?
    Kann man auch unter 2742 Versicherungsentschädigung buchen.
    Hat aber keine Auswirkung auf Deine UStVa.


    @maulwurf23 hat schon anklingen lassen "Echter/unechter" Schaden.
    Wenn Das Geld von Deinem Auftraggeber kommt, wäre evtl. die Variante 2500 zu wählen. Ansonsten bei 2742 belassen.

  • Hallo,
    Ich hab dann mal einfach mit dem FA telefoniert und die freundliche Dame sagte ich solle die falsche Rechnung im letzten Jahr ändern und eine neue in diesem Jahr für die Steuer stellen.


    So dann ändere ich das Erlöskonto auf vollen Steuersatz und schreibe dann noch eine Rechnung über die Mwst..
    ABER WIE? ?(
    in der alten Rechnung fehlt mir ja dann die Summe der Steuer
    und
    ich kann doch keine Rechnung mit 100% Mwst. stellen
    oder ?(
    Danke...

  • Hallo woodstock_77,


    alles etwas verworren - wohl auch wegen der vielen Beiträge, die doch etwas vom Thema abwichen wegen der fehlenden Informationen.
    Also ich versuche, den Sachverhalt zu rekapitulieren:
    a) du hattest einen Vertrag mit dem Kunden, der aber aus welchen Gründen auch immer nicht erfüllt wurde (ich nehme an, du solltest ihm bestimmte Bauleistungen erbringen, § 13b deutet darauf hin).
    b) ihr hattet vertraglich ausgemacht (oder auch im Nachhinein), dass du für ausgefallene Entgelte eine bestimmte Summe als Ersatz bekommst (weil du ev. Material bestellt hattest, deine Mitarbeiter eingeplant oder was auch immer). Ob dies echter oder unechter Schadenersatz ist, muss dir dein Steuerberater sagen, der ist für dich der maßgebende Informant hier.
    c) Wenn es echter Schadenersatz ist, bekommt dein Kunde eine Rechnung mit Null Mehrwertsteuer. Bei unechtem Schadenersatz (weil doch Austauch von Leistung und Gegenleistung in irgend einer Form vorliegt), erhält er eine Rechnung mit Ausweis von 19% Mehrwertsteuer.

  • babuschka Perfeft genauso ist es
    aber


    .Ob dies echter oder unechter Schadenersatz ist, muss dir dein Steuerberater sagen, der ist für dich der maßgebende Informant hier.

    ich hab doch keinen Steuerberater sonst währe ich doch nicht hier.


    ich habe mir für einen großen Auftag 3 Monate frei gehalten und keine anderen Aufträge angenommen der dann aber "in letzter minute" nicht zu stande kam weil die Finanzierung platzte. (Worauf ich dann erst mal nix zu tun hatte bis ich was neues Angeleiert habe)

  • ich hab doch keinen Steuerberater sonst währe ich doch nicht hier.

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    Lieber Kollege woodstock_77, es gibt bestimmt auch bei Dir in der Nähe IHK, Handwerkskammer, kommunale oder private Wirtschaftsberatung. Auch Volkshochschulen bieten Kurse für Existenzgründer und Kleinunternehmer an. Ich mach mir Sorgen um Dich.


    Grüße,
    Hamich

  • @Hamich
    Sorry,
    aber was soll ich mit wiso mb wenn ich einen Steuerberater habe ich habe mir das Programm gekauft weil ich nicht zwei Monate im Jahr arbeiten gehe um nur Ihn zu Bezahlen. Desweiteren werden solch spezielle Sachen leider nicht bei einem Buchhaltungskurs für Existensgründer besprochen.
    Eigentlich habe ich mich ja entschieden die Rechnung mit Mwst zu stellen da alle Betreffenden sowiso Vorsteuerabzugsberechtigt sind.
    Mein Problem ist halt wie ich das jetzt umsetze.


    Danke

  • ich hab doch keinen Steuerberater sonst währe ich doch nicht hier.

    alles etwas verworren - wohl auch wegen der vielen Beiträge, die doch etwas vom Thema abwichen wegen der fehlenden Informationen.
    Also ich versuche, den Sachverhalt zu rekapitulieren:
    a) du hattest einen Vertrag mit dem Kunden, der aber aus welchen Gründen auch immer nicht erfüllt wurde (ich nehme an, du solltest ihm bestimmte Bauleistungen erbringen, § 13b deutet darauf hin).
    b) ihr hattet vertraglich ausgemacht (oder auch im Nachhinein), dass du für ausgefallene Entgelte eine bestimmte Summe als Ersatz bekommst (weil du ev. Material bestellt hattest, deine Mitarbeiter eingeplant oder was auch immer). Ob dies echter oder unechter Schadenersatz ist, muss dir dein Steuerberater sagen, der ist für dich der maßgebende Informant hier.

    hallo woodstock_77,


    wenn ich Dein Eingangsposting und @babuschkas Posting lese, wäre es evtl doch besser einmal Rücksprache mit einem Steuer(anwalt)berater zu halten. Und sei es mit dem Deines "Auftraggebers"


    Grund:



    Warum möchte der StBer. Deines Auftraggebers, Deine RG als "Versicherungsschaden" sehen.

    Zitat von woodstock_77

    Er ist der Meinung ich müsse die Rechnung in Konto "2742 Versicherungsentschädigungen" Buchen


    Wenn Du weiter schreibst:

    Zitat von woodstock_77

    es ist keine Versicherungsleistunge, sondern Schadenersatz wegen Verdienstausfall, da ein großer Auftrag nicht zu stande kam.


    Dann wird schon gar nicht auf Konto 2742 gebucht, sondern auf 2500 Außerordentliche Erträge. Weil: "nicht ständig wiederkehrend". Und auch hier muss zwischen echtem und unechtem Schadenersatz unterschieden.


    Echter Schadenersatz ist nicht umsatzsteuerpflichtig, weil kein Leistungsaustausch statt fand.


    Siehe hierzu Antwort von @maulwurf23


    okay.. dann käme m. E. das Konto 2500 (sonstige betriebliche Erträge) in Frage. Ob das ganze dann der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist, hängt davon ab, ob es sich um "echten" oder "unechten" Schadenersatz handelt; das kann wohl ein Steuerberater besser beurteilen..


    Im ersten Fall müsstest Du die Rechnung stornieren und die Einnahme dann über das genannte Konto (ohne USt) buchen; im zweiten Fall könntest Du die Rg. so belassen und dann eine Umbuchung auf dieses Ertragskonto machen..


    Was mich aber zu diesem erneuten Posting bewegt ist, dass Du:

    Zitat von woodstock_77

    ch habe mir für einen großen Auftag 3 Monate frei gehalten und keine anderen Aufträge angenommen der dann aber "in letzter minute" nicht zu stande kam weil die Finanzierung platzte. (Worauf ich dann erst mal nix zu tun hatte bis ich was neues Angeleiert habe)


    (ob vertraglich nun fixiert oder nicht) eine Rechnung über Schadenersatz schreiben sollst, obwohl sich (eigene Erfahrungswerte) Auftraggeber gerade solche Fälle als "Unternehmerrisiko" abtun.
    Sollte der Auftraggeber versuchen den "Schadenersatz" über eine Ausfall-Sicherung erstattet zu bekommen, wird die sich wg. möglicher "Aufwandersparnisse" Deinerseits mit Dir in Verbindung setzen.


    Du solltest Dir evtl. in erster Linie nicht darum Gedanken machen ob Dir das Finanzamt einen Strick daraus dreht,

    Zitat von woodstock_77

    Wie bekomme ich das hin ohne das mir das FA einen Strick draus dreht?

    Eher darum, dass dies evtl. eine Versicherung übernimmt. (Also nicht den Schaden zu ersetzen sondern......)


    Darum unter anderem der allgemeine Rat einen Steuerberater/Anwalt zu konsultieren.